Laufzeit und Beendigung des Vertrages. 10.1. Die anfängliche Laufzeit eines KONE CareTM Vertrags ist in der jeweiligen Wartungsvereinbarung definiert. Sofern nicht schriftlich mindestens 3 Monate vor Ablauf der anfänglichen oder einer weiteren Laufzeit gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. 10.2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jeweils schriftlich per Einschreibebrief 3 Monate vor dem Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. 10.3. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung auflösen. Ein wichtiger Grund zur Auflösung des Vertrages durch KONE liegt vor, wenn: a) Der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Frist von zumindest 7 Tagen im Zahlungsverzug ist; b) Service- oder Wartungsarbeiten an der Anlage durch einen Dritten während der Vertragslaufzeit ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von KONE ausgeführt werden; c) KONE länger als 90 Tage nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen aufgrund von ausgeschlossenen Ereignissen oder höherer Gewalt durchzuführen; d) der Auftraggeber KONE keinen Zugang zur Anlage und keine sichere Arbeitsumgebung bereitstellen kann und/oder wenn gefährliche Substanzen an der Anlage oder am Standort gefunden werden und die Situation nicht innerhalb von 30 Tagen durch den Auftraggeber behoben wird; oder e) die Anlage nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder diese anderweitig unsicher ist, wie von KONE fest gestellt, und der Auftraggeber die erforderlichen Reparaturen oder Modernisierungen der Anlage ablehnt, um die Situation zu beheben. 10.4. Anstatt zu kündigen, kann KONE nach eigenem Ermessen beschließen, die Dienstleistungen auszusetzen, bis die Situation, die den Kündigungsgrund darstellt, behoben wird. Außerdem ist KONE berechtigt, sämtliche angemessenen Kosten und Aufwendungen, die durch die Aussetzung und/oder Wiederaufnahme der Dienstleistungen entstehen, zu erheben. 10.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf seine Rechtsnachfolger als Eigentümer der Liegenschaft, in welcher sich die Anlage befindet, zu überbinden. KONE ist davon schriftlich zu verständigen und berechtigt, nach Xxxx von KONE, entweder den Vertrag zu gleichen Bedingungen mit dem Rechtsnachfolger des Auftrag- gebers fortzusetzen, oder diesen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des nächsten Kalenderquartals zu kündigen.
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Samples: Kone Care Contract
Laufzeit und Beendigung des Vertrages. 10.1. Die anfängliche Laufzeit eines KONE CareTM Vertrags ist in der jeweiligen Wartungsvereinbarung definiert. Sofern nicht schriftlich mindestens 3 Monate vor Ablauf der anfänglichen oder einer weiteren Laufzeit gekündigt wird, verlängert sich der 9.1 Der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahrüber die Überlassung von Messstellen läuft auf unbe- stimmte Zeit.
10.29.2 Der Überlassungsbeginn der Messstelle kann vom Beginn der Zu- ordnung des Messstellenbetreibers abweichen, wenn und soweit die Zuordnung gemäß II.3.1 Prozessschritt 6 der WiM erfolgt. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jeweils schriftlich per Einschreibebrief 3 Monate vor Als Zuord- nungsbeginn gilt der Tag, der dem Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
10.3. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung auflösen. Ein wichtiger Grund zur Auflösung vom MSB mitgeteilten Termin des Vertrages durch KONE liegt vor, wenn:
a) Der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Frist von zumindest 7 Tagen erfolgreichen Abschlusses des Gesamtvorgangs im Zahlungsverzug ist;
b) Service- oder Wartungsarbeiten an der Anlage durch einen Dritten während der Vertragslaufzeit ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von KONE ausgeführt werden;
c) KONE länger als 90 Tage nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen aufgrund von ausgeschlossenen Ereignissen oder höherer Gewalt durchzuführen;
d) der Auftraggeber KONE keinen Zugang zur Anlage und keine sichere Arbeitsumgebung bereitstellen kann Prozess Geräte- wechsel und/oder wenn gefährliche Substanzen an der Anlage oder am Standort gefunden werden und die Situation nicht innerhalb von 30 Tagen durch den Auftraggeber behoben wird; oder
e) die Anlage nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder diese anderweitig unsicher ist, wie von KONE fest gestellt, und der Auftraggeber die erforderlichen Reparaturen oder Modernisierungen der Anlage ablehnt, um die Situation zu behebenGeräteübernahme folgt.
