Common use of Lagerverzeichnis Clause in Contracts

Lagerverzeichnis. 4.1 Der Einlagerer ist verpflichtet, das Lagerverzeichnis hinsichtlich der einge- lagerten Güter auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu unterzeichnen. Ist der Einlagerer bei der Einlagerung anwesend, sind Reklamationen unmittelbar nach dem Abschluss der Einlagerung anzuzeigen. Wird das Lagergut in Abwesenheit des Einlagerers in das Lager verbracht, hat der Einlagerer Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des La- gerverzeichnisses geltend zu machen. Werden Beanstandungen nicht in der genannten Frist geltend gemacht, so wird vermutet, dass das Lagerver- zeichnis vollständig und richtig ist. 4.2 Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagerver- trages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorleger des Lagervertrages und Lagerverzeichnisses zur Entgegennah- me des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeich- nis und den Lagervertrag vorlegt. 4.3 Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lager- gutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lager- gutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen.

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Samples: Lagerbedingungen, Allgemeine Lagerbedingungen

Lagerverzeichnis. 4.1 4.1. Der Einlagerer ist verpflichtet, das Lagerverzeichnis hinsichtlich der einge- lagerten eingelagerten Güter auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu unterzeichnen. Ist der Einlagerer bei der Einlagerung anwesend, sind Reklamationen unmittelbar nach dem Abschluss der Einlagerung in Textform anzuzeigen. Wird das Lagergut in Abwesenheit des Einlagerers in das Lager verbracht, hat der Einlagerer Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des La- gerverzeichnisses Lagerverzeichnisses geltend zu machen. Werden Beanstandungen nicht in der genannten Frist geltend gemacht, so wird vermutet, dass das Lagerver- zeichnis Lagerverzeichnis vollständig und richtig ist. 4.2 4.2. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagerver- trages Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorleger des Lagervertrages und Lagerverzeichnisses zur Entgegennah- me Entgegennahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeich- nis Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 4.3 4.3. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lager- gutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen.

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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen (Alb)

Lagerverzeichnis. 4.1 24.1. Der Einlagerer Auftraggeber ist verpflichtet, das Lagerverzeichnis hinsichtlich der einge- lagerten eingelagerten Güter auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu unterzeichnen. Ist der Einlagerer Auftraggeber bei der Einlagerung anwesend, sind Reklamationen unmittelbar nach dem Abschluss der Einlagerung anzuzeigen. Wird das Lagergut in Abwesenheit des Einlagerers Auftraggebers in das Lager verbracht, hat der Einlagerer Auftraggeber Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des La- gerverzeichnisses Lagerverzeichnisses geltend zu machen. Werden Beanstandungen nicht in der genannten Frist geltend gemacht, so wird vermutet, dass das Lagerver- zeichnis Lagerverzeichnis vollständig und richtig ist. 4.2 Der Lagerhalter ist 24.2. Wir sind berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagerver- trages Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter es ist uns bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorleger des Lagervertrages und Lagerverzeichnisses zur Entgegennah- me Entgegennahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist Wir sind befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeich- nis Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 4.3 24.3. Der Einlagerer Auftraggeber ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes werden Lagerhalter wir und Einlagerer der Auftraggeber entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen.

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Samples: Allgemeine Verpackungs , Lager Und Transportbedingungen

Lagerverzeichnis. 4.1 Der Einlagerer ist verpflichtet, das Lagerverzeichnis hinsichtlich der einge- lagerten eingelagerten Güter auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu unterzeichnen. Ist der Einlagerer bei der Einlagerung anwesend, sind Reklamationen unmittelbar nach dem Abschluss der Einlagerung anzuzeigen. Wird das Lagergut in Abwesenheit des Einlagerers in das Lager verbracht, hat der Einlagerer Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des La- gerverzeichnisses Lagerverzeichnisses geltend zu machen. Werden Beanstandungen nicht in der genannten Frist geltend gemacht, so wird vermutet, dass das Lagerver- zeichnis Lagerverzeichnis vollständig und richtig ist. 4.2 Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagerver- trages Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorleger des Lagervertrages und Lagerverzeichnisses zur Entgegennah- me Entgegennahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen Legitimationdesjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeich- nis Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 4.3 Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen.

