Common use of Lademitteltausch Clause in Contracts

Lademitteltausch. Der Frachtführer (als Auftragnehmer) ist zum sofortigen Lademitteltausch (Paletten, Gitterboxen, Fleischhaken, Plastikboxen etc.) sowohl beim Absender als auch beim Empfänger ausnahmslos verpflichtet; er trägt auch das sogenannte Tauschrisiko. Der Frachtführer hat daher eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen und tauschfähigen Lademittel mitzuführen. Das Entgelt für dieses Tauschrisiko ist im Frachtpreis bereits enthalten. Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an den Auftraggeber zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen ist der Auftraggeber gezwungen, davon auszugehen, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an einer Entladestellen keine Lademittel zurückerhalten hat ist der Auftraggeber sofort zu verständigen, damit dieser noch während das Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen kann. Sollte diese Verständigung nicht, oder nichtrechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer selbst für die Besorgung der nicht getauschten Xxxxxxxxxx verantwortlich. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Lademitteltausches hat der Frachtführer als Auftragnehmer für jede nicht getauschte bzw. rückgeführte Palette € 15,-, pro Gitterbox € 100,-, und bei anderen Lademitteln den ortsüblichen Handelspreis zu bezahlen. Zusätzlich sind eine Bearbeitungspauschale von € 30,- pro Transport und Rückführungskosten für die nicht getauschten Lademittel von € 1,- per KM bis zur Rückführungs- bzw. Abholstelle, an welcher der Tausch unterlassen wurde, zu entrichten. Die Rückführung der Packmittel durch den Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen ist Gegenstand des Frachtvertrages und mit der Fracht abgegolten. Diese Ansprüche stehen dem Auftraggeber in jedem Fall auch ohne Verschulden des Frachtführers zu. Weiters ist der Auftragnehmer verpflichtet, für jeden einzelnen Transport nachvollziehbare Aufzeichnungen über den Palettentausch von sich aus zu führen. Diese Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen/Nachweise sind unverzüglich nach dem Transport, spätestens zusammen mit der Frachtrechnung, zu übermitteln. Achtung: es werden nur Originalpalettenscheine akzeptiert! Vor Übermittlung dieser Dokumente ist die Fracht nicht fällig. Bei Kühltransporten ist für die Fälligkeit der Frachtrechnung zusätzlich die Übermittlung eines lesbaren Temperaturprotokolls erforderlich. Bei fehlenden Unterlagen bzw. Lademittelaufzeichnungen wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Konventionalstrafe in Höhe der Fracht pro Transportauftrag fällig, d.h. der Anspruch auf Frachtlohn verfällt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon in allen Fällen unberührt. Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch muss der Auftragnehmer die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Xxxxx der Auftragnehmer entgegen der Anweisung des Auftraggebers Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen sollte, so soll der Auftragnehmer selbige innerhalb von 4 Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Düsseldorfer Paletten verrechnet der Auftraggeber Euro 15,- pro Stück an den Auftragnehmer.

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Samples: www.redertrans.at, www.redertrans.at, www.tazytrans.at

Lademitteltausch. Der Frachtführer (als Auftragnehmer) ist zum sofortigen Lademitteltausch (Paletten, Gitterboxen, Fleischhaken, Plastikboxen etc.) sowohl beim Absender als auch beim Empfänger ausnahmslos verpflichtet; er trägt auch das sogenannte Tauschrisiko. Der Frachtführer hat daher eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen und tauschfähigen Lademittel mitzuführen. Das Entgelt für dieses Tauschrisiko ist im Frachtpreis bereits enthalten. Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein La- demittelschein mit der Frachtrechnung an den Auftraggeber zu senden. Bei fehlenden fehlen- den Lademittelscheinen ist der Auftraggeber gezwungen, davon auszugehen, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an einer Entladestellen keine Lademittel zurückerhalten hat ist der Auftraggeber sofort zu verständigen, damit dieser noch während das Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen kann. Sollte diese Verständigung nicht, oder nichtrechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer selbst für die Besorgung der nicht getauschten Xxxxxxxxxx verantwortlich. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen ordnungs- gemäßen Durchführung des Lademitteltausches hat der Frachtführer als Auftragnehmer Auftrag- nehmer für jede nicht getauschte bzw. rückgeführte Palette € 15,-18,-, pro Gitterbox € 100,-, und bei anderen Lademitteln den ortsüblichen Handelspreis zu bezahlen. Zusätzlich Zu- sätzlich sind eine Bearbeitungspauschale von € 30,- pro Transport und Rückführungskosten Rückfüh- rungskosten für die nicht getauschten Lademittel von € 1,- per KM bis zur Rückführungs- Rückfüh- rungs- bzw. Abholstelle, an welcher der Tausch unterlassen wurde, zu entrichten. Die Rückführung der Packmittel durch den Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen ist Gegenstand des Frachtvertrages und mit der Fracht abgegolten. Diese Ansprüche stehen dem Auftraggeber in jedem Fall auch ohne Verschulden des Frachtführers zu. Weiters ist der Auftragnehmer verpflichtet, für jeden einzelnen Transport nachvollziehbare nachvoll- ziehbare Aufzeichnungen über den Palettentausch von sich aus zu führen. Diese Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen/Nachweise sind unverzüglich nach dem Transport, spätestens zusammen mit der Frachtrechnung, zu übermitteln. Achtung: es werden nur Originalpalettenscheine akzeptiert! Vor Übermittlung dieser Dokumente Dokumen- te ist die Fracht nicht fällig. Bei Kühltransporten ist für die Fälligkeit der Frachtrechnung Frachtrech- nung zusätzlich die Übermittlung eines lesbaren Temperaturprotokolls erforderlich. Bei fehlenden Unterlagen bzw. Lademittelaufzeichnungen wird eine verschuldensunabhängigeverschuldensun- abhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Konventionalstrafe in Höhe der Fracht pro Transportauftrag fällig, d.h. der Anspruch auf Frachtlohn verfälltver- fällt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon in allen Fällen unberührt. Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch muss der Auftragnehmer Auftrag- nehmer die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Xxxxx Falls der Auftragnehmer entgegen der Anweisung des Auftraggebers Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen sollte, so soll der Auftragnehmer selbige innerhalb in- nerhalb von 4 Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Düsseldorfer Paletten verrechnet der Auftraggeber Euro 15,- 8,- pro Stück an den AuftragnehmerAuf- tragnehmer.