10.4. Anstatt zu kündigen, kann KONE nach eigenem Ermessen beschließen, die Dienstleistungen auszusetzen, bis die Situation, die den Kündigungsgrund darstellt, behoben wird. Außerdem ist KONE berechtigt, sämtliche angemessenen Kosten und Aufwendungen, die durch die Aussetzung und/oder Wiederaufnahme der Dienstleistungen entstehen, zu erheben.
10.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle 9.3 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag enden im Hinblick auf seine Rechtsnachfolger als Eigentümer einzelne Messstellen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn und soweit der Liegenschaftbisherige Messstellenbetreiber an der betreffenden Messstelle wieder die Aufgabe des Messstellenbetriebs übernimmt zum Tagesablauf des auf den Zuordnungsbeginn der Neuzuordnung vorangehenden Tages (0:00 des Folgetages). Dies gilt insbesondere in den Fällen des § 18 MsbG und in sonstigen Fäl- len, in welcher sich denen der neue Messstellenbetreiber ausfällt und die Anlage befindetAufgabe des Messstellenbetriebs nicht mehr wahrnimmt.
9.4 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag enden des Weiteren automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, bei einer sonsti- gen Neuzuordnung der Messstelle zu überbinden. KONE ist davon schriftlich zu verständigen einem neuen Messstellenbetrei- ber mit Ablauf des auf den Zuordnungsbeginn der Neuzuordnung vo- rangehenden Tages (0:00 des Folgetages).
9.5 Die Rechte und berechtigtPflichten nach diesem Vertrag enden darüber hinaus im Hinblick auf einzelne Messstellen automatisch, nach Xxxx von KONEohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder den Vertrag zu gleichen Bedingungen mit dem Rechtsnachfolger des Auftrag- gebers fortzusetzenwenn die überlassene Messstelle aus rechtlichen Gründen dauerhaft nicht mehr verwendet werden darf (z. B. aus eich- rechtlichen Gründen; Verpflichtung zum Einbau eines intelligenten Messsystem), oder diesen die Messstelle irreparabel defekt oder untergegan- gen ist. Die Geltendmachung ggf. bestehender Schadensersatzan- sprüche der Vertragsparteien bleibt unberührt.
9.6 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten vier Wochen ordentlich kündigen.
9.7 Bei einer Kündigung durch den bisherigen Messstellenbetreiber nach Ziffer 9.6 wird dieser dem neuen Messstellenbetreiber die nach diesem Vertrag überlassenen Messstellen nach § 16 Abs. 1 MsbG zum Ende des nächsten Kalenderquartals Kauf oder erneut zur Nutzung so rechtzeitig anbieten, dass eine ununterbro- chene Nutzung möglich ist.
9.8 Der bisherige Messstellenbetreiber ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich, auch fristlos, zu kündigen. Ein wich- tiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Messstellenbetreiber wesentliche vertragliche Verpflich- tungen aus diesem Vertrag oder dem Messstellenrahmenvertrag grob verletzt; insbe- sondere, wenn er mit einer Zahlung aus diesem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist und seiner Zah- lungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang einer Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung nach- kommt;
b) der Messstellenbetreiber die Erfüllung seiner Vertragspflich- ten in nicht unwesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies ankündigt.
9.9 Die Kündigung bedarf jeweils der Textform.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Überlassung Von Messstellen
Laufzeit und Beendigung des Vertrages. 10.17.1. Die anfängliche Laufzeit eines KONE CareTM Vertrags ist in der jeweiligen Wartungsvereinbarung definiertDer Vertrag läuft zunächst über die vom Kunden gebuchte Laufzeit. Sofern nicht schriftlich mindestens 3 Monate vor Ablauf der anfänglichen oder einer weiteren Laufzeit gekündigt wird, Danach verlängert sich der Vertrag stets automatisch um ein weiteres JahrVerlängerungszeiträume der gleichen Dauer, wenn er nicht fristgemäß vom Kunden oder vom Anbieter gekündigt wird.
10.27.2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jeweils schriftlich per Einschreibebrief 3 Monate vor dem Ende eines Kalenderjahres Die Kündigung des Paketes stellt gleichzeitig die Kündigung der gebuchten Add-ons dar. Add-ons können isoliert gekündigt werden.
