Common use of KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG Clause in Contracts

KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG. Wenn der Verkäufer bezüglich einer Bestimmung des Vertrags in Verzug gerät (oder wenn der Verkäufer nach alleinigem Ermessen des Käufers nicht in der Lage sein wird, diese Bestimmungen einzuhalten), oder wenn der Verkäufer in Konkurs geht oder zahlungsunfähig wird, Gegenstand eines Konkursbeschlusses/einer Konkursprüfung/einer Zwangsverwaltung ist oder wegen Insolvenz mit einer Liquidation beginnt, so ist der Käufer – nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die dem Verkäufer ausdrücklich gewährt wird – unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihm zur Verfügung stehen, berechtigt, den Vertrag unverzüglich durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, gleichwertige oder ähnliche Waren und/oder Arbeit von anderen zu erwerben und die zusätzlichen Kosten hierfür vom Verkäufer zurückzufordern, soweit dies nach den anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist, wobei der Verkäufer ausdrücklich akzeptiert, dass der Käufer seine Räumlichkeiten betreten und die Waren in Besitz nehmen kann, und bemüht sich nach besten Kräften, dem Käufer die Ergreifung solcher Maßnahmen zu gestatten. Zusätzlich zu dem Vorstehenden ist der Käufer berechtigt, ohne Angabe von Gründen und jederzeit (i) die Lieferung der Waren und/oder die Erbringung der Dienstleistungen ohne Haftung für die ersten zwei (2) Monate der Aussetzung auszusetzen; oder (ii) den Auftrag vollständig oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer ordentlich zu kündigen; in diesem Fall stellt der Verkäufer die Ausführung des Auftrags ein. Der Käufer zahlt dem Verkäufer seine vollständig dokumentierten und ordnungsgemäß belegten Auslagen, die sich unmittelbar aus der Aussetzung ergeben, jedoch nur solche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aussetzung, sofern diese zwei (2) aufeinander folgende Monate überschreitet, oder Aufwendungen, die sich aus der ordentlichen Kündigung ergeben, soweit zutreffend. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Käufer nicht für Schäden oder Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf entgangene Gewinne), es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Klausel festgelegt.

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KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG. Wenn der Verkäufer bezüglich einer Bestimmung des Vertrags in Verzug gerät (oder wenn der Verkäufer nach alleinigem Ermessen des Käufers nicht in der Lage sein wird, diese Bestimmungen einzuhalten), oder wenn der Verkäufer in Konkurs geht oder zahlungsunfähig wird, Gegenstand eines Konkursbeschlusses/einer Konkursprüfung/einer Zwangsverwaltung ist oder wegen Insolvenz mit einer Liquidation beginnt, so ist der Käufer – nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die dem Verkäufer ausdrücklich gewährt wird – unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihm zur Verfügung stehen, berechtigt, den Vertrag unverzüglich durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, gleichwertige oder ähnliche Waren und/oder Arbeit von anderen zu erwerben und die zusätzlichen Kosten hierfür vom Verkäufer zurückzufordern, soweit dies nach den anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist, wobei der Verkäufer ausdrücklich akzeptiert, dass der Käufer seine Räumlichkeiten betreten und die Waren in Besitz nehmen kann, und bemüht sich nach besten Kräften, dem Käufer die Ergreifung solcher Maßnahmen zu gestatten. Zusätzlich zu dem Vorstehenden ist der Käufer berechtigt, ohne Angabe von Gründen und jederzeit (i) die Lieferung der Waren und/oder die Erbringung der Dienstleistungen ohne Haftung für die ersten zwei (2) Monate der Aussetzung auszusetzen; oder (ii) den Auftrag vollständig oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer ordentlich zu kündigen; in diesem Fall stellt der Verkäufer die Ausführung des Auftrags ein. Der Käufer zahlt dem Verkäufer seine vollständig dokumentierten und ordnungsgemäß belegten Auslagen, die sich unmittelbar aus der Aussetzung ergeben, jedoch nur solche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aussetzung, sofern diese zwei (2) aufeinander folgende Monate überschreitet, oder Aufwendungen, die sich aus der ordentlichen Kündigung ergeben, soweit zutreffend. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Käufer nicht für Schäden oder Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf entgangene Gewinne), es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Klausel festgelegt.auf

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KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG. Wenn der Verkäufer bezüglich einer Bestimmung des Vertrags in Verzug gerät (oder wenn der Verkäufer nach alleinigem Ermessen des Käufers nicht in der Lage sein wird, diese Bestimmungen einzuhalten), oder wenn der Verkäufer in Konkurs geht oder zahlungsunfähig wird, Gegenstand eines Konkursbeschlusses/einer Konkursprüfung/einer Zwangsverwaltung ist oder wegen Insolvenz mit einer Liquidation beginnt, so ist der Käufer – nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die dem Verkäufer ausdrücklich gewährt wird – unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihm zur Verfügung stehen, berechtigt, den Vertrag unverzüglich durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, gleichwertige oder ähnliche Waren und/oder Arbeit von anderen zu erwerben und die zusätzlichen Kosten hierfür vom Verkäufer zurückzufordern, soweit dies nach den anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist, wobei der Verkäufer ausdrücklich akzeptiert, dass der Käufer seine Räumlichkeiten betreten und die Waren in Besitz nehmen kann, und bemüht sich nach besten Kräften, dem Käufer die Ergreifung solcher Maßnahmen zu gestatten. Zusätzlich zu dem Vorstehenden ist der Käufer berechtigt, ohne Angabe von Gründen und jederzeit (i) die Lieferung der Waren und/oder die Erbringung der Dienstleistungen ohne Haftung für die ersten zwei (2) Monate der Aussetzung auszusetzen; oder (ii) den Auftrag vollständig oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer ordentlich zu kündigen; in diesem Fall stellt der Verkäufer die Ausführung des Auftrags ein. Der Käufer zahlt dem Verkäufer seine vollständig dokumentierten und ordnungsgemäß belegten Auslagen, die sich unmittelbar aus der Aussetzung ergeben, jedoch nur solche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aussetzung, sofern diese zwei (2) aufeinander folgende Monate überschreitet, oder Aufwendungen, die sich aus der ordentlichen Kündigung ergeben, soweit zutreffend. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Käufer nicht für Schäden oder Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf entgangene Gewinne), es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Klausel festgelegt.oder

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