Laufzeit und Beendigung des Vertrages. 11.1 Die Abonnementverträge laufen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unbefristet und beginnen mit Zustandekommen des Vertrages. Abweichende Laufzeiten Ihres Abonnements entnehmen Sie bitte den produktbezogenen Lieferbedingungen. 11.2 Kündigungen müssen in Textform erfolgen (z.B. M.I.G Medien Innovation GmbH, Abonnentenservice, Xxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx oder per E-Mail xxxx@xxxxxxxxxxx.xx). 11.3 Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise, sofern die Angaben auf der Bestellseite keine ausdrückliche, abweichende Regelung hierzu enthalten, für sämtliche Abonnements 6 Wochen vor Ablauf der Bezugszeit. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Anbieter. Gegebenenfalls abweichende Kündigungsfristen Ihres Abonnements entnehmen Sie bitte den produktbezogenen Lieferbedingungen. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich das Abonnement maximal um ein Jahr. Hierbei wird der reguläre Abonnementpreis pro Ausgabe zugrunde gelegt. 11.3.1 Für Österreich gilt: Nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums (10 Wochen, 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate) verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde nicht bis 6 Wochen vor Ablauf des Verpflichtungszeitraums gekündigt hat. Der Kunde wird spätestens zwei Wochen vor diesem Kündigungstermin durch eine schriftliche Benachrichtigung (per E-Mail oder postalisch) auf die automatische Vertragsverlängerung besonders hingewiesen. Die Vertragsverlängerung gilt als vereinbart, wenn der Kunde dieser Verlängerung nicht rechtzeitig widerspricht bzw. den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt. Wir weisen den Kunden in der Benachrichtigung auch noch einmal auf sein Kündigungs- bzw. Widerspruchsrecht, die Frist dafür und die Wirkung der Unterlassung des Widerspruchs bzw. der Kündigung hin. Nach dieser Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zum nächstmöglichen Heft. Das Geld für bereits bezahlte, aber aufgrund der Kündigung noch nicht versandte Hefte bzw. nicht mehr zum Download bereitgestellte E-Paper wird dem Abonnenten zurückerstattet. 11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die nachweisliche, vertragswidrige Weiterleitung von Inhalten an Dritte oder deren vertragswidrige Vervielfältigung, Verbreitung oder Digitalisierung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Laufzeit und Beendigung des Vertrages. 11.1 Die Abonnementverträge laufen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unbefristet und beginnen mit Zustandekommen des Vertrages. Abweichende Laufzeiten Ihres Abonnements entnehmen Sie bitte den produktbezogenen Lieferbedingungen.
11.2 Kündigungen müssen in Textform erfolgen (z.B. M.I.G Medien Innovation GmbH, Abonnentenservice, Xxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx oder per E-Mail xxxx@xxxxxxxxxxx.xx).
11.3 Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise, sofern 9.1 Der Vertrag über die Angaben auf der Bestellseite keine ausdrückliche, abweichende Regelung hierzu enthalten, für sämtliche Abonnements 6 Wochen vor Ablauf der Bezugszeit. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Anbieter. Gegebenenfalls abweichende Kündigungsfristen Ihres Abonnements entnehmen Sie bitte den produktbezogenen Lieferbedingungen. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich das Abonnement maximal um ein Jahr. Hierbei wird der reguläre Abonnementpreis pro Ausgabe zugrunde gelegt.
11.3.1 Für Österreich gilt: Nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums (10 Wochen, 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate) verlängert sich das Abonnement automatisch Überlassung von Messstellen läuft auf unbestimmte Zeit.
9.2 Der Vertrag endet automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn und soweit der Kunde Netzbetreiber an der betreffenden Messstelle wieder die Aufgabe des Messstellenbetriebs übernimmt um 24:00 Uhr des auf den Zuordungsbeginn der Neuzuordnung vorangehenden Tages. Dies gilt insbesondere in den Fällen des § 18 Abs. 1 MsbG und in sonstigen Fällen, in denen der Messstellenbetreiber ausfällt und die Aufgabe des Messstellenbetriebs nicht bis 6 Wochen vor Ablauf mehr wahrnimmt.
9.3 Der Vertrag endet des Verpflichtungszeitraums gekündigt hat. Weiteren automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, bei einer sonstigen Neuzuordnung der Messstelle zu einem neuen Messstellenbetreiber um 24:00 Uhr des auf den Zuordnungsbeginn der Neuzuordnung vorangehenden Tages.
