Rücktritt vom Mietvertrag. Bei Rücktritt vom Mietvertrag haben die Vermietenden Anspruch auf folgende Ausfallgebühren:
Rücktritt vom Mietvertrag. Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter 14 Tage vor Mietbeginn 0 % vom Mietpreis 13 bis 7 Tag vor Mietbeginn 30 % vom Mietpreis 12 bis 2 Tag vor Mietbeginn 50 % vom Mietpreis
Rücktritt vom Mietvertrag. (1) Die Vermieterin ist berechtigt von dem Mietvertrag zurückzutreten, wenn:
Rücktritt vom Mietvertrag a) Der Mieter hat das Recht, die Aufhebung des Mietvertrages vor dem vereinbarten Mietbeginn zu verlangen. Erfolgt der Wunsch des Rücktritts bis 6 Wochen vor Mietbeginn, wird die Anzahlung von 20% an den Mieter zurückbezahlt, bei späterer Stornierung werden 20 % Anzahlung einbehalten.
Rücktritt vom Mietvertrag. 19.1 Der Mieter kann vom Mietvertrag kostenlos zurücktreten, wenn er dies dem Vermieter bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Versand bzw. vor der Übergabe des Mietgegenstandes schriftlich mitteilt. Ein späterer Rücktritt ist vom Mietvertrag ist ausgeschlossen.
Rücktritt vom Mietvertrag. 5.1 Eine Stornierung durch den Mieter ist bis zu sieben Werktage vor Anreise kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung sechs oder weniger Werktage vor der Anreise muss der Mieter die Ausfallkosten i.H. des Mietpreises abzüglich der Endreinigung i.H.v. 10 € tragen, sofern der Strandkorb für den stornierten Zeitraum nicht wieder vermietet wird.
Rücktritt vom Mietvertrag. Tritt der Kunde vor Beginn der vereinbarten Zeit zurück, so hat er diesen schriftlich zu erklären. Der Zeitpunkt des Rücktritts ist der Tag, an dem dieser bei der JP Power GmbH eingeht. Der Kunde schuldet dann von der vereinbarten Miete die folgende pauschale Miete: bis zu zwei Wochen vor Mietbeginn: 25% bis zu einer Woche vor Mietbeginn: 40% unter einer Woche vor Mietbeginn: 80% Darüber hinaus hat er die Kosten für eigens für ihn bestellte Waren vollständig zu tragen, falls diese von der JP Power GmbH nicht mehr storniert, zurückgegeben oder anderweitig verwertet werden können. Er schuldet auch die Kosten, die dadurch zusätzlich anfallen wie z.B. Stornogebühren, Frachtkosten etc. Bei einer anderweitigen Verwertung schuldet er die Differenz zwischen dem ihm angebotenen Preis und dem Preis der bei der anderweitigen Verwertung erzielt wurde.
Rücktritt vom Mietvertrag. 5.1 Die Ware wird wie gesehen vermietet.
Rücktritt vom Mietvertrag. I. Der Vermieter kann von dem Vertrag aus wichtigem Grunde zurücktreten. Als solcher gilt insbesondere, wenn - eine Vertragsverletzung durch den Mieter vorliegt (z. B. wenn die vereinbarte Sicherheitsleistung nicht termingerecht erbracht wurde, die geforderte Haftpflichtversicherung nicht abgeschlossen bzw. nachgewiesen wurde) - der Mieter das Programm nicht fristgerecht vorlegt (vgl. § 5) - Tatsachen bekannt werden, die die Zahlungsunfähigkeit des Mieters oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befürchten lassen. - die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen - die Räume infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden können - die Räume aufgrund eines Verteidigungs-, Spannungs- oder Katastrophenfalles sowie einer Versorgungskrise nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Rücktritt vom Mietvertrag. Der Vermieter hat bei Vorliegen eines sachlichen Grundes jederzeit das Recht, vom Mietvertrag zurück zu treten. Dem Xxxxxx stehen wegen des Rücktritts keine Ersatzansprüche zu. Gleiches gilt auch, wenn durch höhere Gewalt oder aufgetretene Schäden in oder an der Vereinshalle und ihren Einrichtungen eine Benutzung unmöglich ist. Ein Rücktritt durch den Mieter ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung möglich und schriftlich mitzuteilen. Xxxxx der Rücktritt durch den Mieter nicht rechtzeitig erfolgt, hat dieser die vereinbarte Miete zu entrichten, wobei nachweislich ersparten Aufwendungen angerechnet werden.. die dem Vermieter