Common use of Kündigung durch den AG Clause in Contracts

Kündigung durch den AG. 26.1. Der Leistungsauftrag für die Erbringung von Werkleistungen kann von dem AG jederzeit bis zur Vollendung des Werkes gem. § 649 BGB gekündigt werden. Abweichend von den gesetzlich geregelten Kündigungsfolgen gilt: Wird aus einem wichtigen Grund, den der AN zu vertreten hat, vom AG gekündigt, so sind dem AN nur die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Einzelleistungen, die vom AG verwertet werden, zu vergüten. Schadenersatzansprüche des AG bleiben unberührt. Insbesondere hat der AN entstehende Mehraufwendungen zu ersetzen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.stadtwerke-peine.de, www.stadtwerke-peine.de

Kündigung durch den AG. 26.112.1. Der Leistungsauftrag für die Erbringung von Werkleistungen Werkleis- tungen kann von dem AG jederzeit bis zur Vollendung des Werkes gem. § 649 BGB gekündigt werden. Abweichend Ab- weichend von den gesetzlich geregelten Kündigungsfolgen Kündigungs- folgen gilt: Wird aus einem wichtigen Grund, den der AN zu vertreten hat, vom AG gekündigt, so sind dem AN nur die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Einzelleistungen, die vom AG verwertet werden, zu vergüten. Schadenersatzansprüche des AG bleiben unberührt. Insbesondere hat der AN entstehende Mehraufwendungen zu ersetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-weisswasser.de

Kündigung durch den AG. 26.113.1. Der Leistungsauftrag für die Erbringung von Werkleistungen kann von dem AG jederzeit bis zur Vollendung des Werkes gem. § 649 BGB gekündigt werden. Abweichend von den gesetzlich geregelten ge- regelten Kündigungsfolgen gilt: Wird aus einem wichtigen Grund, den der AN zu vertreten hat, vom AG gekündigt, so sind dem AN nur die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Einzelleistungen, die vom AG verwertet werden, zu vergüten. Schadenersatzansprüche des AG bleiben unberührt. Insbesondere hat der AN entstehende Mehraufwendungen zu ersetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.enwi-hz.de

Kündigung durch den AG. 26.123.1. Der Leistungsauftrag für die Erbringung von Werkleistungen kann von dem AG jederzeit bis zur Vollendung des Werkes gem. § 649 BGB gekündigt werden. Abweichend von den gesetzlich geregelten Kündigungsfolgen gilt: Wird aus einem wichtigen Grund, den der AN zu vertreten hat, vom AG gekündigt, so sind dem AN nur die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Einzelleistungen, die vom AG verwertet werden, zu vergüten. Schadenersatzansprüche des AG bleiben unberührt. Insbesondere hat der AN entstehende Mehraufwendungen zu ersetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.wuk-service.de