Common use of Lastprofilverfahren Clause in Contracts

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage • des synthetischen Verfahrens ein. Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag Strom (Entnahme), Netznutzungsvertrag

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber Netz- betreiber auf der Grundlage • des synthetischen oder • des erweiterten analytischen Verfahrens einein (unzutreffendes streichen). Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation Entnahmestelle ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil (SLP) zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber Netz- betreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil Standard- lastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Strom)

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen Verfahrens ein. Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag Strom

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile ²Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage • des synthetischen erweiterten analytischen Verfahrens ein. Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen erweiterten analytischen Verfahrens ein. Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation Entnahmestelle ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: www.stadtwerke-dorfen.de

Lastprofilverfahren. MUSTER Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage • des synthetischen oder • des erweiterten analytischen Verfahrens einein (Unzutreffendes streichen). Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation Entnahmestelle ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: www.enervie-vernetzt.de

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile Standard- lastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen Lastprofil- zuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreitenun- terbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unver- züglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem gegebe- nem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose Jahresver- brauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile Standard- lastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage • des synthetischen oder • des erweiterten analytischen Verfahrens einein (Unzutreffendes streichen). Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation Entnahmestelle ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen Lastprofilzu- ordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreitenunter- breiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem AnlassAn- lass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber Netzbetrei- ber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose Jahresverbrauchsprogno- se und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile Standard- lastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage • des synthetischen oder • des erweiterten analytischen Verfahrens einein (Unzutreffendes streichen). Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen Lastprofil- zuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen erweiterten analytischen Verfahrens ein. Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 Punkt 4.1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Strom) (Entnahme)

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage • des synthetischen oder • des erweiterten analytischen Verfahrens einein (unzutreffendes streichen). Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen Verfahrens ein. Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil Stan- dardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch Vorjah- resverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen widerspre- chen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustandezu- stande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen Festlegun- gen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose Jahresver- brauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung An- wendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten Abnah- meverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahrenwah- ren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen widerspre- xxxx und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten veränder- ten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen Verfahrens ein. Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation Entnahmestelle ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile Standard- lastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage • des synthetischen Verfahrens ein. Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation Entnahmestelle ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes entspre- chendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt er- folgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden gelten- den Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten veränder- ten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage • des synthetischen Verfahrens ein. Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation Entnahmestelle ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Lastprofilverfahren. Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile Standard- lastprofile zur Anwendung kommen. Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage • des synthetischen oder • des erweiterten analytischen Verfahrens einein (Unzutreffendes streichen). Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen Lastprofil- zuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreitenunter- breiten. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. Aus gegebenem AnlassAn- lass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber Netzbetrei- ber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose Jahresverbrauchsprog- nose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

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Samples: Netznutzungsvertrag