Rückgabe des Fahrzeuges Musterklauseln

Rückgabe des Fahrzeuges. 10.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
Rückgabe des Fahrzeuges. 18.9.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäss den im Mietvertrag festgehaltenen Angaben betreffend Ort, Datum und Zeit der Rückgabe zurückzugeben. Gibt der Mieter das Fahrzeug vorzeitig, also vor Beendigung der vereinbarten Mietzeit zurück, so führt dies zu keiner vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages. Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe oder verspäteter –abholung erfolgt keine Reduktion des vereinbarten Mietpreises.
Rückgabe des Fahrzeuges. 1. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin verlängert werden, sofern der Mieter die Verlängerung der Vermieterin drei Tage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit bekannt gibt. Bei Fahrzeugtausch und Anmietdauer von mehr als 28 Tagen gilt der Erstmietvertrag.
Rückgabe des Fahrzeuges. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Rückgabeort an den Vermieter während der üblichen Geschäftszeit zurückzugeben. Enthält der Vertrag keine ausdrückliche Regelung zum Rückgabeort, so ist das Fahrzeug am Anmietort zurückzugeben. Vermieter und Xxxxxx haben gemeinsam ein Rücknahmeprotokoll zu erstellen. Das Fahrzeug ist voll getankt und sauber zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht voll getankt zurückgegeben, so hat der Mieter die Kosten des Kraftstoffs bis zur vollständigen Füllung des Tankes zu tragen. Weiterhin hat der Mieter die Kosten für den durch die Betankung erforderlichen Aufwand der Klägerin zu tragen, welcher mit pauschal 20,00 € beziffert wird. Dem Mieter bleibt vorbehalten, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisen, dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen höherer Kosten nachzuweisen. Wird das Fahrzeug nicht in sauberem Zustand an den Vermieter zurückgegeben, so ist der Mieter verpflichtet, die Reinigungskosten für das Fahrzeug zu tragen. Diese werden mit pauschal 30,00 € beziffert, wobei dem Vermieter vorbehalten bleibt, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisen. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen höherer Kosten nachzuweisen. Im Falle eines Schadens hat der Mieter zudem, soweit nicht bereits geschehen, bei Rückgabe des Fahrzeugs eine schriftliche Schadensschilderung an den Vermieter zu übergeben (vgl. hierzu auch Ziffer VII. der AGB). Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, so ist der Mieter verpflichtet, für den nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit liegenden Zeitraum eine Nutzungsentschädigung in Höhe des ursprünglich vereinbarten Mietzinses bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe zu zahlen. Die Nutzungsentschädigung bemisst sich nach den jeweils gültigen Tarifen des Vermieters bei Vertragsschluss und dem vereinbarten Mietzeitraum. Dem Mieter bleibt vorbehalten, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen eines höheren Schadens nachzuweisen. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe gegenüber dem Mieter bleibt von vorstehender Regelung unberührt. Der Mieter wird darauf hingewiesen, daß eine etwaige vereinbarte Teil- oder Vollkaskoversicherung mit Ablauf der regulären Mietzeit erlischt und für einen hiernach liegenden Zeitraum insoweit kein Versicherungsschutz mehr besteht (vgl. auch Ziffer VIII. der AGB). Bei nicht fristgerechter Rückga...
Rückgabe des Fahrzeuges. 15.1 Der Leasingnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug am letzten Tag der Vertragsdauer oder im Falle vorzeitiger Auflösung sofort der Leasinggeberin oder einer von dieser bezeichneten Stelle in gereinigtem Originalzustand und sämtlichem finanziertem Zubehör (Schlüssel, Originalräder, Dachbox etc.) zurückzubringen (inkl. Aus-/Einbauten gemäss Ziffer 10). Zu diesem Zweck hat der Leasingnehmer mindestens vier Wochen vor Enddatum des Leasingvertrags mit der Leasinggeberin bzw. der von dieser bezeichneten Stelle einen Rückgabetermin zu vereinbaren. Sofern der Leasingnehmer das Fahrzeug ohne Rücksprache oder ausserhalb der Öffnungszeiten beim Lieferanten oder bei einem vom Fahrzeughersteller autorisierten offiziellen Servicepartner oder Reparaturbetrieb der jeweiligen Fahrzeugmarke abstellt, gilt das von diesem erstellte Zustandsprotokoll als vom Leasingnehmer genehmigt. Darüber hinaus gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 15.6. Ein Retentionsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug für irgendwelche Ansprüche gegenüber der Leasinggeberin ist ausgeschlossen.