9.4 Der Kunde wird spätestens zwei Wochen vor diesem Kündigungstermin durch eine schriftliche Benachrichtigung Vertrag endet darüber hinaus automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die überlassene Messstelle nicht mehr verwendet werden darf (per E-Mail z. B. aus eichrechtlichen Gründen) oder postalisch) auf die automatische Vertragsverlängerung besonders hingewiesender Messung dienenden technischen Einrichtungen insgesamt irreparabel defekt oder untergegangen sind. Die Vertragsverlängerung gilt als vereinbart, wenn Geltendmachung ggf. bestehender Schadensersatzansprüche der Kunde dieser Verlängerung nicht rechtzeitig widerspricht bzw. Vertragsparteien bleibt unberührt.
9.5 Beide Parteien können den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt. Wir weisen den Kunden in über die Überlassung der Benachrichtigung auch noch einmal auf sein Kündigungs- bzw. Widerspruchsrecht, die Messstelle mit einer Frist dafür und die Wirkung der Unterlassung des Widerspruchs bzw. der Kündigung hin. Nach dieser Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zum nächstmöglichen Heft. Das Geld für bereits bezahlte, aber aufgrund der Kündigung noch nicht versandte Hefte bzw. nicht mehr zum Download bereitgestellte E-Paper wird dem Abonnenten zurückerstattetvon einem Monat kündigen.
11.4 Das Recht 9.6 Bei einer Kündigung durch den Netzbetreiber wird dieser dem Messstellenbetreiber die nach diesem Vertrag überlassene Messstelle nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG zum Kauf oder erneut zur außerordentlichen Kündigung Nutzung so rechtzeitig anbieten, dass eine ununterbrochene Nutzung möglich ist.
9.7 Unbeschadet seiner Rechte aus Ziffer 9.5 ist der Netzbetreiber berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührtaußerordentlich, auch fristlos, zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist liegt insbesondere vor, wenn
a. der Messstellenbetreiber wesentliche vertragliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder dem Messstellenrahmenvertrag grob verletzt; insbesondere, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Netzbetreiber in nicht unerheblicher Höhe trotz wiederholter Mahnung nicht nachkommt oder
x. Xxxxxx für die nachweisliche, vertragswidrige Weiterleitung von Inhalten an Dritte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Messstellenbetreiber vorliegen oder deren vertragswidrige Vervielfältigung, Verbreitung der Messstellenbetreiber einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt sowie wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen des Messstellenbetreibers oder Digitalisierungeinen wesentlichen Teil seines Vermögens eingeleitet wurde oder
c. eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Messstellenbetreibers eintritt.
9.8 Die Kündigung bedarf der Textform.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Überlassung Von Messstellen
Laufzeit und Beendigung des Vertrages. 11.1 Die Abonnementverträge laufen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unbefristet und beginnen mit Zustandekommen des Vertrages. Abweichende Laufzeiten Ihres Abonnements entnehmen Sie bitte den produktbezogenen Lieferbedingungen9.1 Der Vertrag über die Überlassung von Messstellen läuft auf unbe- stimmte Zeit.
11.2 Kündigungen müssen 9.2 Der Überlassungsbeginn der Messstelle kann vom Beginn der Zu- ordnung des Messstellenbetreibers abweichen, wenn und soweit die Zuordnung gemäß II.3.1 Prozessschritt 6 der WiM erfolgt. Als Zuord- nungsbeginn gilt der Tag, der dem vom MSB mitgeteilten Termin des erfolgreichen Abschlusses des Gesamtvorgangs im Prozess Geräte- wechsel und/oder Geräteübernahme folgt.
9.3 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag enden im Hinblick auf einzelne Messstellen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn und soweit der bisherige Messstellenbetreiber an der betreffenden Messstelle wieder die Aufgabe des Messstellenbetriebs übernimmt zum Tagesablauf des auf den Zuordnungsbeginn der Neuzuordnung vorangehenden Tages (0:00 des Folgetages). Dies gilt insbesondere in Textform erfolgen den Fällen des § 18 MsbG und in sonstigen Fäl- len, in denen der neue Messstellenbetreiber ausfällt und die Aufgabe des Messstellenbetriebs nicht mehr wahrnimmt.
9.4 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag enden des Weiteren automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, bei einer sonsti- gen Neuzuordnung der Messstelle zu einem neuen Messstellenbetrei- ber mit Ablauf des auf den Zuordnungsbeginn der Neuzuordnung vo- rangehenden Tages (z.B. M.I.G Medien Innovation GmbH, Abonnentenservice, Xxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx oder per E-Mail xxxx@xxxxxxxxxxx.xx0:00 des Folgetages).