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Samples: iws-logistik.at, erc.or.at, erc.at

Lademitteltausch. Der Frachtführer (als Auftragnehmer) Die Parteien vereinbaren den Palettentausch. Dem Auftragnehmer obliegt der Nachweis über den Verbleib der übernommenen Lademittel. Paletten und andere Ladehilfsmittel sind Zug um Zug zu tauschen. Für den Lademitteltausch hat der Auftragnehmer die entsprechenden Lademittel mittlerer Art und Güte in gleicher Anzahl bei dem Absender direkt zu tauschen. Getauschte Packmittel hat der Auftragnehmer auf Vollzähligkeit und äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Vorbehalte hinsichtlich der Güte sind schriftlich festzuhalten. Die Vergütung für die Übernahme des Tauschrisikos durch den Auftragnehmer ist zum sofortigen Lademitteltausch (Paletten, Gitterboxen, Fleischhaken, Plastikboxen etc.) sowohl beim Absender als auch beim Empfänger ausnahmslos verpflichtet; er trägt auch das sogenannte Tauschrisikoin den kalkulierten Frachtsätzen enthalten. Der Frachtführer hat daher eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen Auftragnehmer ist verpflichtet, jeden Tausch- und tauschfähigen Lademittel mitzuführenNicht-Tauschvorgang schriftlich zu dokumentieren und sich vom jeweiligen Kunden (Lade- und/oder Entladestelle) mit einem Firmenstempel und mit dem Namen (in Druckbuchstaben) und der Unterschrift des Ausstellers versehen zu lassen. Das Entgelt Wurde durch den Auftragnehmer der vereinbarten Palettentausch nicht vorgenommen, werden die Kosten für dieses Tauschrisiko ist im Frachtpreis bereits enthalten. Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung den Kontoausgleich an den Auftraggeber zu sendenAuftragnehmer durch Frachtkürzung belastet. Bei fehlenden Lademittelscheinen ist Die Höhe der Auftraggeber gezwungen, davon auszugehenFrachtkürzung richtet sich nach dem jeweiligen Marktpreis der Lademittel. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen angesetzte Preis wesentlich niedriger ist. Für Werden die Belege für den FallPackmitteltausch beim Versender oder Empfänger nicht zur Verfügung gestellt, dass wird ein Nicht-Tausch angenommen. Die Kosten für den Packmittelausgleich werden durch Frachtkürzung, in entsprechender Höhe des Marktpreises der Auftragnehmer an einer Entladestellen keine Lademittel zurückerhalten hat ist der Auftraggeber sofort zu verständigen, damit dieser noch während das Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen kann. Sollte diese Verständigung nicht, oder nichtrechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer selbst für die Besorgung der nicht getauschten Xxxxxxxxxx verantwortlich. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Lademitteltausches hat der Frachtführer als Auftragnehmer für jede nicht getauschte bzw. rückgeführte Palette € 15,-, pro Gitterbox € 100,-, und bei anderen Lademitteln den ortsüblichen Handelspreis zu bezahlen. Zusätzlich sind eine Bearbeitungspauschale von € 30,- pro Transport und Rückführungskosten für die nicht getauschten Lademittel von € 1,- per KM bis zur Rückführungs- bzw. AbholstelleLademittel, an welcher der Tausch unterlassen wurde, zu entrichten. Die Rückführung der Packmittel durch den Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen ist Gegenstand des Frachtvertrages und mit der Fracht abgegoltenbelastet. Diese Ansprüche stehen dem Auftraggeber Wird die Auftragsabwicklung in jedem Fall auch ohne Verschulden des Frachtführers zu. Weiters ist der Auftragnehmer verpflichtetelektronischer Form abgewickelt, für jeden einzelnen Transport nachvollziehbare Aufzeichnungen über den Palettentausch von sich aus zu führen. Diese Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen/Nachweise sind unverzüglich nach dem Transport, spätestens zusammen mit der Frachtrechnung, zu übermitteln. Achtung: es werden nur Originalpalettenscheine akzeptiert! Vor Übermittlung dieser Dokumente ist die Fracht nicht fällig. Bei Kühltransporten ist für die Fälligkeit der Frachtrechnung zusätzlich die Übermittlung eines lesbaren Temperaturprotokolls erforderlich. Bei fehlenden Unterlagen bzw. Lademittelaufzeichnungen wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Konventionalstrafe in Höhe der Fracht pro Transportauftrag fällig, d.h. der Anspruch auf Frachtlohn verfällt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon in allen Fällen unberührt. Düsseldorfer Paletten sind Regelungen im Grunde nicht Fahrerhandbuch zur Dokumentation des Packmitteltausches zu tauschen, jedoch muss der Auftragnehmer die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Xxxxx der Auftragnehmer entgegen der Anweisung des Auftraggebers Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen sollte, so soll der Auftragnehmer selbige innerhalb von 4 Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Düsseldorfer Paletten verrechnet der Auftraggeber Euro 15,- pro Stück an den Auftragnehmerbeachten.

