Common use of Landesprogramm Clause in Contracts

Landesprogramm. (1) Das Land stellt ein Landesprogramm nach räumlichen und sachlichen Schwerpunkten auf, das die zu fördernden städtebaulichen Maßnahmen und die dafür erwarteten Bundesfinanzhilfen bestimmt. Es stimmt diese mit anderen vom Bund oder dem Land geförderten oder durchge- führten Gesamtmaßnahmen ab. Das Land unterteilt das Landesprogramm in die Programme, für die es Finanzhilfen des Bundes erhält.

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Samples: www.bmwsb.bund.de, www.investitionspakt-integration.de, www.investitionspakt-integration.de

Landesprogramm. (1) Das Land stellt ein Landesprogramm nach räumlichen und sachlichen Schwerpunkten auf, das die zu fördernden städtebaulichen Maßnahmen und Gesamtmaßnahmen, die dafür erwarteten Bundesfinanzhilfen und Finanzierungsanteile bestimmt. Es stimmt diese mit anderen vom Bund oder dem Land geförderten oder durchge- führten durchgeführten Gesamtmaßnahmen ab. Das Land unterteilt das Landesprogramm Landespro- gramm in die Programme, für die es Finanzhilfen des Bundes erhält.

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Samples: www.investitionspakt-integration.de, www.bdla.de, www.ib-sh.de

Landesprogramm. (1) Das Land stellt ein Landesprogramm nach räumlichen und sachlichen Schwerpunkten auf, das die zu fördernden städtebaulichen Maßnahmen und Gesamtmaßnahmen, die dafür erwarteten Bundesfinanzhilfen und Finanzierungsanteile bestimmt. Es stimmt diese mit anderen vom Bund oder dem Land geförderten oder durchge- führten durchgeführten Gesamtmaßnahmen ab. Das Land unterteilt das Landesprogramm in die Programme, für die es Finanzhilfen des Bundes erhält.

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Samples: www.staedtebaufoerderung.info, www.staedtebaufoerderung.info, www.stmb.bayern.de

Landesprogramm. (1) Das Land stellt ein Landesprogramm nach räumlichen und sachlichen Schwerpunkten auf, das die zu fördernden städtebaulichen Maßnahmen und die dafür erwarteten Bundesfinanzhilfen Bundes- finanzhilfen bestimmt. Es stimmt diese mit anderen vom Bund oder dem Land geförderten oder durchge- führten Gesamtmaßnahmen durchgeführten Maßnahmen ab. Das Land unterteilt das Landesprogramm in die ProgrammeProgrammbereiche, für die es Finanzhilfen des Bundes erhält.

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Samples: www.staedtebaufoerderung.info, www.staedtebaufoerderung.info

Landesprogramm. (1) Das Land stellt ein Landesprogramm nach räumlichen und sachlichen Schwerpunkten auf, das die zu fördernden städtebaulichen Maßnahmen und die dafür erwarteten Bundesfinanzhilfen Bundes- finanzhilfen bestimmt. Es stimmt diese mit anderen vom Bund oder dem Land geförderten oder durchge- führten Gesamtmaßnahmen durchgeführten Maßnahmen ab. Das Land unterteilt Die Länder unterteilen das Landesprogramm in die Programme, für die es Finanzhilfen des Bundes erhältin Artikel 1 Abs. 1 genannten Programmbereiche.

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Samples: www.eundc.de, www.staedtebaufoerderung.info

Landesprogramm. (1) Das Land stellt ein Landesprogramm nach räumlichen und sachlichen Schwerpunkten auf, das die zu fördernden städtebaulichen Maßnahmen und die dafür erwarteten Bundesfinanzhilfen bestimmt. Es stimmt diese mit anderen vom Bund oder dem Land geförderten oder durchge- führten Gesamtmaßnahmen durchgeführten Maßnahmen ab. Das Land unterteilt Die Länder unterteilen das Landesprogramm in die Programme, für die es Finanzhilfen des Bundes erhältin Artikel 1 Abs. 1 genannten Programmbereiche.

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Samples: www.staedtebaufoerderung.info

Landesprogramm. (1) Das Land stellt ein Landesprogramm nach räumlichen und sachlichen Schwerpunkten auf, das die zu fördernden städtebaulichen Maßnahmen und die dafür erwarteten Bundesfinanzhilfen bestimmt. Es stimmt diese mit anderen vom Bund oder dem Land geförderten oder durchge- führten Gesamtmaßnahmen durchgeführten Maßnahmen ab. Das Land unterteilt Die Länder unterteilen das Landesprogramm in die Programme, für die es Finanzhilfen des Bundes erhältin Artikel l Abs. l genannten Programmbereiche.

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Samples: www.staedtebaufoerderung.info

Landesprogramm. (1) Das Land stellt ein Landesprogramm nach räumlichen und sachlichen Schwerpunkten auf, das die zu fördernden städtebaulichen Maßnahmen und die dafür erwarteten Bundesfinanzhilfen bestimmt. Es stimmt diese mit anderen vom Bund oder dem Land geförderten oder durchge- führten Gesamtmaßnahmen durchgeführten Maßnahmen ab. Das Land unterteilt Die Länder unterteilen das Landesprogramm in die Programme, für die es Finanzhilfen des Bundes erhältin Artikel 1 Abs. 1 genannten Programm- bereiche.

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Samples: www.staedtebaufoerderung.info