11.3 9.5 Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweiseRechte und Pflichten nach diesem Vertrag enden darüber hinaus im Hinblick auf einzelne Messstellen automatisch, sofern ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die Angaben auf überlassene Messstelle aus rechtlichen Gründen dauerhaft nicht mehr verwendet werden darf (z. B. aus eich- rechtlichen Gründen; Verpflichtung zum Einbau eines intelligenten Messsystem), oder die Messstelle irreparabel defekt oder untergegan- gen ist. Die Geltendmachung ggf. bestehender Schadensersatzan- sprüche der Bestellseite keine ausdrückliche, abweichende Regelung hierzu enthalten, für sämtliche Abonnements 6 Wochen vor Ablauf der Bezugszeit. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Anbieter. Gegebenenfalls abweichende Kündigungsfristen Ihres Abonnements entnehmen Sie bitte den produktbezogenen Lieferbedingungen. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich das Abonnement maximal um ein Jahr. Hierbei wird der reguläre Abonnementpreis pro Ausgabe zugrunde gelegtVertragsparteien bleibt unberührt.
11.3.1 Für Österreich gilt: Nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums (10 Wochen, 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate) verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde nicht bis 6 Wochen vor Ablauf des Verpflichtungszeitraums gekündigt hat. Der Kunde wird spätestens zwei Wochen vor diesem Kündigungstermin durch eine schriftliche Benachrichtigung (per E-Mail oder postalisch) auf die automatische Vertragsverlängerung besonders hingewiesen. Die Vertragsverlängerung gilt als vereinbart, wenn der Kunde dieser Verlängerung nicht rechtzeitig widerspricht bzw. 9.6 Beide Parteien können den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt. Wir weisen den Kunden in der Benachrichtigung auch noch einmal auf sein Kündigungs- bzw. Widerspruchsrecht, die mit einer Frist dafür und die Wirkung der Unterlassung des Widerspruchs bzw. der Kündigung hin. Nach dieser Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zum nächstmöglichen Heft. Das Geld für bereits bezahlte, aber aufgrund der Kündigung noch nicht versandte Hefte bzw. nicht mehr zum Download bereitgestellte E-Paper wird dem Abonnenten zurückerstattetvon vier Wochen ordentlich kündigen.
11.4 Das Recht 9.7 Bei einer Kündigung durch den bisherigen Messstellenbetreiber nach Ziffer 9.6 wird dieser dem neuen Messstellenbetreiber die nach diesem Vertrag überlassenen Messstellen nach § 16 Abs. 1 MsbG zum Kauf oder erneut zur außerordentlichen Kündigung Nutzung so rechtzeitig anbieten, dass eine ununterbro- chene Nutzung möglich ist.
9.8 Der bisherige Messstellenbetreiber ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührtaußerordentlich, auch fristlos, zu kündigen. Ein wichtiger wich- tiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Messstellenbetreiber wesentliche vertragliche Verpflich- tungen aus diesem Vertrag oder dem Messstellenrahmenvertrag grob verletzt; insbe- sondere, wenn er mit einer Zahlung aus diesem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist insbesondere und seiner Zah- lungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang einer Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung nach- kommt;
b) der Messstellenbetreiber die nachweisliche, vertragswidrige Weiterleitung von Inhalten an Dritte Erfüllung seiner Vertragspflich- ten in nicht unwesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder deren vertragswidrige Vervielfältigung, Verbreitung oder Digitalisierungdies ankündigt.
9.9 Die Kündigung bedarf jeweils der Textform.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Überlassung Von Messstellen
Laufzeit und Beendigung des Vertrages. 11.1 Die Abonnementverträge laufen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unbefristet und beginnen mit Zustandekommen des Vertrages. Abweichende Laufzeiten Ihres Abonnements entnehmen Sie bitte den produktbezogenen Lieferbedingungen9.1 Der Vertrag über die Überlassung von Messstellen läuft auf unbestimmte Zeit.
11.2 Kündigungen müssen 9.2 Der Überlassungsbeginn der Messstelle kann vom Beginn der Zuordnung des Messstellenbetreibers abweichen, wenn und soweit die Zuordnung gemäß B.3.3 Prozessschritt 9 der WiM erfolgt. Als Zuordnungsbeginn gilt der Tag, der dem vom MSB mitgeteilten Termin des erfolgreichen Abschlusses des Gesamtvorgangs im Prozess Gerätewechsel und/oder Geräteübernahme folgt.