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Samples: emons-cms-public.s3-de-central.profitbricks.com, emons-cms-public.s3-de-central.profitbricks.com

Lademitteltausch. Der Frachtführer (als Auftragnehmer) ist zum sofortigen Lademitteltausch (Paletten, Gitterboxen, Fleischhaken, Plastikboxen etc.) sowohl beim Absender als auch beim Empfänger ausnahmslos verpflichtet; er trägt auch das sogenannte Tauschrisiko. Der Frachtführer hat daher eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen und tauschfähigen Lademittel mitzuführen. Das Entgelt für dieses Tauschrisiko ist im Frachtpreis bereits enthalten. Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an den Auftraggeber zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen ist der Auftraggeber gezwungen, davon auszugehen, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an einer Entladestellen keine Lademittel zurückerhalten hat ist der Auftraggeber sofort zu verständigen, damit dieser noch während das Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen kann. Sollte diese Verständigung nicht, oder nichtrechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer selbst für die Besorgung der nicht getauschten Xxxxxxxxxx verantwortlich. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Lademitteltausches hat der Frachtführer als Auftragnehmer für jede nicht getauschte bzw. rückgeführte Palette € 15,-, pro Gitterbox € 100,-, und bei anderen Lademitteln den ortsüblichen Handelspreis zu bezahlen. Zusätzlich sind eine Bearbeitungspauschale von € 30,- pro Transport und Rückführungskosten für die nicht getauschten Lademittel von € 1,- per KM bis zur Rückführungs- bzw. Abholstelle, an welcher der Tausch unterlassen wurde, zu entrichten. Die Rückführung der Packmittel durch den Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen ist Gegenstand des Frachtvertrages und mit der Fracht abgegolten. Diese Ansprüche stehen dem Auftraggeber in jedem Fall auch ohne Verschulden des Frachtführers zu. Weiters ist der Auftragnehmer verpflichtet, für jeden einzelnen Transport nachvollziehbare Aufzeichnungen über den Palettentausch von sich aus zu führen. Diese Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen/Nachweise sind unverzüglich nach dem Transport, spätestens zusammen mit der Frachtrechnung, zu übermitteln. Achtung: es werden nur Originalpalettenscheine Original-Palettenscheine akzeptiert! Vor Übermittlung dieser Dokumente ist die Fracht nicht fällig. Bei Kühltransporten ist für die Fälligkeit der Frachtrechnung zusätzlich die Übermittlung eines lesbaren Temperaturprotokolls erforderlich. Bei fehlenden Unterlagen bzw. Lademittelaufzeichnungen wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Konventionalstrafe in Höhe der Fracht pro Transportauftrag fällig, d.h. der Anspruch auf Frachtlohn verfällt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon in allen Fällen unberührt. Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch muss der Auftragnehmer die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Xxxxx der Auftragnehmer entgegen der Anweisung des Auftraggebers Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen sollte, so soll der Auftragnehmer selbige innerhalb von 4 Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Düsseldorfer Paletten verrechnet der Auftraggeber Euro 15,- pro Stück an den Auftragnehmer.