Rückgabe des Fahrzeuges. 16.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäss den im Mietvertrag festgehaltenen Angaben betreffend Ort, Datum und Zeit der Rückgabe, bzw. bei vorzeitiger Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund auf Verlangen des Vermieters zu einem früheren Zeitpunkt zurückzugeben.
Rückgabe des Fahrzeuges. 1. Am letzten Tag der Leasingzeit ist das Fahrzeug inkl. mitverleaster Ausstattung und Zubehör mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Kundendienstheft, o. ä.) vom LN auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich an den ausliefernden Händler zurückzugeben. Gibt der LN Schlüssel oder Unterlagen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht zurück, hat er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen.
Rückgabe des Fahrzeuges. 11.1. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrzeug im perfekten Zustand samt allen vom Vermieter übergebenen Zubehörteilen und Dokumenten an dem im Mietvertrag vereinbarten Ort zum vereinbarten Datum an den Vermieter oder einen vom Vermieter schriftlich genannten Bevollmächtigten zurückzugeben. Maßgeblich für den genauen Zeitpunkt der Rückgabe ist die Uhrzeit, in der der Mieter den Wagen in Empfang genommen hat. Ein zusätzlicher Miettag wird berechnet, sobald das Fahrzeug mehr als drei Stunden später zurückgegeben wird.
Rückgabe des Fahrzeuges. Der Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges wird im Mietvertrag festgelegt und ist seitens Mieter einzuhalten. Bei einer gewünschten Verlängerung der Mietzeit während der Nutzung, bedarf es, 72 Stunden vor Mietende, eine Rücksprache und Bestätigung von Neuseenland Wohnmobile. Somit besteht kein generelles Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetzter Nutzung. Eine nicht bekannte und vom Mieter zu verschuldende Überziehung der Mietzeit wird mit 50 € je angefangener Stunde in Rechnung gestellt. Wird durch die Überziehung der Mietzeit eine Anschlussmiete verhindert, so haftet der Mieter für den entstehenden Schaden (z.B. entgangener Gewinn, Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters, Organisationsaufwand etc.). Das Fahrzeug ist in frisch gereinigtem und voll getanktem Zustand zurückzugeben (gefegt, gesaugt, und gewischt). Außerdem ist der Mieter dazu verpflichtet, die Toilette (falls vorhanden) vor Rückgabe zu entleeren. Ist die Reinigung ganz oder teilweise nicht erfolgt, so trägt der Mieter Sonderreinigungskosten in Höhe von 100,- € zusätzlich zu der Servicepauschale. Bei Nichtbetankung, hat der Mieter eine Servicepauschale in Höhe von 20 € exklusive Kraftstoffkosten zu tragen. Es benötigt eine umgehende Mitteilung an Neuseenland Wohnmobile, wenn Schäden durch den Mieter entstanden oder Gegenstände abhandengekommen sind. Weiterhin sind dem Vermieter Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art, soweit bekannt, schriftlich anzuzeigen. Im Schadensfall erfolgt eine Berechnung der Instandsetzung durch die Vermieterin, innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs. Sind bei der Besichtigung des Fahrzeugs verdeckte Schäden, z.B. aufgrund äußerer Verunreinigungen, nicht erkennbar, so führt die unbeanstandete Rücknahme des Fahrzeugs nicht zu einem negativen Schuldanerkenntnis des Vermieters (Neuseenland Wohnmobile). Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet. Wird das Rauchverbot im Mietfahrzeug missachtet, werden 500€ von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückständebeseitigung durchführen zu lassen.
Rückgabe des Fahrzeuges. Bei Vertragsende hat der Kunde die ihm über- lassenen Reifen (Sommerreifen, Winterreifen bzw. Allwetterreifen) inkl. Felgen an Arval zurück- zugeben. Im Fall der serienmäßig ausgelieferten Bereifung darf die Profiltiefe bei Sommerreifen 2 mm, bei Winter- und Allwetterreifen 4 mm nicht unter- schritten werden. Hat im Falle einer Unterschreitung der Profiltiefe der Kunde das Servicepaket „Reifenservice“ vereinbart, wird ein noch vorhandenes Kontingent zu seinen Gunsten angerechnet. Für darüber hinausgehenden Verschleiß hat der Kunde 100 Prozent der Kosten einer entsprech- enden Neubereifung zu tragen.