9.3 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag enden im Hinblick auf einzelne Messstellen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn und soweit der bisherige Messstellenbetreiber an der betreffenden Messstelle wieder die Aufgabe des Messstellenbetriebs übernimmt zum Tagesablauf des auf den Zuordnungsbeginn der Neuzuordnung vorangehenden Tages (0:00 des Folgetages). Dies gilt insbesondere in Textform erfolgen den Fällen des § 18 MsbG und in sonstigen Fällen, in denen der neue Messstellenbetreiber ausfällt und die Aufgabe des Messstellenbetriebs nicht mehr wahrnimmt.
9.4 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag enden des Weiteren automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, bei einer sonstigen Neuzuordnung der Messstelle zu einem neuen Messstellenbetreiber mit Ablauf des auf den Zuordnungsbeginn der Neuzuordnung vorangehenden Tages (z.B. M.I.G Medien Innovation GmbH, Abonnentenservice, Xxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx oder per E-Mail xxxx@xxxxxxxxxxx.xx0:00 des Folgetages).
11.3 9.5 Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweiseRechte und Pflichten nach diesem Vertrag enden darüber hinaus im Hinblick auf einzelne Messstellen automatisch, sofern ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die Angaben auf überlassene Messstelle aus rechtlichen Gründen dauerhaft nicht mehr verwendet werden darf (z. B. aus eichrechtlichen Gründen; Verpflichtung zum Einbau eines intelligenten Messsystem), oder die Messstelle irreparabel defekt oder untergegangen ist. Die Geltendmachung ggf. bestehender Schadensersatzansprüche der Bestellseite keine ausdrückliche, abweichende Regelung hierzu enthalten, für sämtliche Abonnements 6 Wochen vor Ablauf der Bezugszeit. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Anbieter. Gegebenenfalls abweichende Kündigungsfristen Ihres Abonnements entnehmen Sie bitte den produktbezogenen Lieferbedingungen. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich das Abonnement maximal um ein Jahr. Hierbei wird der reguläre Abonnementpreis pro Ausgabe zugrunde gelegtVertragsparteien bleibt unberührt.
11.3.1 Für Österreich gilt: Nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums (10 Wochen, 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate) verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde nicht bis 6 Wochen vor Ablauf des Verpflichtungszeitraums gekündigt hat. Der Kunde wird spätestens zwei Wochen vor diesem Kündigungstermin durch eine schriftliche Benachrichtigung (per E-Mail oder postalisch) auf die automatische Vertragsverlängerung besonders hingewiesen. Die Vertragsverlängerung gilt als vereinbart, wenn der Kunde dieser Verlängerung nicht rechtzeitig widerspricht bzw. 9.6 Beide Parteien können den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt. Wir weisen den Kunden in der Benachrichtigung auch noch einmal auf sein Kündigungs- bzw. Widerspruchsrecht, die mit einer Frist dafür und die Wirkung der Unterlassung des Widerspruchs bzw. der Kündigung hin. Nach dieser Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zum nächstmöglichen Heft. Das Geld für bereits bezahlte, aber aufgrund der Kündigung noch nicht versandte Hefte bzw. nicht mehr zum Download bereitgestellte E-Paper wird dem Abonnenten zurückerstattetvon sechs Wochen ordentlich kündigen.
11.4 Das Recht 9.7 Bei einer Kündigung durch den bisherigen Messstellenbetreiber nach Ziffer 9.6 wird dieser dem neuen Messstellenbetreiber die nach diesem Vertrag überlassenen Messstellen nach § 16 Abs. 1 MsbG zum Kauf oder erneut zur außerordentlichen Kündigung Nutzung so rechtzeitig anbieten, dass eine ununterbrochene Nutzung möglich ist.
9.8 Der bisherige Messstellenbetreiber ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührtaußerordentlich, auch fristlos, zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Messstellenbetreiber wesentliche vertragliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder dem Messstellenrahmenvertrag grob verletzt; insbesondere, wenn er mit einer Zahlung aus diesem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist insbesondere und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang einer Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung nachkommt;
b) der Messstellenbetreiber die nachweisliche, vertragswidrige Weiterleitung von Inhalten an Dritte Erfüllung seiner Vertragspflichten in nicht unwesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder deren vertragswidrige Vervielfältigung, Verbreitung oder Digitalisierungdies ankündigt.