10.37.3. Jede Vertragspartei Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung auflösen. Ein wichtiger Grund zur Auflösung des Vertrages durch KONE liegt vor, wenn:
a) Der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Frist ohne Angabe von zumindest 7 Tagen im Zahlungsverzug ist;
b) Service- oder Wartungsarbeiten an der Anlage durch einen Dritten während der Vertragslaufzeit ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von KONE ausgeführt werden;
c) KONE länger als 90 Tage nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen aufgrund von ausgeschlossenen Ereignissen oder höherer Gewalt durchzuführen;
d) der Auftraggeber KONE keinen Zugang zur Anlage und keine sichere Arbeitsumgebung bereitstellen kann und/oder wenn gefährliche Substanzen an der Anlage oder am Standort gefunden werden und die Situation nicht innerhalb von 30 Tagen durch den Auftraggeber behoben wird; oder
e) die Anlage nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder diese anderweitig unsicher ist, wie von KONE fest gestellt, und der Auftraggeber die erforderlichen Reparaturen oder Modernisierungen der Anlage ablehnt, um die Situation zu beheben.
10.4. Anstatt zu kündigen, kann KONE nach eigenem Ermessen beschließen, die Dienstleistungen auszusetzen, bis die Situation, die den Kündigungsgrund darstellt, behoben wird. Außerdem ist KONE berechtigt, sämtliche angemessenen Kosten und Aufwendungen, die durch die Aussetzung und/oder Wiederaufnahme der Dienstleistungen entstehen, zu erheben.
10.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf seine Rechtsnachfolger als Eigentümer der Liegenschaft, in welcher sich die Anlage befindet, zu überbinden. KONE ist davon schriftlich zu verständigen und berechtigt, nach Xxxx von KONE, entweder den Vertrag zu gleichen Bedingungen mit dem Rechtsnachfolger des Auftrag- gebers fortzusetzen, oder diesen Vertrag Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Die Kündigung kann in Schriftform oder per Mail an xxxxxxx@xxxxxx.xx de gegenüber dem Anbieter erklärt werden.
7.4. Der Anbieter kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Es steht dem Anbieter frei, die Kündigung ausschließlich in Textform an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zu senden.
7.5. Das beiderseitige Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des nächsten Kalenderquartals Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist für die kündigende Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe für den Anbieter sind insbesondere folgende Ereignisse:
7.5.1. Der Kunde macht falsche Angaben bei der Registrierung oder in seinem Kundenkonto;
7.5.2. Der Kunde hält sich nicht an gesetzliche Bestimmungen, verstößt gegen seine vertraglichen Pflichten oder nutzt die Retail.me-Dienste zu kündigenunerlaubten Zwecken;
7.5.3. Der Kunde beleidigt, beschimpft oder schädigt einen oder mehrere andere Kunden;
7.5.4. Der Kunde ist seit mindestens 60 Tagen im Zahlungsverzug.
7.6. Der Anspruch des Kunden auf Erstattung von Nutzungsgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde kündigt aus einem wichtigen Grund, den der Anbieter zu vertreten hat. Der Anspruch des Kunden auf Erstattung von Nutzungsgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Anbieter den Vertrag aus einem wichtigen Grunde kündigt, den der Kunde zu vertreten hat oder wenn der Anbieter das Kundenkonto gemäß Ziffer 6.1. sperrt.
7.7. Sofern ein Erstattungsanspruch nach Ziffer 7.6. dem Grunde nach besteht, sind davon Leistungen ausgeschlossen, die von einer früheren Laufzeit in die bei Kündigung aktuelle Vertragslaufzeit übertragen wurden (z.B. nicht verbrauchte Antworten aus Vorjahren).
7.8. Nach Beendigung des Vertrags wird der Anbieter Daten, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, in angemessener Zeit löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Aufbewahrungsrechte bestehen.
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Laufzeit und Beendigung des Vertrages. 10.1. Die anfängliche Laufzeit eines KONE CareTM Vertrags ist in der jeweiligen Wartungsvereinbarung definiert. Sofern nicht schriftlich mindestens 3 Monate vor Ablauf der anfänglichen oder einer weiteren Laufzeit gekündigt wird, verlängert sich der 9.1 Der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahrüber die Überlassung von Messstellen läuft auf unbestimmte Zeit.
