Kündigung infolge höherer Gewalt Musterklauseln

Kündigung infolge höherer Gewalt a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages.
Kündigung infolge höherer Gewalt. 11.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschliessungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften und gleichgewichtige Fälle nach Reisebeginn berechtigen beide Teile zur Kündigung.
Kündigung infolge höherer Gewalt. Wir haften nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von uns oder unseren Vertragspartnern beeinflusst werden. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Veranstaltungsbeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Preis, abzüglich der bereits erbrachten Leistungen unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.
Kündigung infolge höherer Gewalt. 11.1. Falls vor Transferbeginn eine wesentliche Vertragsleistung durch ein WEBTAXI S.à r.l. gegenüber äußeres Ereignis unmöglich wird, so hat der Kunde, der gebührend darüber informiert wurde, das Recht, vom Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist zurückzutreten oder sich ohne Aufpreis für eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die ihm von WEBTAXI S.à r.l. angeboten wird, zu entscheiden. Sollte sich der Kunde für den Rücktritt vom Vertrag entscheiden, werden ihm alle bereits gezahlten Beträge innerhalb eines Zeitraums von einem Monat ohne Aufpreis zurückerstattet. Bei einer minderwertigen Ersatzleistung hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Preisunterschieds.
Kündigung infolge höherer Gewalt. 12.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen),
Kündigung infolge höherer Gewalt. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Veranstaltungsbeginn aus vorgenannten Gründen wird der gezahlte Gesamtpreis unverzüglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Wird der Vertrag aus vorgenannten Gründen nach Veranstaltungsbeginn gekündigt, so kann das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Kündigung infolge höherer Gewalt. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung, Naturkatastrophen, schlechtes Wetter, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Vertragsparteien zur Kündigung.
Kündigung infolge höherer Gewalt. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Teilnehmer als auch LB den Vertrag jederzeit kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann LB für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist LB verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Teilnehmer zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Beförderung sind in diesem Falle von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Kündigung infolge höherer Gewalt cotona behält sich das Recht vor die Veranstaltung aus sicherheitstechnischen Gründen abzubrechen (Xxxxx, Xxxxx, Gewitter etc.). Es erfolgt in diesem Fall keine Rückerstattung des Veranstaltungspreises. Bei Bekanntwerden von Unwetterwarnungen vor Veranstaltungsbeginn wird ein Ersatztermin gestellt.
Kündigung infolge höherer Gewalt. 14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.