Kündigung, Laufzeitverlängerung. 4.1. Der Serviceschein kann erstmalig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der im Serviceschein bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Serviceschein jeweils um 12 Monate („Verlängerungszeitraum“) und kann wiederum mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt werden. 4.2. Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4.3. Canon ist berechtigt, das Vertragsverhältnis vor Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit außerordentlich zu kündigen, wenn der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt oder sich für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Entgelts, wenn auch nur teilweise, in Verzug befindet. 4.4. Die Aufgabe des Betriebs des Vertragspartners, die Veräußerung, Weitergabe an Dritte in sonstiger Weise oder die Stilllegung von Servicegegenständen berechtigen den Vertragspartner weder zu einer außerordentlichen Kündigung noch führen sie zur Beendigung des Servicescheins. 4.5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Wahrung der Schriftform ist die Textform (E-Mail, Fax) ausreichend.
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Kündigung, Laufzeitverlängerung. 4.1. Der Serviceschein kann erstmalig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der im Serviceschein bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Serviceschein jeweils um 12 Monate („Verlängerungszeitraum“) und kann wiederum mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt werden.
4.2. Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.3. Canon ist berechtigt, das Vertragsverhältnis vor Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner seine Zahlungen endgültig einstellt oder sich für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des im Vertrag vereinbarten EntgeltsEntgelts oder eines wesentlichen Teilbetrages des Entgelts oder über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Bezahlung von Rechnungen, wenn auch nur teilweisederen Höhe die Summe von zwei Monatsrechnungen erreicht, in Verzug befindet.
4.4. Die Aufgabe des Betriebs des Vertragspartners, die Veräußerung, Weitergabe an Dritte in sonstiger Weise oder die Stilllegung von Servicegegenständen berechtigen den Vertragspartner weder zu einer außerordentlichen Kündigung noch führen sie zur Beendigung des Servicescheins.
4.5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Wahrung der Schriftform ist die Textform (E-Mail, Fax) ausreichend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung, Laufzeitverlängerung. 4.1. 5.1 Der Serviceschein kann erstmalig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der im Serviceschein bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Serviceschein jeweils um 12 Monate („Verlängerungszeitraum“) und kann wiederum mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt werden.
4.2. 5.2 Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.3. Canon 5.3 HKC ist berechtigt, das Vertragsverhältnis vor Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner seine Zahlungen endgültig einstellt oder sich für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des im Vertrag vereinbarten EntgeltsEntgelts oder eines wesentlichen Teilbetrages des Entgelts oder über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Bezahlung von Rechnungen, wenn auch nur teilweisederen Höhe die Summe von zwei Monatsrechnungen erreicht, in Verzug befindet.
4.4. 5.4 Die Aufgabe des Betriebs des Vertragspartners, die Veräußerung, Weitergabe an Dritte in sonstiger Weise oder die Stilllegung von Servicegegenständen berechtigen den Vertragspartner weder zu einer außerordentlichen Kündigung noch führen sie zur Beendigung des Servicescheins.
4.5. 5.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Wahrung der Schriftform ist die Textform (E-Mail, Fax) ausreichend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung, Laufzeitverlängerung. 4.1. Der Serviceschein kann erstmalig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der im Serviceschein bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Serviceschein jeweils um 12 Monate („Verlängerungszeitraum“) und kann wiederum mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt werden.
4.2. Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.3. Canon TDG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis vor Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner seine Zahlungen endgültig einstellt oder sich für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des im Vertrag vereinbarten EntgeltsEntgelts oder eines wesentlichen Teilbetrages des Entgelts oder über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Bezahlung von Rechnungen, wenn auch nur teilweisederen Höhe die Summe von zwei Monatsrechnungen erreicht, in Verzug befindet.
4.4. Die Aufgabe des Betriebs des Vertragspartners, die Veräußerung, Weitergabe an Dritte in sonstiger Weise oder die Stilllegung von Servicegegenständen berechtigen den Vertragspartner weder zu einer außerordentlichen Kündigung noch führen sie zur Beendigung des Servicescheins.
4.5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Wahrung der Schriftform ist die Textform (E-Mail, Fax) ausreichend.
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