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Samples: www.erro.at, www.erro.at

Lademitteltausch. Der Frachtführer (als Auftragnehmer) ist zum sofortigen Lademitteltausch (Paletten, Gitterboxen, Fleischhaken, Plastikboxen etc.) sowohl beim Absender als auch beim Empfänger ausnahmslos verpflichtet; er trägt auch das sogenannte Tauschrisiko. Der Frachtführer hat daher eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen und tauschfähigen Lademittel mitzuführen. Das Entgelt für dieses Tauschrisiko ist im Frachtpreis bereits enthalten. Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an den Auftraggeber zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen ist der Auftraggeber gezwungen, davon auszugehen, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an einer Entladestellen keine Lademittel zurückerhalten hat ist der Auftraggeber sofort zu verständigen, damit dieser noch während das Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen kann. Sollte diese Verständigung nicht, oder nichtrechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer selbst für die Besorgung der nicht getauschten Xxxxxxxxxx verantwortlich. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Lademitteltausches hat der Frachtführer als Auftragnehmer für jede nicht getauschte bzw. rückgeführte Palette € 15,-18,-, pro Gitterbox € 100,-, und bei anderen Lademitteln den ortsüblichen Handelspreis zu bezahlen. Zusätzlich sind eine Bearbeitungspauschale von € 30,- pro Transport und Rückführungskosten für die nicht getauschten Lademittel von € 1,- per KM bis zur Rückführungs- bzw. Abholstelle, an welcher der Tausch unterlassen wurde, zu entrichten. Die Rückführung der Packmittel durch den Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen ist Gegenstand des Frachtvertrages und mit der Fracht abgegolten. Diese Ansprüche stehen dem Auftraggeber in jedem Fall auch ohne Verschulden des Frachtführers zu. Weiters ist der Auftragnehmer of receiving or loading delay, the LSP must immediately contact the principal for obtaining instructions. In case of delays and / or obstacles of any kind, the principal must be informed immediately. The carrier (as a LSP) is obliged to immediately exchange the loading equipment (pallets, lattice boxes, meat hooks, plastic boxes, etc.) both at the sender and at the consignee without exception; he also carries the so-called exchange risk. The carrier must therefore carry a sufficient number of proper and exchangeable loading equipment. The fee for this exchange risk is already included in the freight price. For each exchange of loading equipment, a corresponding loading equipment note with the freight invoice must be sent to the principal. In the case of missing loading documents, the principal is forced to assume that the LSP has not fulfilled his obligation. In the event that the LSP has not received any loading equipment at a place of unloading, the principal must be informed immediately so that he can clarify the situation while the vehicle is still at the place of unloading. If this notice is not made, or not made in a timely manner, the LSP is responsible for the procurement of the non-exchanged loading equipment. In the event of an improper performance of the loading equipment exchange, the carrier as the LSP shall pay € 18 for each non-exchanged or returned pallet, € 100 for each lattice box, and the usual retail price for other loading devices. In addition, a handling fee of € 30, - per transport and repatriation costs for the non-exchanged loading equipment in the amount of € 1, - per kilometer up to the return or pick-up place, at which the exchange was omitted, are to be paid. The return of the packaging equipment by the LSP within 4 weeks is part of the contract and is included in the freight. In any case, the principal is entitled to these claims even without the fault of the carrier. Furthermore, the LSP is obligated to keep traceable records of the pallet exchange for each individual transport. These records or documentation / evidence must be sent immediately after the transport, at the latest together with the freight invoice. Attention: only original pallet documents are accepted! The freight is not due before the verpflichtet, für jeden einzelnen Transport nachvollziehbare Aufzeichnungen über den Palettentausch von sich aus zu führen. Diese Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen/Nachweise sind unverzüglich nach dem Transport, spätestens zusammen mit der Frachtrechnung, zu übermitteln. Achtung: es werden nur Originalpalettenscheine akzeptiert! Vor Übermittlung dieser Dokumente ist die Fracht nicht fällig. Bei Kühltransporten ist für die Fälligkeit der Frachtrechnung zusätzlich die Übermittlung eines lesbaren Temperaturprotokolls erforderlich. Bei fehlenden Unterlagen bzw. Lademittelaufzeichnungen wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Konventionalstrafe in Höhe der Fracht pro Transportauftrag fällig, d.h. der Anspruch auf Frachtlohn verfällt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon in allen Fällen unberührt. Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch muss der Auftragnehmer die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Xxxxx der Auftragnehmer entgegen der Anweisung des Auftraggebers Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen sollte, so soll der Auftragnehmer selbige innerhalb von 4 Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Düsseldorfer Paletten verrechnet der Auftraggeber Euro 15,- 8,- pro Stück an den Auftragnehmer.

