Langzeitkonto. Das Langzeitkonto ist ein temporäres Zeitkonto und dient einem späteren Bezug der Stunden im Zusammenhang mit einem festgelegten Verwendungs- zweck. Der Bezug der Stunden aus dem Langzeitkonto kann insbesondere für folgende Verwendungszwecke eingesetzt werden: • Bezug eines Langzeiturlaubs • Verlängerung des Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaubs und/oder Wieder- aufnahme der Arbeitstätigkeit nach Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub mit einer befristeten Arbeitszeitreduktion unter Beibehaltung des vertraglich vereinbarten Beschäftigungsgrads (und damit des Lohns) • Bezug von Freitagen für Weiterbildungsmassnahmen • Teilzeit ab Alter 58 Es gelten folgende Rahmenbedingungen: • Zur Eröffnung eines Langzeitkontos bedarf es einer schriftlichen Vereinba- rung zwischen der/dem Vorgesetzten und der/dem Mitarbeitenden. In der Vereinbarung sind die Eckwerte des Bezugs aufgelistet: Verwendungs- zweck, Zeitpunkt des Bezugs, Saldierung und evt. ergänzende Modalitäten. • Dem Langzeitkonto können ein positiver Zeitsaldo, Überstunden und Fir- mentreue gutgeschrieben werden. Ein Übertrag von Stunden des Überzeit- xxxxxx ist ausgeschlossen. • Die Dauer des Langzeitkontos muss begrenzt sein, wobei eine maximale Laufdauer von drei Jahren gilt. • Bei Eröffnung des Langzeitkontos muss das zu übertragende Zeitguthaben im Minimum 80 Stunden betragen; der maximale Zeitsaldo beträgt 240 Stunden. Für den Verwendungszweck Teilzeit ab Alter 58 beträgt der maximale Zeitsaldo 400 Stunden.
Langzeitkonto. Auf Wunsch der unbefristet beschäftigten Arbeitnehmerin ist zusätzlich zu einem bestehenden Arbeitszeitkonto nach § 13 auf Grundlage einer einzelvertraglichen Regelung ein Langzeitkonto einzurichten. Mit einer befristet beschäftigten Arbeitnehmerin kann auf Antrag ein Langzeitkonto eingerichtet werden. Auf dem Langzeitkonto können die nicht ausgeglichenen Arbeitszeitguthaben des Arbeitszeitkontos eingestellt werden.
Langzeitkonto. Das Langzeitkonto ist Teil des Lohnkontos und wird eingerichtet, sofern vereinbarungsge- mäß die erste Gutschrift entsteht oder nachdem aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Gutschriften anfallen. Das Langzeitkonto dient der Abwicklung von zukünftigen Freistel- lungszeiten unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt, das durch tatsächliche Arbeitsleistung vor der Freistellungsphase erdient wird.
Langzeitkonto. Der Dienstgeber kann mit Mitarbeitenden die Einrichtung eines Langzeitkontos (vgl. § 11 Absatz 5 der Arbeitsver- tragsordnung) vereinbaren.
Langzeitkonto. 1 Auf der Grundlage eines zwischen Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertretung vereinbarten Reglements kann in den Betrieben die Möglichkeit eines individuellen Langzeitkontos für die Arbeitnehmenden geschaffen werden. Das Langzeitkonto soll den einzelnen Arbeitnehmenden ermöglichen, Zeitguthaben über längere Zeit zu äufnen und später insbesondere für Freistellung für berufliche oder persönliche Bildung, Langzeiturlaub, Freistellung für Betreuungsaufgaben, vorübergehende Re- duktion des Arbeitspensums, flexible Pensionierung und ähnliche Zwecke einzuset- zen. 1 Auf der Grundlage eines zwischen Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertretung vereinbarten Reglements kann in den Betrieben die Möglichkeit eines individuellen Langzeitkontos für die Arbeitnehmenden geschaffen werden. Das Langzeitkonto soll den einzelnen Arbeitnehmenden ermöglichen, Zeitguthaben über längere Zeit zu äufnen und später ausschliesslich für Freistellung für berufliche oder persönliche Bildung, Langzeiturlaub, Freistellung für Betreuungsaufgaben, vorübergehende Reduktion des Arbeitspensums, flexible Pensionierung einzusetzen.
