Common use of Laufender Überschuss Clause in Contracts

Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- anteil in Prozent des Guthabens im Sicherungsvermö- gen. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen des Sicherungsvermögens beteiligt. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh- ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussantei- len einen Schlussüberschuss. Dieser besteht aus einem Schlussüberschuss in Prozent der Summe der gezahlten Risikobeiträge und einem Schlussüberschuss in Prozent der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin- dung wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn oder bei Kündi- gung mit Auszahlung wird ein reduzierter Schlussüber- schuss gewährt. Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver- öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern und auch zu null festgesetzt sein.

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Laufender Überschuss. Wir gewähren während der flexiblen Rentenphase folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten zugeordneten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteilsÜberschussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- anteil Zinsüberschussanteile. Einen Zinsüber- schussanteil setzen wir in Prozent des Guthabens im Sicherungsvermö- genSiche- rungsvermögen fest. Hiermit Einen weiteren Zinsüberschussanteil setzen wir in Prozent des Guthabens im Ruhevermögen fest. Letzterer entspricht dem deklarierten Zinsüberschussanteilssatz, ggf. vermindert um einen Kostenabzug; er beträgt jedoch mindestens 0 %. Der Kostenabzug beträgt 0,12 % pro Jahr. Zusätzlich erhält Ihr Vertrag einen Kostenüberschussanteil in Prozent des Vertragsguthabens. Diese Überschussanteile werden Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen des Sicherungsvermögens beteiligtin Fondsanteilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Aufteilung auf die Fonds folgt dabei der Aufteilung Ihrer künftigen Anlagen, die in die Fonds ohne Garantie angelegt werden. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- teileÜberschussanteile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessenbemes- sen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Alle diese Die fondsabhängigen Überschussanteile werden in Fondsanteilen Fondsan- teilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthabenjeweilige Fondsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- lichmonatlich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- fentlichen veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh- ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussantei- len einen Schlussüberschuss. Dieser besteht aus einem Schlussüberschuss in Prozent der Summe der gezahlten Risikobeiträge und einem Schlussüberschuss in Prozent der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin- dung wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn oder bei Kündi- gung mit Auszahlung wird ein reduzierter Schlussüber- schuss gewährt. Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver- öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern und auch zu null festgesetzt sein.

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Laufender Überschuss. Wir gewähren vor Rentenbeginn folgende dem einzelnen einzel­ nen Vertrag zugeord- neten zugeordneten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteilsÜberschussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- anteil Kostenüberschussanteil in Prozent Pro­ zent des Guthabens im Sicherungsvermö- genVertragsguthabens. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen des Sicherungsvermögens beteiligtDer Kostenüberschussan­ teil wird in Fondsanteilen angelegt und erhöht das Ver­ tragsguthaben. Die Aufteilung auf die Fonds folgt dabei der Aufteilung Ihrer künftigen Anlagebeiträge. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- Überschussan­ teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Alle diese Die fondsabhängigen Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthabenjeweilige Fondsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- monat­ lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- veröf­ fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh- gewäh­ ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussantei- len Überschussanteilen einen Schlussüberschuss. Dieser besteht aus einem Schlussüberschuss in Prozent der Maßstab hierfür ist die Summe der gezahlten Risikobeiträge und einem Schlussüberschuss in Prozent der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin- Kapitalabfin­ dung wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn oder bei Kündi- Kündi­ gung mit Auszahlung wird ein reduzierter Schlussüber- schuss Schlussüberschuss gewährt. Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver- ver­ öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern und auch zu null festgesetzt sein.

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Laufender Überschuss. Wir gewähren während der flexiblen Rentenphase folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten zugeordneten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteilsÜberschussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn Rentenbeginn einen Überschuss- anteil Zinsüberschussan­ teil. Den Zinsüberschussanteil setzen wir in Prozent des Guthabens Gut­ habens im Sicherungsvermö- genSicherungsvermögen und Ruhevermögen fest. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen des Sicherungsvermögens beteiligt. Weiter Zusätzlich erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- teileeinen Risikoüberschussanteil. Der Risikoüberschussanteil wird in Prozent des monatlichen Risikobeitrags bemessen. Der Risikobeitrag ist der Betrag, der kalkulatorisch für die Finanzierung der Mindesttodesfall­ leistung (siehe § 1 Abs. 8) vorgesehen ist. Weiter kann Ihr Vertrag einen fondsabhängigen Kosten­ überschussanteil erhalten, der sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheidenbemisst. Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt ange­ legt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- lichmonatlich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- fentlichen (der Zinsüber­ schussanteil, der Risikoüberschussanteil und der Kosten­ überschussanteil) veröffentlichen wir in unserem GeschäftsberichtGeschäfts­ bericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh- ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussantei- len einen Schlussüberschuss. Dieser besteht aus einem Schlussüberschuss in Prozent der Summe der gezahlten Risikobeiträge und einem Schlussüberschuss in Prozent der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin- dung wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn oder bei Kündi- gung mit Auszahlung wird ein reduzierter Schlussüber- schuss gewährt. Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver- öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern und auch zu null festgesetzt sein.

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Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- anteil in Prozent des Guthabens im Sicherungsvermö- gen. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen des Sicherungsvermögens beteiligt. Zusätzlich erhält Ihr Vertrag einen Risikoüberschussan- teil. Der Risikoüberschussanteil wird in Prozent des mo- natlichen Risikobeitrags bemessen. Der Risikobeitrag ist der Teil des Beitrags, der kalkulatorisch für die Finanzie- rung der Zusatztodesfallleistung (siehe § 1 Abs. 7) vorge- sehen ist. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. Erlebt die versicherte Person den RentenbeginnAblauftermin (Ende der Versicherungsdauer), gewäh- ren gewähren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussantei- len lau- fenden Überschussanteilen einen Schlussüberschuss. Dieser besteht aus einem Schlussüberschuss in Prozent der Summe der gezahlten Risikobeiträge und einem Schlussüberschuss in Prozent der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin- dung Ablauf wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn dem Ablauftermin oder bei Kündi- gung mit Auszahlung Kündigung wird ein reduzierter Schlussüber- schuss gewährtSchlussüberschuss ge- währt. Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver- öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern und auch zu null festgesetzt sein.

