Rückgabe des Fahrzeugs Musterklauseln

Rückgabe des Fahrzeugs. Am Ende der Fahrt gibt der Mieter das Schiff im vereinbarten Hafen an Yachtcharter De Drait zurück. Er sorgt dafür, dass das Schiff aufgeräumt, der Abwasch erledigt und der Müll von Bord gebracht worden ist. Ohne Zustimmung von Yachtcharter De Drait kann die Mietperiode nicht verlängert werden. Bei Verlängerung gelten, bis zur Übertragung, die im Mietvertrag genannten Bestimmungen. Bei Verlust, Beschädigungen oder nicht funktionierenden Instrumenten, ist der Mieter verpflichtet, dies direkt bei der Ankunft zu melden. Festlaufen muss direkt gemeldet werden. Falls eine Beschädigung nicht gemeldet wurde und diese später festgestellt wird, muss der Mieter nachweisen, dass er nicht der Schadensverursacher ist. Wettereinfluss muss einkalkuliert werden und erfordert jeder Zeit eine flexible Routenplanung. Schäden an Dritten und Yachtcharter De Drait, die durch Nichteinhalten der Bestimmungen entstanden sind, gehen zu Lasten des Mieters. Yachtcharter De Drait kann im Namen des Mieters Ansprüche an Dritte stellen. Falls das Fahrzeug an einem anderen Ort eingeliefert wird, werden die Kosten für das Transportiren zum vereinbarten Abgabehafen in Rechnung gestellt, falls dies nicht durch eine Versicherung erstattet wird. Falls das Fahrzeug nicht aufgeräumt zurückgegeben (Abwasch erledigt, Abfall von Bord und das Schiff aufgeräumt) wird, werden extra Reinigungskosten berechnet. Bei Reparatur einer verstopften Toilette werden Kosten von 200,00 € berechnet. Falls, durch den Mieter verschuldet, das Schiff nicht rechtzeitig an den folgenden Mieter übergeben werden kann oder das Schiff nicht rechtzeitig zurückgegeben wird, werden die entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Für jeden Tag zu später Rückgabe wird der 3-fache Tagespreis berechnet.
Rückgabe des Fahrzeugs. 11.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil spätestens zum angegebenen Zeitpunkt an den Vermieter an dessen Wohnsitz unbeschädigt zurückzugeben. 11.2. Ist eine Rückgabe des Fahrzeugs am Wohnsitz des Vermieters z.B. durch Unfall oder Erkrankung unmöglich oder erschwert, ist der Mieter uneingeschränkt für die Rückführung des Fahrzeugs verantwortlich. Durch Ab-schluss einer Kfz-Schutzbrief-Vereinbarung (etwa: ADAC) kann das Kostenrisiko reduziert werden. Wird Abholung durch den Vermieter vereinbart, trägt der Mieter die Rückführungskosten. In diesem Fall ist das Wohnmobil zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung an dem vereinbarten Ort vom Mieter bereitzustellen. Befindet sich das Fahrzeug auf einem Camping- oder Parkplatz oder in einem Parkhaus, hat der Mieter rechtzeitig vor Abholung sämtliche etwa angefallenen Gebühren zu entrichten. 11.3. Gibt der Mieter das Wohnmobil nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch. Der Vermieter kann aber – auch bei unverschuldet verspäteter Rückgabe – gemäß § 546a BGB vom Mieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung in Höhe des vereinbarten Mietpreises verlangen. 11.4. Bei einer verspäteten Rückgabe, die der Mieter zu vertreten hat, muss er dem Vermieter darüber hinaus alle Folgeschäden wie z.B. einen Mietausfall ersetzen, wenn dieser das Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig weiter-vermieten oder es nicht für eigene Zwecke nutzen kann. 11.5. Das Gleiche gilt, wenn der Mieter das Fahrzeug in beschädigtem Zustand zurückgibt und für die Beschädigung haften muss. 11.6. Bei Fahrzeugrückgabe vor dem vereinbartem Rückgabetermin ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. 11.7. Der Mieter ist nicht berechtigt, an dem Wohnmobil ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn eine von ihm behauptete Gegenforderung nur unverhältnismäßig gering ist.
