Rücktritt vom Mietvertrag Musterklauseln

Rücktritt vom Mietvertrag. Bei Rücktritt vom Mietvertrag haben die Vermietenden Anspruch auf folgende Ausfallgebühren: a. bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn wird keine Stornierungsgebühr erhoben b. bei Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Mietbeginn, wird eine Gebühr von 75 % des vereinbarten Raummietpreises erhoben. Kann der Raum während des abgesagten Xxxxxxx noch anderweitig vermietet werden, entfällt die Stornierungsgebühr komplett c. bei Nicht-Inanspruchnahme ohne vorherige Absage wird eine Gebühr von 100 % des vereinbarten Raummietpreises erhoben
Rücktritt vom Mietvertrag. Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter 14 Tage vor Mietbeginn 0 % vom Mietpreis 13 bis 7 Tag vor Mietbeginn 30 % vom Mietpreis 12 bis 2 Tag vor Mietbeginn 50 % vom Mietpreis
Rücktritt vom Mietvertrag. Die Vermieterin ist berechtigt von dem Mietvertrag zurückzutreten, wenn:
Rücktritt vom Mietvertrag. Stornierungen müssen schriftlich bekanntgegeben werden. Tritt der Mieter vor Gebrauchsüberlassung des Vertragsgegenstandes vom Vertrag zurück, so hat er bei: a) Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 %, b) Rücktritt ab einem späteren Zeitpunkt 100 % des Mietpreises zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten. Entstandene Kosten für Fremdleistungen (z.B. Transportkosten, Geräteumleitungen usw.) sind zusätzlich zu erstatten. Ein Rücktritt des Mieters vom Vertrag ist nur bei unverschuldeter Verhinderung möglich.
Rücktritt vom Mietvertrag. 5.1 Die Ware wird wie gesehen vermietet. 5.2 Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen. 5.3 Kann Xxxxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx, „Love Bandits Verleih“, wegen höherer Gewalt, Streik oder Naturkatastrophen nicht fristgerecht liefern, so steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu. Über die Nichtverfügbarkeit des Mobiliars oder der Dekoration wird der Mieter unverzüglich benachrichtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurück erstattet. 5.4 Wurde der Gesamtbetrag für das angemietete und reservierte Mobiliar/Dekoration nicht innerhalb 14 Tagen vor Auslieferung und nach Zahlungsaufforderung bezahlt, so ist das Einzelunternehmen Xxxxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx, „Love Bandits Verleih“ zum Rücktritt berechtigt. 5.5 Schadenersatzansprüche gegen Xxxxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx, „Love Bandits Verleih“ sind in beiden Fällen (zu 5.3 und 5.4) ausgeschlossen. 5.6 Die Mietdauer bezieht sich auf bis zu drei Tage soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Vermieter versichert, dass die Ware rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Sollte die Ware früher zurückgegeben werden, erfolgt kein Preisnachlass nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Die ordentliche Kündigung während der Dauer des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen, das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon ebenso unberührt wie das gesetzliche Widerrufsrecht. 5.7 Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB wird bereits jetzt widersprochen.
Rücktritt vom Mietvertrag. Der Vermieter hat bei Vorliegen eines sachlichen Grundes jederzeit das Recht, vom Mietvertrag zurück zu treten. Dem Xxxxxx stehen wegen des Rücktritts keine Ersatzansprüche zu. Gleiches gilt auch, wenn durch höhere Gewalt oder aufgetretene Schäden in oder an der Vereinshalle und ihren Einrichtungen eine Benutzung unmöglich ist. Ein Rücktritt durch den Mieter ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung möglich und schriftlich mitzuteilen. Xxxxx der Rücktritt durch den Mieter nicht rechtzeitig erfolgt, hat dieser die vereinbarte Miete zu entrichten, wobei nachweislich ersparten Aufwendungen angerechnet werden.. die dem Vermieter
Rücktritt vom Mietvertrag. Tritt der Kunde vor Beginn der vereinbarten Zeit zurück, so hat er diesen schriftlich zu erklären. Der Zeitpunkt des Rücktritts ist der Tag, an dem dieser bei der JP Power GmbH eingeht. Der Kunde schuldet dann von der vereinbarten Miete die folgende pauschale Miete: bis zu zwei Wochen vor Mietbeginn: 25% bis zu einer Woche vor Mietbeginn: 40% unter einer Woche vor Mietbeginn: 80% Darüber hinaus hat er die Kosten für eigens für ihn bestellte Waren vollständig zu tragen, falls diese von der JP Power GmbH nicht mehr storniert, zurückgegeben oder anderweitig verwertet werden können. Er schuldet auch die Kosten, die dadurch zusätzlich anfallen wie z.B. Stornogebühren, Frachtkosten etc. Bei einer anderweitigen Verwertung schuldet er die Differenz zwischen dem ihm angebotenen Preis und dem Preis der bei der anderweitigen Verwertung erzielt wurde.
Rücktritt vom Mietvertrag. 19.1 Der Mieter kann vom Mietvertrag kostenlos zurücktreten, wenn er dies dem Vermieter bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Versand bzw. vor der Übergabe des Mietgegenstandes schriftlich mitteilt. Ein späterer Rücktritt ist vom Mietvertrag ist ausgeschlossen. 19.2 Erklärt der Mieter innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem Versandtermin den Mietgegenstand nicht zu benötigen bzw. annehmen zu wollen, so bleibt er gleichwohl zur Vertragserfüllung verpflichtet. Der Vermieter ist nach Abgabe dieser Erklärung dagegen von der Verpflichtung zur Lieferung des Mietgegenstandes befreit.
Rücktritt vom Mietvertrag. 5.1 Eine Stornierung durch den Mieter ist bis zu sieben Werktage vor Anreise kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung sechs oder weniger Werktage vor der Anreise muss der Mieter die Ausfallkosten i.H. des Mietpreises abzüglich der Endreinigung i.H.v. 10 € tragen, sofern der Strandkorb für den stornierten Zeitraum nicht wieder vermietet wird. 5.2 Darüber hinaus behält sich die Gemeinde Utersum vor, die Übernachtung infolge höherer Gewalt aus Sicherheitsgründen abzusagen (z.B. Unwetter); in diesem Fall wird der gesamte Mietpreis erstattet. 5.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-und Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.
Rücktritt vom Mietvertrag. Der Vermieter kann von dem Vertrag aus wichtigem Grunde zurücktreten. Als solcher gilt insbesondere, wenn - eine Vertragsverletzung durch den Mieter vorliegt (z. B. wenn die vereinbarte Sicherheitsleistung nicht termingerecht erbracht wurde, die geforderte Haftpflichtversicherung nicht abgeschlossen bzw. nachgewiesen wurde) - der Mieter das Programm nicht fristgerecht vorlegt (vgl. § 5) - Tatsachen bekannt werden, die die Zahlungsunfähigkeit des Mieters oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befürchten lassen. - die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen - die Räume infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden können - die Räume aufgrund eines Verteidigungs-, Spannungs- oder Katastrophenfalles sowie einer Versorgungskrise nicht zur Verfügung gestellt werden können.