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Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- anteil in Prozent des Guthabens im Sicherungsvermö- gen. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen des Sicherungsvermögens beteiligt. Zusätzlich erhält Ihr Vertrag einen Risikoüberschussan- teil. Der Risikoüberschussanteil wird in Prozent des mo- natlichen Risikobeitrags bemessen. Der Risikobeitrag ist der Teil des Beitrags, der kalkulatorisch für die Finanzie- rung der Zusatztodesfallleistung (siehe § 1 Abs. 7) vorge- sehen ist. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. Erlebt die versicherte Person den RentenbeginnAblauftermin (Ende der Versicherungsdauer), gewäh- ren gewähren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussantei- len lau- fenden Überschussanteilen einen Schlussüberschuss. Dieser besteht aus einem Schlussüberschuss in Prozent der Summe der gezahlten Risikobeiträge und einem Schlussüberschuss in Prozent der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin- dung Ablauf wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn dem Ablauftermin oder bei Kündi- gung mit Auszahlung Rückkauf wird ein reduzierter Schlussüber- schuss gewährtSchlussüberschuss ge- währt. Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver- öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern und auch zu null festgesetzt sein.

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Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- anteil Zinsüber- schussanteil. Den Zinsüberschussanteil setzen wir in Prozent Pro- zent des Guthabens im Sicherungsvermö- genSicherungsvermögen fest. Hiermit werden In der Zeit vor Rentenbeginn, in der keine Todesfallleis- tung für Hinterbliebene gemäß § 1 Abs. 9 vereinbart ist, erhalten Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen einen Risikoüberschussanteil. Der Risi- koüberschussanteil errechnet sich als Prozentsatz des Sicherungsvermögens beteiligtaktuellen Vertragsguthabens multipliziert mit der Ster- bewahrscheinlichkeit, die abhängig vom erreichten Le- bensalter ist. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Alle diese Überschussanteile werden wieder in Fondsanteilen Fondsan- teilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh- ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussantei- len einen Schlussüberschuss. Dieser besteht aus einem Schlussüberschuss in Prozent der Summe der gezahlten Risikobeiträge und einem Schlussüberschuss in Prozent der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin- dung wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn oder bei Kündi- gung mit Auszahlung wird ein reduzierter Schlussüber- schuss gewährt. Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver- öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern und auch zu null festgesetzt sein.

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Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- anteil in Prozent des Guthabens im Sicherungsvermö- gen. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen des Sicherungsvermögens beteiligt. Zusätzlich erhält Ihr Vertrag einen Risikoüberschussan- teil. Der Risikoüberschussanteil wird in Prozent des mo- natlichen Risikobeitrags bemessen. Der Risikobeitrag ist der Teil des Beitrags, der kalkulatorisch für die Finanzie- rung der Mindesttodesfallleistung (siehe § 1 Abs. 16) vorgesehen ist. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh- ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussantei- len einen Schlussüberschuss. Dieser besteht aus einem Schlussüberschuss in Prozent der Summe der gezahlten Risikobeiträge und einem Schlussüberschuss in Prozent der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin- dung wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn oder bei Kündi- gung mit Auszahlung wird ein reduzierter Schlussüber- schuss Schlussüberschuss gewährt. Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver- öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern und auch zu null festgesetzt sein.

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Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- anteil in Prozent des Guthabens im Sicherungsvermö- gen. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen des Sicherungsvermögens beteiligt. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh- ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussantei- len Überschussanteilen einen Schlussüberschuss. Dieser besteht aus einem Schlussüberschuss in Prozent der Maßstab hierfür ist die Summe der gezahlten Risikobeiträge und einem Schlussüberschuss in Prozent der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin- dung wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn oder bei Kündi- gung mit Auszahlung wird ein reduzierter Schlussüber- schuss Schlussüberschuss gewährt. Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver- öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern und auch zu null festgesetzt sein.

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Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- anteil Zinsüber- schussanteil. Den Zinsüberschussanteil setzen wir in Prozent Pro- zent des Guthabens im Sicherungsvermö- genSicherungsvermögen fest. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen des Sicherungsvermögens beteiligt. Weiter Zusätzlich erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- teileeinen Risikoüberschussanteil. Der Risikoüberschussanteil wird in Prozent des monatlichen Risikobeitrags bemessen. Der Risikobeitrag ist der Teil des Beitrags, der kalkulatorisch für die Finanzierung der Min- desttodesfallleistung (siehe § 1 Abs. 17) vorgesehen ist. Weiter kann Ihr Vertrag einen Kostenüberschussanteil erhalten, der sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessenFondsgut- habens bemisst. Die Höhe dieser Überschussanteile Ihr Vertrag kann sich je nach Fonds unterscheideneinen weiteren Kos- tenüberschussanteil erhalten, welcher in Prozent des Beitrags festgesetzt wird. Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh- ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussantei- len einen Schlussüberschuss. Dieser besteht aus einem Schlussüberschuss in Prozent der Summe der gezahlten Risikobeiträge und einem Schlussüberschuss in Prozent der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin- dung wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn oder bei Kündi- gung mit Auszahlung wird ein reduzierter Schlussüber- schuss gewährt. Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver- öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern und auch zu null Null festgesetzt sein.

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