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Samples: www.fercam.at

Lademitteltausch. Der Frachtführer (als Auftragnehmer) ist zum sofortigen Lademitteltausch (Paletten, Gitterboxen, Fleischhaken, Plastikboxen Plastikboxen, etc.) sowohl beim Absender Absender, als auch beim Empfänger ausnahmslos verpflichtet; er trägt auch das sogenannte Tauschrisiko. Der Frachtführer hat daher eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen und tauschfähigen Lademittel mitzuführen. Das Entgelt für dieses Tauschrisiko ist im Frachtpreis bereits enthalten. Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an den Auftraggeber zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen ist der Auftraggeber gezwungen, davon auszugehen, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an einer Entladestellen Entladestelle keine Lademittel zurückerhalten hat hat, ist der Auftraggeber sofort zu verständigen, damit dieser noch noch, während das Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen kann. Sollte diese Verständigung nicht, oder nichtrechtzeitig nicht rechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer selbst für die Besorgung der nicht getauschten Xxxxxxxxxx verantwortlich. Werden die Ladehilfsmittel nicht oder nicht in vollem Umfang getauscht, ist dies am CMR- Frachtbrief sowie am Lademittelschein mit einer Begründung schriftlich festzuhalten und bestätigen zu lassen. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Lademitteltausches hat der Frachtführer als Auftragnehmer für jede nicht getauschte bzw. rückgeführte Palette € 15,-18,-, pro Gitterbox € 100,-, und bei anderen Lademitteln den ortsüblichen Handelspreis zu bezahlen. Zusätzlich sind eine Bearbeitungspauschale von € 30,- 20,- pro Transport und Rückführungskosten für die nicht getauschten Lademittel von € 1,- per KM bis zur Rückführungs- bzw. Abholstelle, an welcher der Tausch unterlassen wurde, zu entrichten. Die Rückführung der Packmittel durch den Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen 21 Tagen ist Gegenstand des Frachtvertrages und mit der Fracht abgegolten. Diese Ansprüche stehen dem Auftraggeber in jedem Fall auch ohne Verschulden des Frachtführers zu. Weiters ist der Auftragnehmer verpflichtet, für jeden einzelnen Transport nachvollziehbare Aufzeichnungen über den Palettentausch von sich aus zu führen. Diese Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen/Nachweise sind unverzüglich nach dem Transport, spätestens zusammen mit der Frachtrechnung, zu übermitteln. Achtung: es werden nur Originalpalettenscheine akzeptiert! Vor Übermittlung dieser Dokumente ist die Fracht nicht fällig. Bei Kühltransporten ist für die Fälligkeit der Frachtrechnung zusätzlich die Übermittlung eines lesbaren Temperaturprotokolls erforderlich. Bei fehlenden Unterlagen bzw. Lademittelaufzeichnungen wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Konventionalstrafe in Höhe der Fracht pro Transportauftrag fällig, d.h. der Anspruch auf Frachtlohn verfällt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon in allen Fällen unberührt. Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch muss der Auftragnehmer die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Xxxxx der Auftragnehmer entgegen der Anweisung des Auftraggebers Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen sollte, so soll der Auftragnehmer selbige innerhalb von 4 Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Düsseldorfer Paletten verrechnet der Auftraggeber Euro 15,- pro Stück an den Auftragnehmer.

