Lastschrift. Die Zahlung wird vorzugsweise mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Nichteinlösung einer Lastschrift oder Rücklastschrift wird dem Kunden pauschal pro Vorgang in Höhe der anfallenden Drittspesen (derzeit 10,67 Euro netto), maximal jedoch 15 Euro zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Alternativ kann der Kunde die Zahlung auch mittels Überweisung leisten.
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