Rücktritt des Veranstalters Musterklauseln

Rücktritt des Veranstalters. 1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Xxxxxx XX Abs. 3 eingeräumt wurde, ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist von dem Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach den gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfragen des Veranstalters die Buchung nicht endgültig bestätigt.
Rücktritt des Veranstalters. 16.1 Führt der Veranstalter aus einem anderen, außerhalb von Ziffer 15.1 liegenden und von der Betreiberin nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch oder möchte der Veranstalter sie verlegen, hat er dies der Betreiberin unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den entsprechenden Rücktritt vom Vertrag gegenüber der Betreiberin schriftlich zu erklären. In diesem Fall ist der Veranstalter gegenüber der Betreiberin zum Ersatz des Schadens abzüglich ersparter Aufwendung verpflichtet. Trägt der Veranstalter an der Veranstaltungsabsage oder der -verlegung nach Satz 1 ein Mitverschulden, erhält die Betreiberin einen verminderten Entschädigungsbetrag nach Maßgabe der beiderseitigen Verantwortung.
Rücktritt des Veranstalters. 5.1. Zum Rücktritt ist der Veranstalter nur berechtigt, wenn dies im Vertrag über die Anmietung von Veranstaltungsräumen schriftlich vereinbart ist. Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb der Frist ausgeübt, so ist es mit Fristablauf erloschen, und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Veranstalter die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen, insbesondere die bestellten Veranstaltungsräume nicht in Anspruch nimmt. Die Gegenleistung beinhaltet auch eine Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz.
Rücktritt des Veranstalters. 1. Ein Rücktritt des Veranstalters ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei späterem Rücktritt des Veranstalters ist der Landgasthof berechtigt, die Leistungen mit 80 Prozent vom ursprünglich vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
Rücktritt des Veranstalters. 8.1. Vor Reisebeginn können wir vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
Rücktritt des Veranstalters. 1. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, ist The Dukes berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, es sei denn, der Rücktritt ist von The Dukes zu vertreten. a. bis 12 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei b. bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose c. bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
Rücktritt des Veranstalters. Der Veranstalter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Aussteller trotz Mahnung offenstehende Rechnungsbeträge nicht bezahlt. In diesem Fall ist eine Rücktrittsgebühr von 75% der Standplatzmiete zu entrichten. Wird innerhalb von 3 Wochen vor der Veranstaltung durch den Veranstalter der Rücktritt erklärt, beträgt die Rücktrittsgebühr, die der Aussteller zu zahlen hat, den vollen Mietpreis. Dem Aussteller wird allerdings im jeweils konkreten Fall ausdrücklich das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Sollte der Stand nicht anderweitig vermietet werden können, so ist der Veranstalter berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes der Veranstaltung einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise zu nutzen. In diesem Fall hat der ursprüngliche Aussteller keinen Anspruch auf Minderung der Standplatzmiete. Die entstandenen Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des ursprünglichen Ausstellers.
Rücktritt des Veranstalters. 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Veranstalters von dem mit dem HMI geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des HMI in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die Ausfall- /Stornierungskosten für die gebuchten Leistungen sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Veranstalter die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Auf den Grund der Verhinderung kommt es nicht an. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des HMI oder einer vom HMI zu vertretenden Unmöglichkeit oder Mangelhaftigkeit der Leistungser- bringung.
Rücktritt des Veranstalters. 1. Er kann ein Rücktrittsrecht des Kunden schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten ohne dass Zahlungs- und Schadensansprüche ausgelöst werden. Die Reservierung des Veranstaltungstermins ist aber nicht verbindlich. Die Titzmann GmbH ist bei der Vereinbarung des Rücktrittsrechts gleicher maßen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn andere Xxxxxx den gewünschten Veranstaltungstermin für sich belegen wollen, und der Erstkunde nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichten will und eine verbindliche Reservierung mit 20 % Anzahlung des Gesamtbetrages der Veranstaltung nicht vornimmt.
Rücktritt des Veranstalters cotona behält sich vor, Weiterbildungen abzusagen, falls eine erforderliche Mindestzahl von Teilnehmern bis 10 Tage vor Weiterbildungsbeginn nicht zustande kommt. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Weiterbildungspreis in vollem Umfang zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.