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Samples: vertex.at

Lademitteltausch. Der Frachtführer (als Auftragnehmer) ist zum sofortigen Lademitteltausch (Paletten, GitterboxenGitter- boxen, Fleischhaken, Plastikboxen Plastikboxen, etc.) sowohl beim Absender Absender, als auch beim Empfänger ausnahmslos verpflichtet; er trägt auch das sogenannte Tauschrisiko. Der Frachtführer hat daher eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen und tauschfähigen Lademittel mitzuführenmit- zuführen. Das Entgelt für dieses Tauschrisiko ist im Frachtpreis bereits enthalten. Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an den Auftraggeber zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen ist der Auftraggeber gezwungen, davon auszugehen, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an einer Entladestellen Entladestelle keine Lademittel zurückerhalten hat hat, ist der Auftraggeber sofort zu verständigen, damit dieser noch noch, während das Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen kann. Sollte diese Verständigung nicht, oder nichtrechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer selbst für die Besorgung der nicht getauschten Xxxxxxxxxx getausch- ten Lademittel verantwortlich. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Lademitteltausches hat der Frachtführer als Auftragnehmer für jede nicht getauschte bzw. rückgeführte Palette € 15,-18,-, pro Gitterbox € 100,-, und bei anderen Lademitteln den ortsüblichen Handelspreis ortsübli- xxxx Xxxxxxxxxxxx zu bezahlen. Zusätzlich sind eine Bearbeitungspauschale von € 30,- pro Transport und Rückführungskosten für die nicht getauschten Lademittel von € 1,- per KM bis zur Rückführungs- bzw. Abholstelle, an welcher der Tausch unterlassen wurde, zu entrichtenentrich- ten. Die Rückführung der Packmittel durch den Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen ist Gegenstand des Frachtvertrages und mit der Fracht abgegolten. Diese Ansprüche stehen dem Auftraggeber in jedem Fall auch ohne Verschulden des Frachtführers zu. Weiters ist der Auftragnehmer verpflichtet, für jeden einzelnen Transport nachvollziehbare Aufzeichnungen über den Palettentausch von sich aus zu führen. Diese Aufzeichnungen bzw. DokumentationenDokumentatio- nen/Nachweise sind unverzüglich nach dem Transport, spätestens zusammen mit der Frachtrechnung, zu übermitteln. Achtung: es werden nur Originalpalettenscheine akzeptiert! Vor Übermittlung dieser Dokumente ist die Fracht nicht fällig. Bei Kühltransporten ist für die Fälligkeit der Frachtrechnung zusätzlich die Übermittlung eines lesbaren Temperaturprotokolls Temperaturproto- kolls erforderlich. Bei fehlenden Unterlagen bzw. Lademittelaufzeichnungen wird eine verschuldensunabhängigever- schuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Konventionalstrafe Konventional- strafe in Höhe der Fracht pro Transportauftrag fällig, d.h. der Anspruch auf Frachtlohn verfälltver- fällt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon in allen Fällen unberührtunbe- rührt. Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch muss der Auftragnehmer die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Xxxxx Falls der Auftragnehmer entgegen der Anweisung des Auftraggebers Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen zurückbe- kommen sollte, so soll der Auftragnehmer selbige xxxxxxx innerhalb von 4 Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Düsseldorfer Paletten verrechnet der Auftraggeber Auftrag- geber Euro 15,- 8,- pro Stück an den Auftragnehmer.

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Samples: www.hts-transporte.at

Lademitteltausch. Der Frachtführer (als Auftragnehmer) ist zum sofortigen Lademitteltausch (Paletten, Gitterboxen, Fleischhaken, Plastikboxen etc.) sowohl Lademittel sind beim Absender als auch beim und Empfänger ausnahmslos verpflichtet; er trägt auch das sogenannte Tauschrisikosofort zu tauschen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. Der Frachtführer hat daher eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen Die Vergütung für den Lademitteltausch und tauschfähigen Lademittel mitzuführen. Das Entgelt für dieses Tauschrisiko Rückführung ist im Frachtpreis bereits enthalteneingeschlossen. Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit Einen Nichttausch und die Abgabe von Xxxxxxxxxxx an der Frachtrechnung an den Auftraggeber zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen ist der Auftraggeber gezwungen, davon auszugehen, dass Beladestelle hat der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen istauf den Frachtpapieren dokumentieren zu lassen. Für den FallWenn Lademittel zurückzuführen sind, dass insbesondere, wenn an der Auftragnehmer an einer Entladestellen keine Lademittel zurückerhalten hat ist der Auftraggeber sofort zu verständigen, damit dieser noch während das Fahrzeug Beladestelle kein Tausch erfolgte oder an der Entladestelle istvom Auftragnehmer tauschfähige Lademittel aus Gründen, die von Ihm zu vertreten sind, nicht angenommen wurden, hat die Rücklieferung binnen 14 Tagen nach Ablieferung des Gutes an der Ladestelle zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist erstellen wir für eine Klärung sorgen kann. Sollte diese Verständigung nicht, oder nichtrechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer selbst für die Besorgung der nicht getauschten Xxxxxxxxxx verantwortlich. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Lademitteltausches hat der Frachtführer als Auftragnehmer für jede trotzdem nicht getauschte bzwXxxxxxxxxx eine Lademittelrechnung zzgl. rückgeführte einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. €25,- an den Frachtführer. Lademittel können bis 14 Tage nach Rechnungsdatum an die Ladestelle oder eine von uns benannte Adresse zurückgeführt werden, dann wird eine entsprechende Gutschrift erstellt. Danach ist eine Rückführung der Lademittel nicht mehr möglich. Dasselbe Vorgehen gilt für Ladehilfsmittel und Ladungssicherungsmittel. Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei Rückführung nicht mehr gutgeschrieben. Die Berechnung erfolgt auf folgender Preisbasis pro Stück: EU-Palette € 15,-€13,-, pro Düsseldorfer Palette €8,50, DB-Gitterbox 100,-, Kantholz €5,-, Spanngurt €19,- und bei anderen Lademitteln den ortsüblichen Handelspreis Antirutschmatte €0,90. XXXXXXXX & XXXX ist berechtigt, die Beträge mit fälligen Frachtrechnungen zu bezahlenverrechnen. Zusätzlich sind eine Bearbeitungspauschale von € 30,- pro Transport und Rückführungskosten für die nicht getauschten Lademittel von € 1,- per KM bis zur Rückführungs- bzw. AbholstelleVom Lademitteltausch können Sie nur entbunden werden, an welcher der Tausch unterlassen wurde, zu entrichten. Die Rückführung der Packmittel durch den Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen ist Gegenstand des Frachtvertrages und mit der Fracht abgegolten. Diese Ansprüche stehen dem Auftraggeber in jedem Fall auch ohne Verschulden des Frachtführers zu. Weiters ist der Auftragnehmer verpflichtet, für jeden einzelnen Transport nachvollziehbare Aufzeichnungen über den Palettentausch von sich aus zu führen. Diese Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen/Nachweise sind unverzüglich nach dem Transport, spätestens zusammen mit der Frachtrechnung, zu übermitteln. Achtung: es werden nur Originalpalettenscheine akzeptiert! Vor Übermittlung dieser Dokumente ist die Fracht nicht fällig. Bei Kühltransporten ist für die Fälligkeit der Frachtrechnung zusätzlich die Übermittlung eines lesbaren Temperaturprotokolls erforderlich. Bei fehlenden Unterlagen bzw. Lademittelaufzeichnungen wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Konventionalstrafe in Höhe der Fracht pro wenn dies auf unserem Transportauftrag fällig, d.h. der Anspruch auf Frachtlohn verfällt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon in allen Fällen unberührt. Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch muss der Auftragnehmer die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Xxxxx der Auftragnehmer entgegen der Anweisung des Auftraggebers Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen sollte, so soll der Auftragnehmer selbige innerhalb von 4 Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Düsseldorfer Paletten verrechnet der Auftraggeber Euro 15,- pro Stück an den Auftragnehmerschriftlich vereinbart ist.