10.29.2 Der Überlassungsbeginn der Messstelle kann vom Beginn der Zuordnung des Messstellenbetreibers abweichen, wenn und soweit die Zuordnung gemäß B.3.3 Prozessschritt 9 der WiM erfolgt. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jeweils schriftlich per Einschreibebrief 3 Monate vor Als Zuordnungsbeginn gilt der Tag, der dem Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
10.3. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung auflösen. Ein wichtiger Grund zur Auflösung vom MSB mitgeteilten Termin des Vertrages durch KONE liegt vor, wenn:
a) Der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Frist von zumindest 7 Tagen erfolgreichen Abschlusses des Gesamtvorgangs im Zahlungsverzug ist;
b) Service- oder Wartungsarbeiten an der Anlage durch einen Dritten während der Vertragslaufzeit ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von KONE ausgeführt werden;
c) KONE länger als 90 Tage nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen aufgrund von ausgeschlossenen Ereignissen oder höherer Gewalt durchzuführen;
d) der Auftraggeber KONE keinen Zugang zur Anlage und keine sichere Arbeitsumgebung bereitstellen kann Prozess Gerätewechsel und/oder wenn gefährliche Substanzen an der Anlage oder am Standort gefunden werden und die Situation nicht innerhalb von 30 Tagen durch den Auftraggeber behoben wird; oder
e) die Anlage nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder diese anderweitig unsicher ist, wie von KONE fest gestellt, und der Auftraggeber die erforderlichen Reparaturen oder Modernisierungen der Anlage ablehnt, um die Situation zu behebenGeräteübernahme folgt.
10.4. Anstatt zu kündigen, kann KONE nach eigenem Ermessen beschließen, die Dienstleistungen auszusetzen, bis die Situation, die den Kündigungsgrund darstellt, behoben wird. Außerdem ist KONE berechtigt, sämtliche angemessenen Kosten und Aufwendungen, die durch die Aussetzung und/oder Wiederaufnahme der Dienstleistungen entstehen, zu erheben.
10.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle 9.3 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag enden im Hinblick auf seine Rechtsnachfolger als Eigentümer einzelne Messstellen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn und soweit der Liegenschaftbisherige Messstellenbetreiber an der betreffenden Messstelle wieder die Aufgabe des Messstellenbetriebs übernimmt zum Tagesablauf des auf den Zuordnungsbeginn der Neuzuordnung vorangehenden Tages (0:00 des Folgetages). Dies gilt insbesondere in den Fällen des § 18 MsbG und in sonstigen Fällen, in welcher sich denen der neue Messstellenbetreiber ausfällt und die Anlage befindetAufgabe des Messstellenbetriebs nicht mehr wahrnimmt.
9.4 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag enden des Weiteren automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, bei einer sonstigen Neuzuordnung der Messstelle zu überbinden. KONE ist davon schriftlich zu verständigen einem neuen Messstellenbetreiber mit Ablauf des auf den Zuordnungsbeginn der Neuzuordnung vorangehenden Tages (0:00 des Folgetages).
9.5 Die Rechte und berechtigtPflichten nach diesem Vertrag enden darüber hinaus im Hinblick auf einzelne Messstellen automatisch, nach Xxxx von KONEohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder den Vertrag zu gleichen Bedingungen mit dem Rechtsnachfolger des Auftrag- gebers fortzusetzenwenn die überlassene Messstelle aus rechtlichen Gründen dauerhaft nicht mehr verwendet werden darf (z. B. aus eichrechtlichen Gründen; Verpflichtung zum Einbau eines intelligenten Messsystem), oder diesen die Messstelle irreparabel defekt oder untergegangen ist. Die Geltendmachung ggf. bestehender Schadensersatzansprüche der Vertragsparteien bleibt unberührt.
9.6 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten sechs Wochen ordentlich kündigen.
9.7 Bei einer Kündigung durch den bisherigen Messstellenbetreiber nach Ziffer 9.6 wird dieser dem neuen Messstellenbetreiber die nach diesem Vertrag überlassenen Messstellen nach § 16 Abs. 1 MsbG zum Ende des nächsten Kalenderquartals Kauf oder erneut zur Nutzung so rechtzeitig anbieten, dass eine ununterbrochene Nutzung möglich ist.
