Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. 3.16.1 Die Vertragsparteien können aus wichtigem Grund vom Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zurücktreten. In diesem Fall gebührt dem AN lediglich das auf die bereits erbrachten Lieferungen entfallende Entgelt; weitergehende Ansprüche (zB entgangener Gewinn) des AN sind ausgeschlossen.
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Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. 3.16.1 3.11.1 Die Vertragsparteien können aus wichtigem Grund vom Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zurücktreten. In diesem Fall gebührt dem AN lediglich das auf die bereits erbrachten Lieferungen entfallende Entgelt; weitergehende Ansprüche (zB entgangener Gewinn) des AN sind ausgeschlossen.
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Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. 3.16.1 3.14.1 Die Vertragsparteien können aus wichtigem Grund vom Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zurücktreten. In diesem Fall gebührt dem AN lediglich das auf die bereits erbrachten Lieferungen entfallende Entgelt; weitergehende Ansprüche (zB entgangener Gewinn) des AN sind ausgeschlossen.
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