Rückgabe des Fahrzeugs. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf und kann mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zu identischen Vertragsbedingungen verlängert werden, sofern der Mieter die Verlängerung dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit bekannt gibt und noch kein Anschlussmietvertrag über das Mietobjekt geschlossen ist. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner. Bis zum Rückgabetag werden die jeweils gültigen Tages-Mietpreise berechnet. Wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens und die Haftung des Mieters für den Schaden zu seinen Lasten vermutet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeugs vorhanden war. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Fahrzeug infolge eines vom Mieter verursachten Schadens oder einer verspäteten Rückgabe nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann, oder der Vermieter es nicht für eigene Zwecke nutzen kann. Alternativ ist der Vermieter nach seiner Xxxx berechtigt, anstelle einen konkreten Schaden zu belegen, 20% des Mietpreises als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wobei dem Mieter das Recht unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Nimmt der Vermieter die Schadensbeseitigung und Reparaturen selbst oder durch eigene Mitarbeiter vor, so werden hiermit als angemessen die jeweiligen veröffentlichten, für den Vermieter regional gültigen, mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätze der DEKRA Automobil GmbH zur Verrechnung vereinbart.
Rückgabe des Fahrzeugs. 9.1 Der Mieter hat das Fahrzeug zu dem im Mietvertrag vereinbarten Datum sowie an der vereinbarten Vermietstation der Vermieterin oder am sonst vereinbarten Ort mit allen Schlüsseln, vollständigem Zubehör und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Zulassung- sbescheinigung Teil I, Kundendienstheft, Servicekarte) auf eigene Kosten und Gefahr zurückzugeben. Eine Verlängerung des Mietvertrags vor dessen Ablauf ist telefonisch oder schriftlich nach Vereinbarung mit der Vermieterin möglich. Setzt der Mieter die Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit ohne Zustimmung der Vermieterin fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert. Der § 545 BGB findet keine Anwendung. 9.2 Bei Fahrzeugen mit einer Anmietdauer von mehr als 30 Tagen muss sich der Mieter zwei Arbeitstage vor dem gewünschten Rück- gabetermin schriftlich bei der Vermieterin melden, um den Abgabezeitraum abzustimmen. 9.3 Eine Rückgabe des Fahrzeuges liegt erst dann vor, wenn der Mieter das Fahrzeug sowie die Schlüssel, vollständiges Zubehör und Unterlagen an den Vermieter zurückgegeben hat. Gibt der Mieter Schlüssel, vollständiges Zubehör oder Unterlagen nicht zurück, hat er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen. 9.4 Bei Mieten mit einer vereinbarten Mietdauer von mehr als 30 Tagen (Langzeitmieten) behält sich die Vermieterin das Recht vor, mit Erreichen des maximal zulässigen Kilometerstands das Fahrzeug zurück zu verlangen und dem Mieter ein Fahrzeug der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Der zulässige Höchst-Kilometerstand wird im Mietvertrag angegebenen oder dem Mieter schriftlich mitgeteilt. 9.5 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit gleichem Tankfüllstand wie bei Fahrzeugübernahme (Dokumentation gemäß Mietver- trag) bzw. mindestens halbvoll geladenem Akku zurückzugeben. Kommt der Mieter der Betankungsverpflichtung bzw. Beladungs- verpflichtungen nicht nach, wird die Vermieterin dem Mieter für die Betankung bzw. Beladung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß dem Gebührenverzeichnis in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung oder Beladung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind. 9.6 Wird der Rückgabezeitpunkt bei Mieten von mindestens 24 Stunden – auch unverschuldet – um mehr als 59 Minuten überschrit- ten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Nutzungsentschä- di...
Rückgabe des Fahrzeugs. 15.1 Nach Beendigung des Einzelleasingvertrags ist das Fahr- zeug im begutachtungsfähig gereinigten Zustand (innen und außen) mit allen Schlüsseln, vollständigem Zubehör und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I, Kundendienstheft, Radio-Code und ServiceCard) vom Kunden auf seine Kosten und Gefahr entsprechend der Verein- barung mit dem Leasinggeber bei der vereinbarten Rückga- bestelle und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Eine Fahrzeugrückgabe ohne Terminvereinbarung mit dem Leasinggeber oder dessen Beauftragten und ohne Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie der Originalräder ist nicht möglich. Gibt der Kunde Schlüssel, vollständiges Zubehör oder Unterlagen nicht zurück, hat er die Kosten der Ersatz- beschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen. Soweit das Fahrzeug bei Rückgabe nicht in vertragsgemäß gereinigtem Zustand ist, trägt der Kunde die hierdurch anfallenden Kosten; weitergehende Ansprüche wer- den hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Leasinggeber behält sich das Recht vor, das Fahrzeug aufgrund des nicht vertrags- gemäßen Reinigungszustands nicht zurückzunehmen. 15.2 Sofern die Rückgabe an einer anderen als der in Ziff. 15.1 vereinbarten Rückgabestelle stattfinden soll, wird der Kunde den Rückgabeort drei Wochen vor vereinbartem Rückgabe- datum mit dem Leasinggeber abstimmen. Einigen sich Xxxxx und Leasinggeber nicht, kann der Leasinggeber einen ande- ren Rückgabeort, etwa den ausliefernden Händler, festlegen. 15.3 Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungs- zustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Bei Rückgabe wird über den Zustand des Fahr- zeugs ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten unterschrieben. Die Richtlinien für Fahrzeugrückgabe führen beispielhaft akzeptable und nicht akzeptable Rückgabezustände auf. Die Richtlinien für Fahrzeugrückgaben sind passwortgeschützt unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar bzw. können auf Verlangen mitgeteilt werden. 15.4 Ab- / Ummeldungen des Fahrzeugs durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Leasinggebers.