9.8 Der bisherige Messstellenbetreiber ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich, auch fristlos, zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Messstellenbetreiber wesentliche vertragliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder dem Messstellenrahmenvertrag grob verletzt; insbesondere, wenn er mit einer Zahlung aus diesem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang einer Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung nachkommt;
b) der Messstellenbetreiber die Erfüllung seiner Vertragspflichten in nicht unwesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies ankündigt.
9.9 Die Kündigung bedarf jeweils der Textform.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Überlassung Von Messstellen
Laufzeit und Beendigung des Vertrages. 10.111.1 Die Abonnementverträge laufen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unbefristet und beginnen mit Zustandekommen des Vertrages. Abweichende Laufzeiten Ihres Abonnements entnehmen Sie bitte den produktbezogenen Lieferbedingungen.
11.2 Kündigungen müssen in Textform erfolgen (z.B. M.I.G Medien Innovation GmbH, Abonnentenservice, Xxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx oder per E-Mail xxxx@xxxxxxxxxxx.xx).
11.3 Die anfängliche Laufzeit eines KONE CareTM Vertrags ist in Kündigungsfrist beträgt üblicherweise, sofern die Angaben auf der jeweiligen Wartungsvereinbarung definiert. Sofern nicht schriftlich mindestens 3 Monate Bestellseite keine ausdrückliche, abweichende Regelung hierzu enthalten, für sämtliche Abonnements 6 Wochen vor Ablauf der anfänglichen oder einer weiteren Laufzeit gekündigt wirdBezugszeit. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Anbieter. Gegebenenfalls abweichende Kündigungsfristen Ihres Abonnements entnehmen Sie bitte den produktbezogenen Lieferbedingungen. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch das Abonnement maximal um ein weiteres Jahr. Hierbei wird der reguläre Abonnementpreis pro Ausgabe zugrunde gelegt.
10.211.3.1 Für Österreich gilt: Nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums (10 Wochen, 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate) verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde nicht bis 6 Wochen vor Ablauf des Verpflichtungszeitraums gekündigt hat. Ein Der Kunde wird spätestens zwei Wochen vor diesem Kündigungstermin durch eine schriftliche Benachrichtigung (per E-Mail oder postalisch) auf die automatische Vertragsverlängerung besonders hingewiesen. Die Vertragsverlängerung gilt als vereinbart, wenn der Kunde dieser Verlängerung nicht rechtzeitig widerspricht bzw. den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt. Wir weisen den Kunden in der Benachrichtigung auch noch einmal auf sein Kündigungs- bzw. Widerspruchsrecht, die Frist dafür und die Wirkung der Unterlassung des Widerspruchs bzw. der Kündigung hin. Nach dieser Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jeweils schriftlich per Einschreibebrief 3 Monate vor besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zum nächstmöglichen Heft. Das Geld für bereits bezahlte, aber aufgrund der Kündigung noch nicht versandte Hefte bzw. nicht mehr zum Download bereitgestellte E-Paper wird dem Ende eines Kalenderjahres gekündigt werdenAbonnenten zurückerstattet.
10.3. Jede Vertragspartei kann den Vertrag 11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung auflösennach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Auflösung des Vertrages durch KONE liegt vorist insbesondere die nachweisliche, wenn:
a) Der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Frist vertragswidrige Weiterleitung von zumindest 7 Tagen im Zahlungsverzug ist;
b) Service- Inhalten an Dritte oder Wartungsarbeiten an der Anlage durch einen Dritten während der Vertragslaufzeit ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von KONE ausgeführt werden;
c) KONE länger als 90 Tage nicht in der Lage istderen vertragswidrige Vervielfältigung, die Dienstleistungen aufgrund von ausgeschlossenen Ereignissen Verbreitung oder höherer Gewalt durchzuführen;
d) der Auftraggeber KONE keinen Zugang zur Anlage und keine sichere Arbeitsumgebung bereitstellen kann und/oder wenn gefährliche Substanzen an der Anlage oder am Standort gefunden werden und die Situation nicht innerhalb von 30 Tagen durch den Auftraggeber behoben wird; oder
e) die Anlage nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder diese anderweitig unsicher ist, wie von KONE fest gestellt, und der Auftraggeber die erforderlichen Reparaturen oder Modernisierungen der Anlage ablehnt, um die Situation zu behebenDigitalisierung.