9.9 Die Kündigung bedarf jeweils der Textform.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Überlassung Von Messstellen
Laufzeit und Beendigung des Vertrages. 11.1 10.1. Die Abonnementverträge laufen, soweit anfängliche Laufzeit eines KONE CareTM Vertrags ist in der jeweiligen Wartungsvereinbarung definiert. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unbefristet und beginnen mit Zustandekommen des Vertrages. Abweichende Laufzeiten Ihres Abonnements entnehmen Sie bitte den produktbezogenen Lieferbedingungen.
11.2 Kündigungen müssen in Textform erfolgen (z.B. M.I.G Medien Innovation GmbH, Abonnentenservice, Xxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx oder per E-Mail xxxx@xxxxxxxxxxx.xx).
11.3 Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise, sofern die Angaben auf der Bestellseite keine ausdrückliche, abweichende Regelung hierzu enthalten, für sämtliche Abonnements 6 Wochen schriftlich mindestens 3 Monate vor Ablauf der Bezugszeit. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Anbieter. Gegebenenfalls abweichende Kündigungsfristen Ihres Abonnements entnehmen Sie bitte den produktbezogenen Lieferbedingungen. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigunganfänglichen oder einer weiteren Laufzeit gekündigt wird, verlängert sich das Abonnement maximal der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Hierbei wird der reguläre Abonnementpreis pro Ausgabe zugrunde gelegt.
11.3.1 Für Österreich gilt: Nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums (10 Wochen, 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate) verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde nicht bis 6 Wochen vor Ablauf des Verpflichtungszeitraums gekündigt hat10.2. Der Kunde wird spätestens zwei Wochen vor diesem Kündigungstermin durch eine schriftliche Benachrichtigung (per E-Mail oder postalisch) auf die automatische Vertragsverlängerung besonders hingewiesen. Die Vertragsverlängerung gilt als vereinbart, wenn der Kunde dieser Verlängerung nicht rechtzeitig widerspricht bzw. den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt. Wir weisen den Kunden in der Benachrichtigung auch noch einmal auf sein Kündigungs- bzw. Widerspruchsrecht, die Frist dafür und die Wirkung der Unterlassung des Widerspruchs bzw. der Kündigung hin. Nach dieser Vertragsverlängerung Ein auf unbestimmte Zeit besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zum nächstmöglichen Heft. Das Geld für bereits bezahlte, aber aufgrund der Kündigung noch nicht versandte Hefte bzw. nicht mehr zum Download bereitgestellte E-Paper wird abgeschlossener Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jeweils schriftlich per Einschreibebrief 3 Monate vor dem Abonnenten zurückerstattetEnde eines Kalenderjahres gekündigt werden.
11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung 10.3. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührtmit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung auflösen. Ein wichtiger Grund zur Auflösung des Vertrages durch KONE liegt vor, wenn:
a) Der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Frist von zumindest 7 Tagen im Zahlungsverzug ist;
b) Service- oder Wartungsarbeiten an der Anlage durch einen Dritten während der Vertragslaufzeit ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von KONE ausgeführt werden;
c) KONE länger als 90 Tage nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen aufgrund von ausgeschlossenen Ereignissen oder höherer Gewalt durchzuführen;
d) der Auftraggeber KONE keinen Zugang zur Anlage und keine sichere Arbeitsumgebung bereitstellen kann und/oder wenn gefährliche Substanzen an der Anlage oder am Standort gefunden werden und die Situation nicht innerhalb von 30 Tagen durch den Auftraggeber behoben wird; oder
e) die Anlage nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder diese anderweitig unsicher ist, wie von KONE fest gestellt, und der Auftraggeber die erforderlichen Reparaturen oder Modernisierungen der Anlage ablehnt, um die Situation zu beheben.
10.4. Anstatt zu kündigen, kann KONE nach eigenem Ermessen beschließen, die Dienstleistungen auszusetzen, bis die Situation, die den Kündigungsgrund darstellt, behoben wird. Außerdem ist insbesondere KONE berechtigt, sämtliche angemessenen Kosten und Aufwendungen, die nachweislichedurch die Aussetzung und/oder Wiederaufnahme der Dienstleistungen entstehen, vertragswidrige Weiterleitung zu erheben.
10.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf seine Rechtsnachfolger als Eigentümer der Liegenschaft, in welcher sich die Anlage befindet, zu überbinden. KONE ist davon schriftlich zu verständigen und berechtigt, nach Xxxx von Inhalten an Dritte KONE, entweder den Vertrag zu gleichen Bedingungen mit dem Rechtsnachfolger des Auftrag- gebers fortzusetzen, oder deren vertragswidrige Vervielfältigung, Verbreitung oder Digitalisierungdiesen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des nächsten Kalenderquartals zu kündigen.
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Samples: Kone Care Contract