2 Dem Langzeitkonto können gutgeschrieben werden: – Mehrstunden gemäss Art. 12.2 lit. d); dabei dürfen Jahresübertrag und Einlage ins Langzeitkonto insgesamt maximal 200 Stunden betragen – maximal 5 Ferientage pro Jahr gemäss Art. 13.5 – Überzeit. 2 Dem Langzeitkonto können gutgeschrieben werden: – Mehrstunden gemäss Art. 12.2 lit. d); dabei dürfen Jahresübertrag und Einlage ins Langzeitkonto insgesamt maximal 100 Stunden betragen – maximal 5 Ferientage pro Jahr gemäss Art. 13.5 – Überzeit.
3 Über die im Langzeitkonto ausgewiesenen Zeitguthaben verfügen die einzelnen Arbeitnehmenden vollumfänglich, wobei sie beim Bezug auf die betrieblichen Be- dürfnisse Rücksicht nehmen. unverändert
4 Das zwischen Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertretung vereinbarte Regle- ment legt insbesondere den Geltungsbereich, die maximal jährlich gutgeschriebe- nen Stunden, die maximale Laufzeit, die maximalen und minimalen Bezugsgrössen sowie die Umwandlung und Sicherung des Zeitguthabens bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, bei Betriebsübergängen und beim Konkurs fest. unverändert
5 Den Firmen wird empfohlen, das Langzeitguthaben extern finanziell abzusichern. 5 Die Firmen müssen den Nachweis erbringen, dass die Guthaben auf den Langzeitkonti extern finanziell abgesichert sind.
6 Erfolgt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Firma, wird den Firmen empfohlen, auf Verlang...
Langzeitkonto. Im Langzeitkonto werden folgende Ansprüche des/der AN auf arbeitsfreie Zeit ange- sammelt: Protokollnotiz zu Ziffer 331 MTV: Die Umstellung der Abrechnungsmonate bzw. Abrechnungsquartale nach der Neufassung der Ziffer 331 Abs. 2 MTV erfolgt schrittweise entsprechend der Inbetriebnahme der einzelnen Abrechnungswege bzw. Programmodule des neuen SAP-Arbeitszeitabrechnungssystems mit Wirkung ab 1. 1. 2008. Protokollnotiz zu Ziffer 337.1 MTV: Nachgewiesene Zeitguthaben aus bestehenden Guthabenvereinbarungen werden innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Ziffer 337 MTV abgerechnet. Die Zeitguthaben werden ins Langzeitkonto eingestellt. Auf Antrag des/der AN können die Zeitguthaben ganz oder teilweise gemäß Ziffer 441.2 MTV in Mehrarbeitsvergütung umge- rechnet und ausgezahlt werden. Sollten die Betriebspartner Gleitzeitregelungen für Bereiche des BR vereinbaren, dann ist in diesen eine Übertragungsmöglichkeit von Teilen des Gleitzeitguthabens in das Langzeitkonto vorzuse- hen. *) Eingefügt durch Beschluß der Großen Tarifkommission vom 6. 10. 1999 mit Wirkung ab 1. 1. 2000. **) Geändert durch Beschluß der Großen Tarifkommission vom 11. 10. 2007 und 17. 10. 2007 mit Wirkung ab
Langzeitkonto. (ad Art. 29 lit. d GAV) Kompensationsurlaube aus Guthaben Langzeitkonto (LAZ) müssen im Einvernehmen mit der Arbeitgeberin festgelegt werden. Bei Beendigung des Stages werden Restguthaben grundsätzlich ausbezahlt.
Langzeitkonto. Die Entnahme aus dem Langzeitkonto ist flexibel, vielfältig und garantiert. • Das Langzeitkonto ist gleichzeitig ein wirksames Instrument in Krisenzeiten.
Langzeitkonto. 7.1 Auf dem Langzeitkonto können gem. Ziff. 5.5 bis zu maximal 6 Wochen angespart werden.
7.2 Mitarbeiter können Zeitguthaben, auch in Verbindung mit Urlaub, in Form von Freizeitausgleich abschöpfen. Längere Freizeitphasen als eine Woche sind mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen anzumelden. Stehen diesem Anliegen dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, darf eine Verlegung dieser Freizeitphase nur einmal verlangt werden.
Langzeitkonto