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Samples: www.wiedmann-winz.de

Lademitteltausch. Der Frachtführer (als Auftragnehmer) ist zum sofortigen Lademitteltausch (Paletten, Gitterboxen, Fleischhaken, Plastikboxen etc.) sowohl beim Absender als auch beim Empfänger ausnahmslos verpflichtet; er trägt auch das sogenannte Tauschrisiko. Der Frachtführer hat daher eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen und tauschfähigen Lademittel mitzuführen. Das Entgelt für dieses Tauschrisiko ist im Frachtpreis bereits enthalten. Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an den Auftraggeber zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen ist der Auftraggeber gezwungen, davon auszugehen, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an einer Entladestellen keine Lademittel zurückerhalten hat ist der Auftraggeber sofort zu verständigen, damit dieser noch während das Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen kann. Sollte diese Verständigung nicht, oder nichtrechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer selbst für die Besorgung der nicht getauschten Xxxxxxxxxx verantwortlich. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Lademitteltausches hat der Frachtführer als Auftragnehmer für jede nicht getauschte bzw. rückgeführte Palette € 15,-24,-, pro Gitterbox € 100,-160,-, und bei anderen Lademitteln den ortsüblichen Handelspreis zu bezahlen. Zusätzlich sind eine Bearbeitungspauschale von € 30,- 45,- pro Transport und Rückführungskosten für die nicht getauschten Lademittel von € 1,- per KM bis zur Rückführungs- bzw. Abholstelle, an welcher der Tausch unterlassen wurde, zu entrichten. Die Rückführung der Packmittel durch den Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen ist Gegenstand des Frachtvertrages und mit der Fracht abgegolten. Diese Ansprüche stehen dem Auftraggeber in jedem Fall auch ohne Verschulden des Frachtführers zu. Weiters ist der Auftragnehmer of receiving or loading delay, the LSP must immediately contact the principal for obtaining instructions. In case of delays and / or obstacles of any kind, the principal must be informed immediately. The carrier (as a LSP) is obliged to immediately exchange the loading equipment (pallets, lattice boxes, meat hooks, plastic boxes, etc.) both at the sender and at the consignee without exception; he also carries the so-called exchange risk. The carrier must therefore carry a sufficient number of proper and exchangeable loading equipment. The fee for this exchange risk is already included in the freight price. For each exchange of loading equipment, a corresponding loading equipment note with the freight invoice must be sent to the principal. In the case of missing loading documents, the principal is forced to assume that the LSP has not fulfilled his obligation. In the event that the LSP has not received any loading equipment at a place of unloading, the principal must be informed immediately so that he can clarify the situation while the vehicle is still at the place of unloading. If this notice is not made, or not made in a timely manner, the LSP is responsible for the procurement of the non-exchanged loading equipment. In the event of an improper performance of the loading equipment exchange, the carrier as the LSP shall pay € 24 for each non-exchanged or returned pallet, € 160 for each lattice box, and the usual retail price for other loading devices. In addition, a handling fee of € 45, - per transport and repatriation costs for the non-exchanged loading equipment in the amount of € 1, - per kilometer up to the return or pick-up place, at which the exchange was omitted, are to be paid. The return of the packaging equipment by the LSP within 4 weeks is part of the contract and is included in the freight. In any case, the principal is entitled to these claims even without the fault of the carrier. Furthermore, the LSP is obligated to keep traceable records of the pallet exchange for each individual transport. These records or documentation / evidence must be sent immediately after the transport, at the latest together with the freight invoice. Attention: only original pallet documents are accepted! The freight is not due before the verpflichtet, für jeden einzelnen Transport nachvollziehbare Aufzeichnungen über den Palettentausch von sich aus zu führen. Diese Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen/Nachweise sind unverzüglich nach dem Transport, spätestens zusammen mit der Frachtrechnung, zu übermitteln. Achtung: es werden nur Originalpalettenscheine akzeptiert! Vor Übermittlung dieser Dokumente ist die Fracht nicht fällig. Bei Kühltransporten ist für die Fälligkeit der Frachtrechnung zusätzlich die Übermittlung eines lesbaren Temperaturprotokolls erforderlich. Bei fehlenden Unterlagen bzw. Lademittelaufzeichnungen wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Konventionalstrafe in Höhe der Fracht pro Transportauftrag fällig, d.h. der Anspruch auf Frachtlohn verfällt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon in allen Fällen unberührt. Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch muss der Auftragnehmer die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Xxxxx der Auftragnehmer entgegen der Anweisung des Auftraggebers Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen sollte, so soll der Auftragnehmer selbige innerhalb von 4 Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Düsseldorfer Paletten verrechnet der Auftraggeber Euro 15,- 8,- pro Stück an den Auftragnehmer.

