Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsinhaber Musterklauseln

Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsinhaber. Jeder Schuldverschreibungsinhaber ist berechtigt, seine Schuldverschreibung mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf eines Jahres nach Laufzeitbeginn, also jeweils zum 01.08. eines Kalenderjahres, zu kündigen, jedoch frühestens zum Ablauf des 3. vollen Jahres nach Laufzeitbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Schuldverschreibungsinhaber insbesondere vor, wenn
Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsinhaber. Eine ordentliche Kündigung der Schuldverschreibungen ist nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Schuldverschreibungsinhaber insbesondere vor, wenn
Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsinhaber. Jeder Schuldverschreibungsinhaber ist berechtigt, seine FGS-Schuldverschreibung mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf eines Jahres nach Laufzeitbeginn zu kündigen, jedoch frühestens zum Ablauf des 6. vollen Jahres nach Laufzeitbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Schuldverschreibungsinhaber insbesondere vor, wenn
Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsinhaber. Jeder Schuldverschreibungsinhaber ist berechtigt, seine ZEI-Schuldverschreibung mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf eines Jahres nach Laufzeitbeginn, also jeweils zum 31.08. eines Kalenderjahres, zu kündigen, jedoch frühestens zum Ablauf des 4. vollen Jahres nach Laufzeitbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Schuldverschreibungsinhaber insbesondere vor, wenn
Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsinhaber. Jeder Schuldverschreibungsinhaber ist berechtigt, seine PSI-Schuldverschreibung mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf eines Jahres nach Laufzeitbeginn zu kündigen, jedoch frühestens zum Ablauf des 6. vollen Jahres nach Laufzeitbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Schuldverschreibungsinhaber insbesondere vor, wenn
Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsinhaber. Jeder Schuldverschreibungsinhaber ist berechtigt, seine EWC-Schuldverschreibung mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf eines Jahres nach Laufzeitbeginn, also jeweils zum 31.07. eines Kalenderjahres, zu kündigen, jedoch frühestens zum Ablauf des 4. vollen Jahres nach Laufzeitbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Schuldverschreibungsinhaber insbesondere vor, wenn
Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsinhaber. Jeder Schuldverschreibungsinhaber ist berechtigt, seine COW-Schuldverschreibung mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf eines Jahres nach Laufzeitbeginn zu kündigen, jedoch frühestens zum Ablauf des 10. vollen Jahres nach Laufzeitbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Schuldverschreibungsinhaber insbesondere vor, wenn
Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsinhaber. Jeder Schuldverschreibungsinhaber ist berechtigt, seine DPV-Schuldverschreibung mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf eines Jahres nach Laufzeitbeginn zu kündigen, jedoch frühestens zum Ablauf des 10. vollen Jahres nach Laufzeitbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Schuldverschreibungsinhaber insbesondere vor, wenn
Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsinhaber. Jeder Schuldverschreibungs- inhaber ist berechtigt, seine WDC-Schuldverschreibung mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf eines Jahres nach Laufzeitbeginn zu kündigen, jedoch frühestens zum Ablauf des 3. vollen Jahres nach Laufzeitbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Schuldverschreibungsinhaber insbesondere vor, wenn

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  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.