Kündigung und Beitragsfreistellung Musterklauseln

Kündigung und Beitragsfreistellung. 8 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen, und welche Leistungen erbringen wir? Kündigung
Kündigung und Beitragsfreistellung. 23 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? § 24 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Folgen hat das? § 25 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz nach einer Beitragsfreistellung wie- derherstellen (Wiederinkraftsetzung) und welche Folgen hat das?
Kündigung und Beitragsfreistellung. Der Versicherungsnehmer kann die Rückdeckungsversicherung – jedoch nur vor dem vereinbarten Rentenbeginn – mit einer Frist von drei Jahren zum Schluss eines Kalenderjahres ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird die Versicherung beitragsfrei gestellt. Eine Rückzahlung der Beiträge kann nicht verlangt werden.
Kündigung und Beitragsfreistellung. AVB (01.2021) – ABRis-D §23 Kündigung (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit mit Frist von einem Monat zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise in Textform kündigen. Wir prüfen dann zunächst, ob eine beitragsfreie Weiterführung Ihrer Versicherung möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die bei- tragsfreie Versicherungssumme eine Mindestsumme in Höhe von 10.000 Euro erreicht. Wird die beitragsfreie Versicherungssumme in Höhe von mindestens 10.000 Euro erreicht, stellen wir Ihren Vertrag beitragsfrei. Wird diese beitragsfreie Versicherungssumme nicht erreicht, zahlen wir den Rückkaufswert an Sie aus. (2) Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, ist diese Kündigung unwirksam, wenn die verbleibende beitragspflichtige Versicherungssumme unter einen Mindestbetrag von 10.000 Euro sinkt. Wenn Sie in diesem Falle Ihre Versicherung beenden wollen, müssen Sie diese also ganz kündigen. (3) Entsprechend § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) werden wir – falls vorhanden – den Rückkaufswert erstatten. Der Rückkaufs- wert ist die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungsrückstellung der Versicherung. Mindestens verwenden wir jedoch den Betrag der De- ckungsrückstellung, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung des aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersatzes (§ 21 Absatz 2 dieser Bedingungen) angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Von dem so ermittelten Wert erfol- gen ein Abzug evtl. noch ausstehender Forderungen (z.B. Beitragsrückstände) sowie ein Stornoabzug. Der Stornoabzug beträgt 50 % der De- ckungsrückstellung bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung. Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag beträgt der Stornoabzug 20 % der garan- tierten Deckungsrückstellung und 100 % der Deckungsrückstellung des Todesfallbonus. Die genaue Höhe des Stornoabzugs können Sie Ihrem persönlichen Angebot entnehmen. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital sowie für in der bisherigen Vertragslaufzeit zu viel gewährte Überschüsse vorgenom- men. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihres Verlangens der Kündigung von...
Kündigung und Beitragsfreistellung. 15 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? § 16 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Folgen hat das?
Kündigung und Beitragsfreistellung. 23 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? Frist und notwendige Form bei Kündigung (1) Sie können Ihren Vertrag vor Rentenbeginn jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform (beispielsweise Brief, Fax, E-Mail) vollständig oder teilweise kündigen. Nach Rentenbeginn können Sie nicht mehr kündigen. Voraussetzungen für die teilweise Kündigung: - Bei beitragspflichtigen Verträgen muss der verbleibende Beitrag nach der teilweisen Kündigung mindestens 300 EUR jährlich betragen. - Bei beitragsfreien Verträgen muss das verbleibende Vertragsguthaben nach der teil- weisen Kündigung mindestens 1.000 EUR betragen.
Kündigung und Beitragsfreistellung. 7 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen? Kündigung vor Rentenbeginn
Kündigung und Beitragsfreistellung. 24 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? Frist und notwendige Form bei Kündigung (1) Sie können Ihren Vertrag vor Rentenbeginn jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform (beispielsweise Brief, Fax, E-Mail) vollständig oder teilweise kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des von Ihnen genannten Monats wirksam, frühestens jedoch am ersten Börsentag nach Zugang der Kündigung. Nach Rentenbeginn können Sie nicht mehr kündigen. Voraussetzungen für die teilweise Kündigung: - Bei beitragspflichtigen Verträgen muss der verbleibende Beitrag nach der teilweisen Kündigung mindestens 300 EUR jährlich betragen. - Bei beitragsfreien Verträgen muss das verbleibende Fondsguthaben nach der teilweisen Kündigung mindestens 1.000 EUR betragen.
Kündigung und Beitragsfreistellung. 15 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat das? (1) Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform (beispielsweise Brief, Fax, E-Mail) kündigen. Wir stellen Ihren Vertrag dann beitragsfrei nach § 16. (2) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. (1) Sie können jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform (beispiels- weise Brief, Fax, E-Mail) die Beitragsfreistellung Ihres Vertrags beantragen. Bei einer Beitragsfreistellung innerhalb der Versicherungsperiode (§ 6 Absatz 2) erstatten wir den Beitrag anteilig für die noch nicht verstrichene Zeit der Versiche- rungsperiode. Voraussetzung für die Beitragsfreistellung: Nach der Beitragsfreistellung muss die beitragsfreie Todesfall-Leistung (Absatz 2) den Mindestbetrag erreichen. Diesen finden Sie im Abschnitt "Verlaufswerte" der Individuellen Kundeninformation.
Kündigung und Beitragsfreistellung. Erläuterungen finden Sie im Abschnitt ‚‚Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen?’’ in den Versicherungsbedingungen. Bei Kündigung und Beitragsfreistellung wird von dem Rückkaufswert ein Abzug in Höhe von 0 EUR einbehalten.