Kündigung, Laufzeitverlängerung. 4.1. Der Serviceschein kann erstmalig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der im Serviceschein bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Serviceschein jeweils um 12 Monate („Verlängerungszeitraum“) und kann wiederum mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt werden.
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Kündigung, Laufzeitverlängerung. 4.1. Der Serviceschein kann erstmalig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der im Serviceschein bestimmten Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Serviceschein Servicevertrag jeweils um 12 Monate („Verlängerungszeitraum“) und kann wiederum mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt werden.
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Kündigung, Laufzeitverlängerung. 4.1. 4.1 Der Serviceschein kann erstmalig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der im Serviceschein bestimmten Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Serviceschein Servicevertrag jeweils um 12 Monate („Verlängerungszeitraum“) und kann wiederum mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt werden.
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Kündigung, Laufzeitverlängerung. 4.1. 5.1 Der Serviceschein kann erstmalig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der im Serviceschein bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Serviceschein jeweils um 12 Monate („Verlängerungszeitraum“) und kann wiederum mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt werden.
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