Bezug Musterklauseln

Bezug. 1. Die Ferien sind im Verlauf des entsprechenden Dienstjahres, spätestens aber im folgenden Dienstjahr zu gewähren. Bei allen Arbeitnehmern müssen wenigs- tens zwei Ferienwochen zusammenhängen.
Bezug. 1. Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im Verlauf des ent- sprechenden Dienstjahres, spätestens aber im folgenden Dienstjahr zu gewähren; bei jugendlichen Arbeitnehmern müssen wenigstens zwei Ferienwochen zusammenhängen.
Bezug. Rechtsakt Datum des Inkrafttretens Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten Amtsblatt VERWANDTE RECHTSAKTE
Bezug. Die Räume werden morgens gereinigt und durch den Erstbenutzer in gereinigtem Zustand übernommen. Bei Übernahme der Räume sind diese aufgeräumt und mit der bestellten Infrastruktur sowie Bestuhlung eingerichtet. Die Räume werden vor Bezug durch das SGZ aufgeschlossen.
Bezug. Der Deponent ist berechtigt, jederzeit die seinem Miteigentumsanteil entsprechende Menge Edelmetall aus dem Sammel- depot zurückzuziehen und sich ausliefern zu lassen. Um die Edelmetalle rechtzeitig ausliefern zu können, sind Rückzüge der Bank frühzeitig im Voraus anzuzeigen. Die Bank liefert dem Deponenten die entsprechende Menge Edelmetall an ihrem Sitz (Erfüllungsort) gemäss den dort jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen aus. Im Falle der Auslieferung von Xxxxxx- xxxxxx, die in Sammelverwahrung stehen, werden allfällige Gewichts- und Feinheitsdifferenzen gegenüber dem verbuchten Bestand zum im Moment der Auslieferung gültigen Tageskurs abgerechnet. Auf Wunsch des Deponenten liefert ihm die Bank das Edelmetall auch an einem anderen Ort aus, vorausgesetzt, dies sei praktisch möglich und nach den dort geltenden Vorschriften erlaubt. Der Deponent trägt jedoch sämtliche Kosten und Risiken, die aus der Auslieferung an einen andern als am Erfüllungsort resultieren. Im Falle von ausserordentlichen Verhältnissen wie kriegerischen Ereignissen, Transferbe- schränkungen usw. hat die Bank das Recht, das Edelmetall auf Kosten und Risiko des Deponenten an dem Ort und in der Weise zu liefern, wie ihr dies am zweckmässigsten erscheint.
Bezug. Der Bezug aus dem Langzeitkonto erfolgt in grösseren Einheiten von mindestens vier Wochen oder in Form von vorübergehender Teilzeitarbeit bei gleich bleibender Entlöhnung. Ein Bezug aus dem Langzeitkonto muss der/dem Vorgesetzten vereinbart und mit ihm mindestens sechs Monate vor Bezugsbeginn schriftlich vereinbart werden. Werden mehr Stunden bezogen als vorhanden, wird die Differenz beim Zeitsaldo abgezogen. T-Systems behält sich das Recht vor, Bezüge aus dem Langzeitkonto aus betrieblichen Gründen abzulehnen.
Bezug. Die Qualitätssicherungsvereinbarung bezieht sich auf die zu liefernden Produkte, Ersatzteile und Dienstleistungen. Anerkennung dieser QSV Nichtakzeptierte Forderungen müßen mit F+H abgestimmt und Ausschlüsse vereinbart werden.
Bezug. Die M-IBU-Tage können folgendermassen bezogen werden: – laufend – gesamter Anspruch «am Stück» – teilweise bzw. in Raten (Restanspruch kann bestehen bleiben) Der Mindestbezug beträgt 1 Tag; ein Bezug auf «Vorschuss» ist nicht möglich. Eine Kombination mit dem ordentlichen, jährlichen Ferienanspruch ist zulässig.
Bezug. GAV, Anhang 4, Ziffer 31 Die Ferien dauern grundsätzlich von Samstag zu Samstag. Eine Feri- enwoche wird mit 5 Ferientagen und 3 arbeitsfreien Tagen eingeteilt. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten kann auch der Sonntag nach den Ferien als arbeitsfreier Tag gewährt werden. Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung der beteiligten Mitarbeiterin oder des beteiligten Mitarbeiters möglich.

Related to Bezug

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.