Kündigungsmöglichkeit. Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 1, so ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer fristlos, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.
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Samples: Mindestlohngesetz Verpflichtungen, Mindestlohngesetz Vereinbarung
Kündigungsmöglichkeit. Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 1, so ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer fristlos, fristlos ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.
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Samples: Freistellungsvereinbarung, Mindestlohngesetz Vereinbarung
Kündigungsmöglichkeit. Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 1, so ist der Auftraggeber Xxxxxxxx & Kreutz berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer fristlos, fristlos ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.
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Samples: Mindestlohngesetz Verpflichtungen
Kündigungsmöglichkeit. Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 1, so ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer fristlos, fristlos - ohne Einhaltung einer Frist - zu kündigen, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung schriftlichen oder mündlichen Mitteilung bedarf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigungsmöglichkeit. Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 1, so ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer fristlos, fristlos ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, ohne dass daß es einer vorherigen Abmahnung bedarf.
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Samples: Mindestlohngesetz Vereinbarung