Kündigung der Vereinbarung Musterklauseln

Kündigung der Vereinbarung. Sollte der Zuchtrichter aufgrund einer Erkrankung oder aber aus anderen wichtigen Gründen verhindert sein, ist er dazu verpflichtet, dies dem Verein unverzüglich nach Bekanntwerden des Verhinderungsgrundes mitzu- teilen und nachzuweisen. Eine Terminkollision aufgrund einer weiteren Verpflichtung des Zuchtrichters zu einer Zuchtrichtertätigkeit am gleichen Tage wie dem Veranstaltungstag ist kein wichtiger Grund im Sinne dieser Vereinbarung. Der Verein ist berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigen Gründen zu kündigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Ausstellung ausfällt oder der Zuchtrichter seine Berechtigung ver- liert, die unter 1. gelisteten Tätigkeiten auszuüben.
Kündigung der Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird auf die Dauer des Dienstverhältnisses abgeschlossen. Falls sich die rechtlichen, insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse, wie sie derzeit für die Direktversicherung gelten, nachhaltig zu Lasten des Arbeit- nehmers oder Arbeitgebers ändern, steht jeder Seite das Recht zu, diese Vereinbarung zu ändern oder aufzukündigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden sich dann bemühen, diese Vereinbarung den veränderten Verhältnissen anzupassen. Zu- sätzliche finanzielle Belastungen dürfen dem Arbeitgeber daraus jedoch nicht erwachsen. Eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ggf. bestehende Versorgungsregelung bleibt von dieser Vereinbarung unberührt. Insbesondere gilt diese Vereinbarung nur so lange, wie Lohn oder Gehalt während des Dienstverhältnisses gewährt wird. In Zeiten ohne Lohn-/Gehaltsfortzahlung wie Wehr- und Ersatz- dienst, Sonderurlaub, Fortbildung, Mutterschaft, Erziehungsur- laub oder Krankheit (nach Ende der Lohn-/Gehaltsfortzahlung), ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Direktversicherungsbeiträge zu entrichten. Dies gilt auch im Hinblick auf einen Arbeitgeberzu- schuss zur Gehaltsumwandlung, sofern dieser unter Ziffer 1 c) zu- gesagt wurde. Daher wird in diesen Fällen eine etwaige Verpflichtung zur Ent- richtung von Direktversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Der Arbeitnehmer hat jedoch das Recht, fällige Beiträge für einen solchen Zeitraum aus anderen privaten Einkünften selbst zu ent- richten. Der Ausschluss der Beitragsentrichtungsverpflichtung durch den Arbeitgeber und die Kündigung der Vereinbarung gel- ten auch dann, wenn der Arbeitnehmer die gesetzlichen Unverfall- barkeitsvoraussetzungen des Betriebsrentengesetzes erfüllt und aus diesem Grund die Beiträge vom Arbeitgeber beanspruchen würde. Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift des Arbeitnehmers (Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutz- aufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde.) Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler, IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfu...
Kündigung der Vereinbarung. Jede der beteiligten Gebietskörperschaften ist berechtigt, die Vereinbarung durch schriftliche Kündigung bis zum 30. Juni eines jeden Jahres, erstmalig jedoch bis zum 30. Juni des Jahres 2005, zum 31. Dezember des gleichen Jahres aufzulösen.
Kündigung der Vereinbarung. Die Vereinbarung kann von der einen oder andern Partei unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren gekündigt werden. Xxxxxxxxx und unterzeichnet in Bern, am 17. November 1983 in doppelter Ausfertigung. Für den Für den Internationalen Schweizerischen Verband zum Schutz Bundesrat: von Pflanzenzüchtungen: Der Generalsekretär Der Chef der Direktion für Internationale Organisationen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten
Kündigung der Vereinbarung. Die Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Sie wirkt zwei Jahre ab Zeitpunkt der Kündigung nach, soweit sie nicht vorher durch eine andere Regelung ersetzt worden ist.
Kündigung der Vereinbarung. (1) Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, a) wenn der Generaldirektor der Welt- organisation für geistiges Eigentum mit Zustimmung der Versammlung gegen- über der Organisation diese Verein- barung schriftlich kündigt, the approval of the Administrative Coun- cil and the approval of, and the exten- sion of the appointment of the Authority for that period by, the Assembly. (1) Without prejudice to paragraphs (2) and (3), amendments may be made to this Agreement by agreement between the International Bureau and the Authority and shall take effect upon approval of those amendments by the Assembly, following approval by the Administrative Council, or, if a later date is specified in the amendments on that later date. (2) Without prejudice to the provisions of paragraph (3), amendments may be made to the Annexes of this Agreement by agreement between the International Bureau and the Authority. Amendments shall take effect upon publication in the Gazette or, if a later date is specified in the amendments, on that later date. (3) The Authority may, by notice in writ- ing given to the International Bureau: (a) add to the languages listed in Annex A of this Agreement; (b) subject to paragraph (4), amend the schedule of fees and other charges con- tained in Annex B of this Agreement. (4) Normally, the schedule of fees and other charges shall not be amended during the first year after the entry into force of this Agreement or thereafter at an interval of less than one year from a previous amendment of the schedule. Any amendment of the schedule shall take effect one month after publication of the notification of the amendment in the Gazette pursuant to paragraph (5), or, if a later date has been specified by the Authority, on that later date. (5) The International Bureau shall pub- lish promptly in the Gazette any amend- ment of this Agreement under para- graph (1), any amendment of this Agree- ment agreed between the International Bureau and the Authority under para- graph (2), and any notification received by it under paragraph (3). The said amendments and notifications shall also be published in the Official Journal of the European Patent Office. (1) This Agreement shall terminate: (a) if the Director General of the World Intellectual Property Organization, with the approval of the Assembly, gives the Authority written notice to terminate this Agreement; or du Conseil d´administration et l´approbation de l´Assemblée et la prorogation, par cette dernière, du man- da...
Kündigung der Vereinbarung. Der Nutzer kann jederzeit seine Teilnahme am TBS kündigen. Ist der Teilnehmer nicht der Kontoinhaber/Depotinhaber kann auch der Kontoinhaber/Depotinhaber dessen Teilnahmevereinbarung am TBS kündigen. Die Kündigung wird einen Bankarbeitstag nach Zugang der schriftlichen Mitteilung an die Sparkasse wirksam. Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch die Sparkasse erfolgt nicht.
Kündigung der Vereinbarung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Xxxx eines jeden Jahres ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen. Für Vermögenseigenschäden, die der Jagdgenossenschaft aus der Wahrnehmung der Verwaltung ihrer Angelegenheiten durch die Ge- meinde entstehen, haftet die Gemeinde nicht. Das Gleiche gilt für Schadensersatzforderungen der Jagdgenossenschaft gegenüber der Gemeinde auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.
Kündigung der Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmt Zeit geschlossen. Sie kann von jeder Ver-tragspartei durch eine schriftliche Notifikation an die andere Vertragspartei gekündigt
Kündigung der Vereinbarung. 7.1. Der Mieter/die Mieterin kann die Vereinbarung unter Einhaltung der 4-wöchigen Kündigungsfrist aufkündigen. Die Kündigung hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief/Online-Kündigungsformular der Vermieterin/per E-Mail zu erfolgen. 7.2. Die Vermieterin hat das Recht, das Vereinbarungsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unverzüglich aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verstößen gegen Punkte 4,5,6 sowie dann vor, wenn die Vermieterin ihre Geschäftstätigkeit am Standort des Abteils aus welchem Grund auch immer einstellt.