10.4. Anstatt zu kündigen, kann KONE nach eigenem Ermessen beschließen, die Dienstleistungen auszusetzen, bis die Situation, die den Kündigungsgrund darstellt, behoben wird. Außerdem ist KONE berechtigt, sämtliche angemessenen Kosten und Aufwendungen, die durch die Aussetzung und/oder Wiederaufnahme der Dienstleistungen entstehen, zu erheben.
10.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf seine Rechtsnachfolger als Eigentümer der Liegenschaft, in welcher sich die Anlage befindet, zu überbinden. KONE ist davon schriftlich zu verständigen und berechtigt, nach Xxxx von KONE, entweder den Vertrag zu gleichen Bedingungen mit dem Rechtsnachfolger des Auftrag- gebers fortzusetzen, oder diesen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des nächsten Kalenderquartals zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Laufzeit und Beendigung des Vertrages. 10.19.1 Der Vertrag über die Überlassung von Messstellen läuft auf unbestimmte Zeit.
9.2 Der Vertrag endet automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn und soweit der Netzbetreiber an der betreffenden Messstelle wieder die Aufgabe des Messstellenbetriebs übernimmt um 24:00 Uhr des auf den Zuordungsbeginn der Neuzuordnung vorangehenden Tages. Dies gilt insbesondere in den Fällen des § 18 Abs. 1 MsbG und in sonstigen Fällen, in denen der Messstellenbetreiber ausfällt und die Aufgabe des Messstellenbetriebs nicht mehr wahrnimmt.
9.3 Der Vertrag endet des Weiteren automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, bei einer sonstigen Neuzuordnung der Messstelle zu einem neuen Messstellenbetreiber um 24:00 Uhr des auf den Zuordnungsbeginn der Neuzuordnung vorangehenden Tages.
9.4 Der Vertrag endet darüber hinaus automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die überlassene Messstelle nicht mehr verwendet werden darf (z. B. aus eichrechtlichen Gründen) oder die der Messung dienenden technischen Einrichtungen insgesamt irreparabel defekt oder untergegangen sind. Die anfängliche Laufzeit eines KONE CareTM Vertrags ist in Geltendmachung ggf. bestehender Schadensersatzansprüche der jeweiligen Wartungsvereinbarung definiert. Sofern nicht schriftlich mindestens 3 Monate vor Ablauf der anfänglichen oder einer weiteren Laufzeit gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres JahrVertragsparteien bleibt unberührt.
10.2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener 9.5 Beide Parteien können den Vertrag kann über die Überlassung der Messstelle mit einer Frist von beiden Vertragspartnern jeweils schriftlich per Einschreibebrief 3 Monate vor dem Ende eines Kalenderjahres gekündigt werdeneinem Monat kündigen.
10.39.6 Bei einer Kündigung durch den Netzbetreiber wird dieser dem Messstellenbetreiber die nach diesem Vertrag überlassene Messstelle nach § 9 Abs. Jede Vertragspartei kann den 1 Nr. 3 MsbG zum Kauf oder erneut zur Nutzung so rechtzeitig anbieten, dass eine ununterbrochene Nutzung möglich ist.
9.7 Unbeschadet seiner Rechte aus Ziffer 9.5 ist der Netzbetreiber berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung auflösenaußerordentlich, auch fristlos, zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Auflösung des Vertrages durch KONE liegt insbesondere vor, wenn:
a) Der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Frist von zumindest 7 Tagen im Zahlungsverzug ist;
b) Service- oder Wartungsarbeiten an a. der Anlage durch einen Dritten während der Vertragslaufzeit ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von KONE ausgeführt werden;
c) KONE länger als 90 Tage nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen aufgrund von ausgeschlossenen Ereignissen oder höherer Gewalt durchzuführen;
d) der Auftraggeber KONE keinen Zugang zur Anlage und keine sichere Arbeitsumgebung bereitstellen kann und/oder wenn gefährliche Substanzen an der Anlage oder am Standort gefunden werden und die Situation nicht innerhalb von 30 Tagen durch den Auftraggeber behoben wird; oder
e) die Anlage nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder diese anderweitig unsicher ist, wie von KONE fest gestellt, und der Auftraggeber die erforderlichen Reparaturen oder Modernisierungen der Anlage ablehnt, um die Situation zu beheben.
