Kündigung wegen Verspätung Musterklauseln

Kündigung wegen Verspätung. Folgen einer Beendigung wegen Verzugs. Unbeschadet der Rechte von ADM gemäß Artikel 6.1.8 und zusätzlich zu allen Rechten und Rechtsmitteln, die ADM gemäß diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen zustehen, wird ADM dem Verkäufer eine zusätzliche Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtung setzen, wenn der Ver- käufer seiner Verpflichtung zur Lieferung der verein- barten Warenmengen (oder eines Teils davon) inner- halb der vereinbarten Frist gemäß dem Vertrag nicht nachkommt. Eine solche Nachfrist wird schriftlich (auch per E-Mail) gesetzt und muss angemessen sein, darf aber in keinem Fall 15 Kalendertage überschrei- ten. Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung nicht in- nerhalb der von ADM gemäß diesem Artikel gesetzten Nachfrist nach, kann ADM das Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer im Rahmen des betreffenden Vertrages einseitig kündigen, indem es dem Verkäufer eine schriftliche Kündigungsmitteilung zustellt. Das Da- tum der Kündigung ist das in der Kündigungsmittei- lung angegebene Datum oder, falls kein solches Da- tum angegeben wurde, das Datum, an dem der Ver- käufer die Mitteilung erhält. Falls ADM das Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer, wie oben festgelegt, kündigt, hat ADM das Recht (aber nicht die Pflicht), dem Verkäufer eine Vertrags- strafe für Nichterfüllung in Rechnung zu stellen, die der Differenz zwischen dem Kaufpreis gemäß dem je- weiligen Vertrag und dem Marktpreis derselben Wa- ren zum Zeitpunkt der Kündigung entspricht. Der vor- genannte Marktpreis wird sicherheitshalber durch An- wendung der von Xxx Xxxxxxx veröffentlichten Preisindizes oder durch den vereinbarten oder von ADM an einen anderen Verkäufer gezahlten Preis zum Zeitpunkt der Kündigung bestimmt.

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.