Serbien Musterklauseln

Serbien. Die folgenden besonderen Bedingungen gelten für den Kauf von Sojabohnen durch ADM in der Republik Serbien:
Serbien. Nach leichten Erholungstendenzen im Jahr 2010 konnte die serbische Wirtschaft nach den Krisenjahren im vergan- genen Jahr mit +2% deutliche Wachstumssignale setzen. Auch für 2012 wird ein weiterer deutlicher Zugewinn des Wirtschaftswachstums erwartet. Die serbische Bauwirtschaft wurde deutlich von der Wirtschaftskrise in Mitleidenschaft gezogen. Nach den vergan- genen Jahren mit rückläufiger Entwicklung sollte mit den positiven Konjunkturaussichten auch die Bauwirtschaft wieder belebt werden. Insbesondere der Infrastrukturbereich aber auch der Wohnungs- und Wirtschaftsbau dürften von der konjunkturellen Entwicklung profitieren. Albanien, Mazedonien, Montenegro und der Kosovo weisen 2011 ein Wirtschaftswachstum von +2,0% bis +4,0% auf. Auch für 2012 und 2013 sehen die Prognosen Wachstumsraten, die deutlich höher sind, als in den meisten EU Staaten. Bosnien-Herzegowina und Slowenien weisen ein etwas geringeres Wachstum aus. Die EU Schuldenkrise wird auch die nicht EU-Länder am Balkan nicht völlig verschonen, da diese von Exporten und Direktinvestitionen abhängig sind. Ein weiteres Risiko birgt für einige Länder dieser Gruppe die Verflechtung mit der griechischen Wirtschaft. Die genannten Länder weisen Inflationsraten im Bereich von +3% bis +4% auf und Währungen, die an den Euro angelehnt sind oder nur gering schwanken. Slowenien als Eurozonenmitglied weist eine geringere Inflation von +2,0% auf. Alle Länder liegen zwar mit ihrer Staatsverschuldung unter dem EU Niveau, aber teilweise sind die Schuldenstände in den letzten Jahren rasch angestiegen. Montenegro und Mazedonien verfügen über den Status eines EU Beitrittskandidaten, während für Albanien und Bosnien-Herzegowina der Weg in die EU noch ein weiter sein wird. Die Bauwirtschaft in Slowenien hat nach starken Rückgängen der letzten Jahre die Rückkehr auf einen moderaten Wachstumspfad geschafft: für 2012 wird ein Wachstum von 4,5% prognostiziert. Die weiteren Länder weisen nach wie vor einen hohen Bedarf für Infrastruktur auf. Neben den Transportbereichen Bahn und Straße ist auch der Ener- giesektor von wichtiger Bedeutung. Wasserkraft und thermische Kraftwerke, aber auch erneuerbare Energien bieten Chancen. Im Tourismus gibt es in Montenegro neue Projekte. Insgesamt sind die Vorhaben aber immer stark beein- flusst von möglichen Investoren, insbesondere von Institutionen wie der EBRD oder der EIB.

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.