Kündigung, Stornierungen Musterklauseln

Kündigung, Stornierungen. 2.1. Ist ein Termin für die Rückgabe des Fahrzeugs nicht bestimmt (unbefristetes Mietverhältnis) so kann das Mietverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 580 a BGB) gekündigt werden. Wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, kann die Kündigung danach gemäß § 580 a Abs 3 BGB an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages ausgesprochen werden. 2.2. Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einver- nehmen verlängert oder verkürzt werden. 2.2.1 Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.
Kündigung, Stornierungen. 2.1. Ist ein Termin für die Rückgabe des Fahrzeugs nicht bestimmt (unbefristetes Mietverhältnis) so kann das Mietverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 580 a BGB) gekündigt werden. Wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, kann die Kündigung danach gemäß § 580 a Abs 3 BGB an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages ausgesprochen werden. 2.2. Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden. Der Mieter haftet in voller Höhe für alle Schäden die dem Vermieter entstehen, die durch eigenmächtige Überziehung der Mietdauer entstehen. Generell ist der Vermieter mit einer Verlängerung oder Überziehung nicht einverstanden. Ebenso besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch durch den Mieter. 2.2.1 Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen. Die Rückgabe des Fahrzeuges vor Ablauf des vereinbarten Mietzeit, hat keine Verringerung der vereinbarten Gesamtmiete zur Folge.
Kündigung, Stornierungen. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer (Termine) ist für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder ver- kürzt werden.
Kündigung, Stornierungen. 2.1. Ist ein Termin für die Rückgabe des Wohnwagens nicht bestimmt (unbefristetes Mietverhältnis) so kann das Mietverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 580a BGB) gekündigt werden. Wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, kann die Kündigung danach gemäß § 580 a Abs. 3 BGB an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages ausgesprochen werden. 2.2. Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden. 2.2.1 Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen. 2.2.2 Beim Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile zu entrichten: Wird der Wohnwagen nicht abgenommen, so gilt das als Vertragsrücktritt. Der Mieter kann direkt nach Vertragsabschluß ein Urlaubs-Schutz-Paket (beinhaltet Rücktrittskostenversicherung, Kautions- Versicherung, Inhaltsversicherung etc.) abschließen.
Kündigung, Stornierungen. 3.1. Die Mietdauer wird mit Xxxxxxxx und Übergabezeiten vereinbart und im Vertrag schriftlich festgehalten. Sie ist für beide Parteien verbindlich und kann nur in gegenseitigem Einvernehmen verkürzt oder verlängert werden. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit durch fortgesetzten Gebrauch gem. §545 BGB ist ausgeschlossen. 3.2. Ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften des BGB über den Fernabsatzvertrag besteht nicht, da die Vermietung von Reisemobilen unter die gesetzliche Regelung des § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB fällt. 3.3. Die Stornierung hat schriftlich per E-Mail, Post oder Fax zu erfolgen. Bei Rücktritt von einer verbindlichen Buchung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren fällig: - bis zu 50 Tage vor Übernahme: 25% des Mietpreises - vom 49. Bis 15. Tag vor Übernahme: 50% des Mietpreises - ab dem 14. Tag vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises - am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeuges: 95% des Mietpreises.
Kündigung, Stornierungen. 2.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum angegebenen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der üblichen Zeittoleranzen an den Vermieter zurückzugeben. Sofern der Mieter das Fahrzeug selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet, das Fahrzeug zum Vermieter zurückzubringen. 2.2 Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht termingerecht zurückbringt und dem Vermieter übergibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen. 2.3 Wird die Miete infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, wie die nicht termingerechte Rückgabe durch den Vormieter, Beschädigung oder Zerstörung des Mietgegenstandes, Streik, hoheitlicher Anordnung oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Mieter oder Vermieter zu Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. 2.4 Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter werden folgende Gebühren verrechnet: bis 45 Tage vor Mietbeginn € 100,-, bis 15 Tage vor Mietbeginn 50 %, bis 2 Tage vor Mietbeginn 75 % und danach 100 % der Vertragssumme. Bei Buchungen über diverse Onlineportale, z.B. Campanda, werden bis 45 Tage vor Mietbeginn zusätzlich 25% Stornogebühren verrechnet. 2.5 Es wird empfohlen eine Reisestornoversicherung abzuschließen.
Kündigung, Stornierungen. 1.Die Kündigung dieses Vertrages ist,sofern imVertrag kein Kündigungsrecht eingeräumt wurde, für beide Vertragspartner ausgeschlossen.
Kündigung, Stornierungen. Storniert der Auftraggeber einen Auftrag oder einen schriftlich geschlossenen Vertrag, ohne dass der Auftragnehmer hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
Kündigung, Stornierungen. 2.1. Bei Stornierung der Miete sind vom Mietpreis fällig: 200.-€ bis 150 Tage vor Mietantritt, 25% bei 50 bis 150 Tage vor Mietantritt, 50% bei 30 bis 50 Tage vor Mietantritt, 75% bei 8 bis 30 Tage vor Mietantritt, 100% bei weniger als 8 Tage vor Mietantritt. Eine Reiserücktrittskosten Versicherung kann bei uns abgeschlossen werden und ist zu empfehlen. Es gibt diverse Anbieter. 2.2. Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden. 2.2.1 Ansonsten ist eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.
Kündigung, Stornierungen. 2.1. Ist ein Termin für die Rückgabe des Fahrzeugs nicht bestimmt (unbefristetes Mietverhältnis) so kann das Mietverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (ABGB) gekündigt werden. Wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, kann die Kündigung danach an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages ausgesprochen werden. 2.2. Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden. 2.2.1 Nachdem der Vermieter dem Mieter ein verbindliches Angebot gemacht hat und der Mieter dieses angenommen hat, ist das Mietgeschäft verbindlich gebucht. Für einen Rücktritt vom Mietvertrag gelten für Xxxxxx die nachfolgenden Storno- bedingungen (wir empfehlen den Abschluss einer Reisestornoversicherung): • bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises • vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75 % des Mietpreises • ab 14. Tag 90 % des Mietpreises • am Tag der Anmietung oder bei Nichtabholung: 100 % des Mietpreises