Common use of Lademitteltausch Clause in Contracts

Lademitteltausch. Ein Lademitteltausch wird nur so weit möglich und zumutbar und nur bei ausdrücklichem schriftlichem Auftrag, bei Zahlung eines Zuschlages von 10 % der Fracht durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Rückführungspflicht hinsichtlich von Paletten, Lademitteln und Leergebinden und übernimmt auch keinesfalls das sogenannte Tauschrisiko. Für den Fall, dass – aus welchen Gründen auch immer – ein Palettentausch beim Absender oder Empfänger nicht möglich ist, stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer zu, ausgenommen bei vorsätzlichen Handlungen/Unterlassungen des Auftragnehmers. Die Haftung des Auftragnehmers für „allfällige Lademitteldifferenzen“ ist somit gänzlich ausgeschlossen. Sofern ein Palettentausch vereinbart wurde, obliegt dem Auftraggeber die Besorgung eines ausreichenden Palettenvorrats beim Empfänger. Kosten für nicht getauschte Paletten bzw. Mehrkosten für eine spätere Abholung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Nicht getauschte Xxxxxxxxxx durch Absenderverschulden werden beim Empfänger ebenfalls nicht getauscht und zurückgeführt.

Appears in 3 contracts

Samples: www.aigner-logistics.at, vertex.at, www.erro.at

Lademitteltausch. Ein Lademitteltausch wird nur so weit möglich und zumutbar und nur bei ausdrücklichem schriftlichem schriftlichen Auftrag, bei Zahlung eines Zuschlages von 10 % der Fracht durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Rückführungspflicht hinsichtlich von Paletten, Lademitteln und Leergebinden und übernimmt auch keinesfalls das sogenannte Tauschrisiko. Für den Fall, dass – aus welchen Gründen auch immer – ein Palettentausch beim Absender oder Empfänger nicht möglich ist, stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer zu, ausgenommen bei vorsätzlichen Handlungen/Unterlassungen des Auftragnehmers. Die Haftung des Auftragnehmers für „allfällige Lademitteldifferenzen“ ist somit gänzlich ausgeschlossen. Sofern ein Palettentausch vereinbart wurde, obliegt dem Auftraggeber die Besorgung eines ausreichenden Palettenvorrats beim Empfänger. Kosten für nicht getauschte Paletten bzw. Mehrkosten für eine spätere Abholung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Nicht getauschte Xxxxxxxxxx durch Absenderverschulden werden beim Empfänger ebenfalls nicht getauscht und zurückgeführt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.fercam.com, www.fercam.at

Lademitteltausch. Ein Lademitteltausch wird nur so weit möglich und zumutbar und nur bei ausdrücklichem schriftlichem ausdrückli- chem schriftlichen Auftrag, bei Zahlung eines Zuschlages von 10 % der Fracht durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Rückführungspflicht hinsichtlich von Paletten, Lademitteln und Leergebinden und übernimmt auch keinesfalls das sogenannte Tauschrisiko. Für den Fall, dass – aus welchen Gründen auch immer – ein Palettentausch beim Absender oder Empfänger nicht möglich ist, stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer zu, ausgenommen bei vorsätzlichen vor- sätzlichen Handlungen/Unterlassungen des Auftragnehmers. Die Haftung des Auftragnehmers Auf- tragnehmers für „allfällige Lademitteldifferenzen“ ist somit gänzlich ausgeschlossen. Sofern ein Palettentausch vereinbart wurde, obliegt dem Auftraggeber die Besorgung eines ausreichenden Palettenvorrats beim Empfänger. Kosten für nicht getauschte Paletten bzw. Mehrkosten für eine spätere Abholung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Nicht getauschte Xxxxxxxxxx durch Absenderverschulden werden beim Empfänger ebenfalls nicht getauscht und zurückgeführt.

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Samples: erc.at