10.4. Anstatt zu kündigen, kann KONE nach eigenem Ermessen beschließen, die Dienstleistungen auszusetzen, bis die Situation, die den Kündigungsgrund darstellt, behoben wird. Außerdem ist KONE berechtigt, sämtliche angemessenen Kosten und Aufwendungen, die durch die Aussetzung und/oder Wiederaufnahme der Dienstleistungen entstehen, zu erheben.
10.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten Messstellenbetreiber wesentliche vertragliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder dem Messstellenrahmenvertrag grob verletzt; insbesondere, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Netzbetreiber in nicht unerheblicher Höhe trotz wiederholter Mahnung nicht nachkommt oder
x. Xxxxxx für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Messstellenbetreiber vorliegen oder der Messstellenbetreiber einen Eigenantrag auf seine Rechtsnachfolger als Eigentümer Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt sowie wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen des Messstellenbetreibers oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens eingeleitet wurde oder
c. eine wesentliche Verschlechterung der Liegenschaft, in welcher sich die Anlage befindet, zu überbinden. KONE ist davon schriftlich zu verständigen und berechtigt, nach Xxxx von KONE, entweder den Vertrag zu gleichen Bedingungen mit dem Rechtsnachfolger Vermögensverhältnisse des Auftrag- gebers fortzusetzen, oder diesen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des nächsten Kalenderquartals zu kündigenMessstellenbetreibers eintritt.
9.8 Die Kündigung bedarf der Textform.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Überlassung Von Messstellen
Laufzeit und Beendigung des Vertrages. 10.1. Die anfängliche Laufzeit eines KONE CareTM Vertrags ist Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, soweit in der jeweiligen Wartungsvereinbarung definiert. Sofern dem Vertrag nicht schriftlich mindestens 3 Monate vor Ablauf der anfänglichen oder einer weiteren Laufzeit gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahranderes bestimmt ist.
10.2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Der Vertrag kann beendet werden:
10.2.1. mit schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien,
10.2.2. mit schriftlicher Kündigung von beiden Vertragspartnern jeweils schriftlich per Einschreibebrief 3 Monate vor dem Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.jeder Vertragspartei,
10.2.3. mit schriftlichem Vertragsrücktritt
10.2.4. mit Ablauf der vereinbarten Zeit
10.3. Jede Vertragspartei Der Teilvertrag kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung auflösen. Ein wichtiger Grund zur Auflösung des Vertrages durch KONE liegt vor, wennbeendet werden:
a) Der Auftraggeber trotz 10.3.1. mit schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Frist von zumindest 7 Tagen im Zahlungsverzug ist;Vereinbarung der Vertragsparteien
b) Service- oder Wartungsarbeiten an der Anlage durch einen Dritten während der Vertragslaufzeit ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von KONE ausgeführt werden;
c) KONE länger als 90 Tage nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen aufgrund von ausgeschlossenen Ereignissen oder höherer Gewalt durchzuführen;
d) der Auftraggeber KONE keinen Zugang zur Anlage und keine sichere Arbeitsumgebung bereitstellen kann und/oder wenn gefährliche Substanzen an der Anlage oder am Standort gefunden werden und die Situation nicht innerhalb von 30 Tagen durch den Auftraggeber behoben wird; oder
e) die Anlage nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder diese anderweitig unsicher ist, wie von KONE fest gestellt, und der Auftraggeber die erforderlichen Reparaturen oder Modernisierungen der Anlage ablehnt, um die Situation zu beheben.10.3.2. mit schriftlichem Rücktritt vom Teilvertrag
10.4. Anstatt zu kündigenDer Vertrag oder Teilvertrag kann mit schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien beendet werden. Im Fall einer Vereinbarung über der Vertrags- oder Teilvertragsbeendigung, kann KONE nach eigenem Ermessen beschließen, die Dienstleistungen auszusetzen, bis die Situation, die wird der Vertrag oder der Teilvertrag an dem von den Kündigungsgrund darstellt, behoben wird. Außerdem ist KONE berechtigt, sämtliche angemessenen Kosten und Aufwendungen, die durch die Aussetzung und/oder Wiederaufnahme der Dienstleistungen entstehen, zu erhebenVertragsparteien vereinbarten Tag beendet.
10.5. Wenn in diesen Geschäftsbedingungen oder in der Vertrag nichts anderes vereinbart ist, KINEX BEARINGS ist berechtigt vom Vertrag aus folgenden Gründen zurückzutreten:
10.5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sichDistributor wurde für insolvent erklärt oder der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde wegen dem Eigentumsmangel des Distributors abgelehnt.