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Lademitteltausch. Der Frachtführer (als Auftragnehmer) ist zum sofortigen Lademitteltausch (Paletten, Gitterboxen, Fleischhaken, Plastikboxen etc.) sowohl beim Absender als auch beim Empfänger ausnahmslos verpflichtet; er trägt auch das sogenannte Tauschrisiko. Der Frachtführer hat daher eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen und tauschfähigen Lademittel mitzuführen. Das Entgelt für dieses Tauschrisiko ist im Frachtpreis bereits enthalten. Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an den Auftraggeber zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen ist der Auftraggeber gezwungen, davon auszugehen, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an einer Entladestellen keine Lademittel zurückerhalten hat ist der Auftraggeber sofort zu verständigen, damit dieser noch während das Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen kann. Sollte diese Verständigung nicht, oder nichtrechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer selbst für die Besorgung der nicht getauschten Xxxxxxxxxx verantwortlich. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Lademitteltausches hat der Frachtführer als Auftragnehmer für jede nicht getauschte bzw. rückgeführte Palette € 15,-20,-, pro Gitterbox € 100,-, und bei anderen Lademitteln den ortsüblichen Handelspreis zu bezahlen. Zusätzlich sind eine Bearbeitungspauschale von € 30,- pro Transport und Rückführungskosten für die nicht getauschten Lademittel von € 1,- per KM bis zur Rückführungs- bzw. Abholstelle, an welcher der Tausch unterlassen wurde, zu entrichten. Die Rückführung der Packmittel durch den Auftragnehmer innerhalb von 4 2 Wochen ist Gegenstand des Frachtvertrages und mit der Fracht abgegolten. Diese Ansprüche stehen dem Auftraggeber in jedem Fall auch ohne Verschulden des Frachtführers zu. Weiters ist der Auftragnehmer verpflichtet, für jeden einzelnen Transport nachvollziehbare Aufzeichnungen über den Palettentausch von sich aus zu führen. Diese Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen/Nachweise sind unverzüglich nach dem Transport, spätestens zusammen mit der Frachtrechnung, zu übermitteln. Achtung: es werden nur Originalpalettenscheine akzeptiert! Vor Übermittlung dieser Dokumente ist die Fracht nicht fällig. Bei Kühltransporten ist für die Fälligkeit der Frachtrechnung zusätzlich die Übermittlung eines lesbaren Temperaturprotokolls erforderlich. Bei fehlenden Unterlagen bzw. Lademittelaufzeichnungen wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Konventionalstrafe in Höhe der Fracht pro Transportauftrag fällig, d.h. der Anspruch auf Frachtlohn verfällt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon in allen Fällen unberührt. Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch muss der Auftragnehmer die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Xxxxx der Auftragnehmer entgegen der Anweisung des Auftraggebers Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen sollte, so soll der Auftragnehmer selbige innerhalb von 4 Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Düsseldorfer Paletten verrechnet der Auftraggeber Euro 15,- 8,- pro Stück an den Auftragnehmer.

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