Kündigung des Abkommens. (1) Jede Vertragspartei kann dieses Übereinkommen durch Notifizierung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen kündigen.
Appears in 4 contracts
Samples: Übereinkommen Über Den Beförderungsvertrag Im Inter Nationalen Straßengüterverkehr (Cmr), Übereinkommen Über Den Beförderungsvertrag Im Internationalen Straßengüterverkehr (Cmr), Übereinkommen Über Den Beförderungsvertrag Im Internationalen Straßengüterverkehr (Cmr)
Kündigung des Abkommens. (1) Jede Vertragspartei kann dieses Übereinkommen durch Notifizierung Notinfizierung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen kündigen.
Appears in 1 contract
Samples: Übereinkommen Über Den Beförderungsvertrag Im Internationalen Straßengüterverkehr (Cmr)