10.5.2. Eintritt des Distributors in die Liquidation.
10.5.3. Der Distributor hält nicht die Erfüllungsfristen seiner Verpflichtungen ein, alle Rechte trotz dem zugestellten schriftlichen Hinweis und Pflichten der Gewährung der Nachfrist.
10.5.4. wiederholte Verzögerung des Distributors mit der Zahlung des Kaufpreises für den Kaufgegenstand mehr als 30 Tagen nach Ablauf seiner Fälligkeitsfrist.
10.5.5. Die Verzögerung des Distributors mit der Zahlung des Kaufpreises mehr als 30 Tagen nach Ablauf seiner Fälligkeitsfrist gleichzeitig bei zwei (2) und mehr Teilverträge.
10.6. Wenn in diesen Geschäftsbedingungen oder in dem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, KINEX BEARINGS ist berechtigt vom Teilvertrag in diesem Fall zurückzutreten:
10.6.1. In dem Fall der Verzögerung des Distributors mit der Zahlung des Kaufpreises für den Kaufgegenstand mehr als 15 Tagen nach Ablauf seiner Fälligkeitsfrist.
10.7. Die Wirksamkeit des Rücktritts vom Vertrag oder Teilvertag tritt in Kraft mit dem Tag, an welchem schriftlicher Rücktritt dem Distributor zugestellt wird.
10.8. Im Fall des Rücktritts KINEX BEARING vom Vertrag, es wird vermutet, dass KINEX BEARINGS nicht von allen Verträgen oder Teilverträgen zurückgetreten ist, und das auch von denen, aus welchen hat es sich zum Datum des Rücktrittes noch nicht erfüllt.
10.9. Falls KINEX BEARINGS nicht im Sinne des Vertrages oder des Teilvertrages vereinbarte Lieferungsfrist um mehr als 60 Tagen einhält, ist der Distributor berechtigt vom Teilvertrag, auf dessen sich die Lieferung des Kaufgegenstandes bezieht, oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt nicht für den Vertrag, der der Charakter des Rahmenvertrages hat.
10.10. Der Rücktritt vom Vertrag oder Teilvertrag muss schriftliche Form haben und muss anderer Vertragsseite zugestellt werden. Die Folgen des Rücktritts vom Vertrag oder Teilvertrag werden durch die entsprechenden Bestimmungen des Handelsgesetzes geregelt. Durch den Rücktritt vom Vertrag oder Teilvertrag erlöschen keine Abschlüsse, welche nach Willen der Vertragsparteien oder hinsichtlich ihres eigentlichen Zwecks noch nach der Beendigung des Vertrages oder Teilvertrages dauern sollen.
10.11. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass wenn der Distributor vom Teilvertrag vor der Warenzustellung nach diesem Vertrag zurücktreten wird, ist der Distributor verpflichtet dem KINEX BEARINGS alle Kosten zusammenhängende mit der Warenproduktion und alle andere damit verbundene Kosten, vor allem die Kosten auf seine Rechtsnachfolger als Eigentümer den Transport, welchen KINEX BEARINGS vor dem Vertrags-, Teilvertragsrücktritt seitens Distributors durchführen begonnen hat. Der Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
10.12. KINEX BEARINGS und auch Distributor sind berechtigt den Vertrag schriftlich jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Bei Kündigung während des ersten Jahres der LiegenschaftVertragsdauer ist die Kündigungsfrist ein Monat, bei Kündigung während des zweiten Jahres der Vertragsdauer ist die Kündigungsfrist zwei Monaten. Wenn das Vertrag drei Jahren oder länger dauert, ist die Kündigungsfrist drei Monaten.
10.13. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Kalendermonats nach dem Kalendermonat, in welcher sich welchem die Anlage befindetKündigung zugestellt ist.
10.14. Wenn der Vertrag für eine bestimmte Zeit ausgehandelt wurde, zu überbinden. KONE ist davon schriftlich zu verständigen und berechtigt, nach Xxxx von KONE, entweder den Vertrag zu gleichen Bedingungen mit dem Rechtsnachfolger des Auftrag- gebers fortzusetzen, oder diesen endet der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende Ablauf des nächsten Kalenderquartals zu kündigenletzten Tages der vereinbarten Vertragslaufzeit.
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Samples: Distributor Agreement