Landesgeschäftsstelle. Aufgabe der Landesgeschäftsstelle, Abteilung Förderungen (AMF) ist – in Abstimmung mit den betroffenen Regionalen Geschäftsstellen – die Planung und Bereitstellung von GBP und umfasst alle Belange der trägerbezogenen Abwicklung, des Monitorings / Controllings sowie der Koordination / Information. Die Landesgeschäftsstelle ist weiters für den Planungsprozess unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Budget, …) und der Gleichstellungsorientierung verantwortlich.
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