Kündigung durch den Xxxxxx Musterklauseln

Kündigung durch den Xxxxxx. Mit Frist von 1 Monat zum Monatsende kann der Xxxxxx den Vertrag kündigen, wenn die Erzie- hungsberechtigten ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen und dies bereits einmal angemahnt worden ist. Der Xxxxxx kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn die Gemeinschaft im Kinderhaus oder in der Schule durch das Kind, die Erziehungsberechtigten oder durch andere, die Familie betreffende Umstände erheblich gestört wird. Der Xxxxxx kann den Beschulungs- oder Betreuungsvertrag fristlos kündigen, wenn das Landesjugendamt oder die Landesschulbehörde die Genehmigung für den Betrieb des Montessori- Kinderhauses Rotenburg oder der Montessori-Grundschule Rotenburg widerrufen sollte.
Kündigung durch den Xxxxxx. Ein Kind kann bei nachhaltiger Missachtung der Kindergartenordnung vom Besuch der Einrichtung ausgeschossen werden. Dabei hat der Xxxxxx eine Frist von 14 Tagen einzuhalten. Ein Kind kann z. B. vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden, wenn: • Das Kind länger als 14 Tage ohne Entschuldigung fehlt • Das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährdet • Das Kind nicht die entwicklungsbedingten Voraussetzungen für den Besuch des Kindergartens mit sich bringt • Die Erziehungsberechtigten trotz Mahnung ihres Kindes im Kindergarten nicht interessiert sind • Die Eltern an einem regelmäßigen Besuch ihres Kindes im Kindergarten nicht interessiert sind • Eine Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich erscheint
Kündigung durch den Xxxxxx. Die Xxxxxx kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Schriftform aus wichtigen Gründen kündigen wenn: • ein Kind sich oder andere gefährdet und/oder eine Betreuung zum Wohle aller Kinder der Gruppe durch den Xxxxxx nicht mehr gewährleistet werden kann • die Pflichten der Erziehungsberechtigten aus diesem Betreuungsvertrag nachhaltig missachtet werden, z.B. indem sie ihrer Zahlungspflicht zwei Mal in Folge nicht nachkommen • wenn auf Grund freier Kapazitäten am Schuljahresanfang Kinder einen Betreuungsplatz erhalten, die nicht alle Platzkriterien erfüllen (z.B. fehlende Berufstätigkeit und/oder 4. Klasse). Sollte während des Schuljahres ein Antrag auf Betreuung eingehen, der alle Kriterien erfüllt, würde die o.g. Kündigung erfolgen. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand des Trägers.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.