Rückgabe des Fahrzeugs. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der gebuchten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zu- rückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen überlassenen Dokumen- ten und Ausstattungsgegenständen ordnungsgemäß geschlossen (Türen verriegelt, Fenster verschlossen, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) am vereinbarten Abgabeort abgestellt wurde. Falls Fahrzeugschlüssel für das Fahrzeug zum Betrieb notwendig waren, sind diese am vorgeschriebenen Ort zu deponieren. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Lade- kabel anzuschließen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Rückgabe des Fahrzeugs. 1. Das Fahrzeug ist vollgetankt mit Kraftstoff der Sorte Super plus (mindestens 98 Oktan) zurückzugeben. 2. Grobe, über die durch übliche Benutzung hinausgehende Verschmutzung hat der Mieter vor der Rückgabe zu beseitigen, anderenfalls hat er die Kosten der Fahrzeugreinigung durch Ringfreaks zu tragen. 3. Wird der vereinbarte Zeitpunkt für die Rückgabe des Fahrzeugs um mehr als eine halbe Stunde überschritten, so ist Ringfreaks berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen. Diese entspricht bei der um mehr als 30 Minuten verspäteten Rückgabe dem für eine Stunde vereinbarten Mietzins (bei einer Tagespauschale 1/8 der Tagespauschale) und für jede weitere angefangene Stunde der Verspätung dem Mietzins für jeweils eine Stunde. Wird durch Überschreitung der vereinbarten Rückgabe die Weitervermietung verhindert, so ist Ringfreaks berechtigt, den hierdurch entstandenen weiteren Schaden geltend zu machen.
Rückgabe des Fahrzeugs. Sie müssen das Fahrzeug an Avis zurückgeben:
Rückgabe des Fahrzeugs. Der Mieter muss das Fahrzeug bei oder vor Ablauf der Mietzeit an der im jeweiligen Mietvertrag bezeichneten Station abgeben oder die Zustimmung von Avis für eine Verlängerung der Mietzeit einholen.
Rückgabe des Fahrzeugs. Der autorisierte Fahrer hat das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Mietzeit ist beendet, sobald der autorisierte Fahrer: a. das Fahrzeug zu dem vertraglich vereinbarten Ort zurückgebracht hat und b. den Fahrzeugschlüssel mit dem Datenfob voran in das Ubeeqo Carsharing-Bediengerät des Fahrzeugs zurückgesteckt hat und c. der autorisierte Fahrer seine Kundenkarte über das Kartenlesegerät gehalten oder auf der Webseite bzw. App den Button "Reservierung beenden" oder einen sinngemäß vergleichbaren Button geklickt hat oder die Beendigung über den Kundenservice (Ziff. 22) vorgenommen hat. Pflichten bei Rückgabe: (i) Sichtprüfung des Fahrzeugs, um erkennbare Mängel unverzüglich dem Kundenservice zu melden (siehe Ziff. 22). (ii) Vorhandensein von mindestens ¹⁄4 Tankfüllung (sofern es sich nicht um ein Elektroauto handelt). (iii) Elektrische Fahrzeuge müssen an die auf den reservierten Parkflächen zur Verfügung gestellten Stromversorgung angeschlossen werden. (iv) Fenster oder Türen des Fahrzeugs sind zu schließen, sämtliche Verbraucher wie Scheinwerfer und Lichter sind auszuschalten und die Handbremse ist anzuziehen. (v) Vorhandensein sämtlichen Fahrzeugzubehörs (z.B. Fahrzeugschlüssel, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, Tankkarte, Parkkarte oder - schlüssel etc.) prüfen.