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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen

Lagerverzeichnis. 4.1 Der Einlagerer ist verpflichtet, das Lagerverzeichnis hinsichtlich der einge- lagerten eingelagerten Güter auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu unterzeichnen. Ist der Einlagerer bei der Einlagerung anwesend, sind Reklamationen unmittelbar nach dem Abschluss der Einlagerung anzuzeigen. Wird das Lagergut in Abwesenheit des Einlagerers in das Lager verbracht, hat der Einlagerer Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des La- gerverzeichnisses Lagerverzeichnisses geltend zu machen. Werden Beanstandungen nicht in der genannten Frist geltend gemacht, so wird vermutet, dass das Lagerver- zeichnis Lagerverzeichnis vollständig und richtig ist. 4.2 Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagerver- trages Lagervertrages mit Lagerverzeichnis Verzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorleger des Lagervertrages und Lagerverzeichnisses zur Entgegennah- me Entgegennahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeich- nis Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 4.3 Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen.

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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen

Lagerverzeichnis. 4.1 Der Einlagerer ist verpflichtet, das Lagerverzeichnis hinsichtlich der einge- lagerten eingelagerten Güter auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu unterzeichnen. Ist der Einlagerer bei der Einlagerung anwesend, sind Reklamationen unmittelbar nach dem Abschluss der Einlagerung anzuzeigen. Wird das Lagergut in Abwesenheit des Einlagerers in das Lager verbracht, hat der Einlagerer Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des La- gerverzeichnisses Lagerverzeichnisses geltend zu machen. Werden Beanstandungen nicht in der genannten Frist geltend gemacht, so wird vermutet, dass das Lagerver- zeichnis Lagerverzeichnis vollständig und richtig ist. 4.2 Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagerver- trages Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorleger des Lagervertrages und Lagerverzeichnisses zur Entgegennah- me Entgegennahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeich- nis Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 4.3 Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis Empfangs- bekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen.

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Samples: Lagervertrag

Lagerverzeichnis. 4.1 Der Einlagerer ist verpflichtet, ,das Lagerverzeichnis hinsichtlich der einge- lagerten eingelagerten Güter auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu unterzeichnen. Ist der Einlagerer bei der Einlagerung anwesend, sind Reklamationen unmittelbar nach dem Abschluss der Einlagerung anzuzeigen. Wird das Lagergut in Abwesenheit des Einlagerers in das Lager verbracht, hat der Einlagerer Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des La- gerverzeichnisses Lagerverzeichnisses geltend zu machen. Werden Beanstandungen nicht in der genannten Frist geltend gemacht, so wird vermutet, dass das Lagerver- zeichnis Lagerverzeichnis vollständig und richtig ist. 4.2 Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagerver- trages Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorleger des Lagervertrages und Lagerverzeichnisses zur Entgegennah- me Entgegennahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeich- nis Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 4.3 Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen.

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Samples: Lagervertrag

Lagerverzeichnis. 4.1 Der Einlagerer ist verpflichtet, das Lagerverzeichnis hinsichtlich der einge- lagerten eingelagerten Güter auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu unterzeichnen. Ist der Einlagerer bei der Einlagerung anwesend, sind Reklamationen unmittelbar nach dem Abschluss der Einlagerung anzuzeigen. Wird das Lagergut in Abwesenheit des Einlagerers in das Lager verbracht, hat der Einlagerer Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des La- gerverzeichnisses Lagerverzeichnisses geltend zu machen. Werden Beanstandungen nicht in der genannten Frist geltend gemacht, so wird vermutet, dass das Lagerver- zeichnis Lagerverzeichnis vollständig und richtig ist. 4.2 Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagerver- trages Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorleger des Lagervertrages und Lagerverzeichnisses zur Entgegennah- me Entgegennahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeich- nis Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt. 4.3 Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lager- gutes Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen.

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Samples: Lagervertrag