Laufzeit und Kündigungsfristen Musterklauseln

Laufzeit und Kündigungsfristen. 3.1. Lition bietet Produkte mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsfristen an. Die konkrete Ausgestaltung wird im Auftrag festgelegt. 3.2. Für den Fall das im Auftrag keine Erstlaufzeit vereinbart ist, kann der Kunde den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 28 Tagen in Textform kündigen. 3.3. Für den Fall das im Auftrag eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ende der Erstlaufzeit jeweils um 12 Monate, wenn dieser nicht mit einer Frist von acht Wochen auf das Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wurde. 3.4. Eine Kündigung ist ausschließlich in Textform möglich.
Laufzeit und Kündigungsfristen. 6.1 Der Shell V-Power SmartDeal Monats-Tarif ist ab Aktivierungsdatum gültig für einen Monat und verlängert sich nach Ablauf des Monats jeweils automatisch um einen weiteren Monat. 6.2 Die Shell V-Power SmartDeal Jahres-Tarife (Jahres-Tarif und Vielfahrer-Tarif) sind ab Aktivierungsdatum gültig für ein Jahr. Im Anschluss an das Jahr verlängert sich Ihr Shell V-Power Smart Deal Jahres-Tarif (Jahres-Tarif und Vielfahrer-Tarif) 6.2.1 um ein weiteres Jahr, sofern Sie dieses wünschen und die Option „Verlängerung um ein Jahr“ aktiv in Ihrem Shell Benutzerkonto unter xxxxxxxxxx.xxx/ vpowerdeal auswählen. Sie können die Option „Verlängerung um ein Jahr“ jederzeit, maximal jedoch bis zum Ende des achten (8.) Kalendertags (23:59 Uhr), vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahrs an- bzw. abwählen. In den letzten sieben (7) Kalendertagen des Vertragsjahrs ist eine An- oder Abwahl der Option nicht möglich. Zum Vertragsbeginn und zu Beginn jedes aktiv von Ihnen gewählten Verlängerungszeitraums wird die Option „Verlängerung um ein Jahr“ systemseitig abgewählt und ist bei einer weiteren gewünschten Verlängerung um ein Jahr erneut von Ihnen anzuwählen. 6.2.2 um jeweils einen Monat, mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen des Shell V-Power SmartDeal Monats-Tarifs (insbesondere aktueller Preis, Menge gem. Ziff. 2.3, Laufzeit gem. Ziff. 6.1, Kündigungsfrist gem. Ziff. 6.4). Sollten Sie die Option „Verlängerung um ein Jahr“ nicht auswählen und Ihren Shell V-Power SmartDeal nicht kündigen, wechselt Ihr Shell V-Power SmartDeal (Jahres-Tarif und Vielfahrer Tarif) automatisch in einen Shell V-Power SmartDeal Monats-Tarif. 6.3 Etwaiges Restvolumen aus dem Vorjahr/Vormonat wird im Fall der Vertragsverlängerung (automatisch oder auf Ihren Wunsch durch Xxxx der Option „Verlängerung um ein Jahr“) bzw. des Tarifwechsels nicht auf den weiteren Vertragszeitraum übertragen, sondern entfällt ersatzlos. Restvolumen bezeichnet die von Ihnen nicht in Anspruch genommene, Ihnen aber gemäß Ihrem Shell V-Power SmartDeal Tarif im jeweils gebuchten Zeitraum (Monat bzw. Jahr) grundsätzlich zustehende Bezugs- menge an vergünstigtem Shell V-Power Kraftstoff. 6.4 Sowohl Ihnen als auch Shell steht das Recht zu, den Vertrag über Ihren Shell V-Power SmartDeal (Monats-Tarif, Jahres-Tarif, Vielfahrer-Tarif) jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sieben (7) Kalendertagen zum Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums zu kündigen. Eine Kündigung durch Sie kann unter xxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxx in Ihrer Kon...
Laufzeit und Kündigungsfristen. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit und ohne Vorliegen eines wich- tigen Grundes gekündigt werden. Die Kündigung muss gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei in Textform erfolgen.
Laufzeit und Kündigungsfristen. Der Vertrag läuft zunächst 6 Monate ab Vertragsbeginn. Ungeachtet der besonderen Kündigungsrechte aus wichtigem Grund (z.B. bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen die AEB) verlängert er sich um unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf in Textform schriftlich gekündigt wird. Danach beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats.
Laufzeit und Kündigungsfristen. 6.1 Der Shell V-Power SmartDeal Monats-Tarif ist ab Aktivierungsdatum gültig für einen Monat und verlängert sich nach Ablauf des Monats jeweils automatisch um einen weiteren Monat. Etwaiges Restvolumen aus dem Vormonat wird im Fall einer automatischen Vertragsverlängerung nicht auf den jeweils weiteren Vertragszeitraum übertragen, sondern verfällt ersatzlos. Die Kündigungsfrist beträgt sieben (7) Kalendertage zum Ablauf des jeweiligen Monats. 6.2 Die Shell V-Power SmartDeal Jahres-Tarife (Jahres-Tarif und Vielfahrer Tarif) sind ab Aktivierungsdatum gültig für ein Jahr und verlängern sich nach Ablauf des Jahres jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die Shell V-Power SmartDeal Jahres-Tarife (Jahres-Tarif und Vielfahrer Tarif) sind ab Aktivierungsdatum gültig für ein Jahr und verlän- gern sich nach Ablauf des Jahres jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Etwaiges Restvolumen aus dem Vorjahr wird im Fall einer automatischen Vertragsverlängerung nicht auf den jeweils weiteren Vertragszeitraum übertragen, sondern verfällt ersatzlos. Die Kündigungsfrist beträgt sieben (7) Kalendertage zum Ablauf des jeweiligen Jahres.
Laufzeit und Kündigungsfristen. Der Vertrag ist ab dem Tag des Zahlungseingangs des vollen Rechnungsbetrags bei NVS gültig. Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn eine schriftliche Kündigung nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf beim Vertragspartner eingeht.
Laufzeit und Kündigungsfristen. 3.1. Lition bietet Produkte mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsfristen an. Die konkrete Ausgestaltung wird im Auftrag festgelegt. 3.2. Für den Fall das im Auftrag keine Erstlaufzeit vereinbart ist, kann der Kunde den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 28 Tagen in Textform kündigen. 3.3. Für den Fall das im Auftrag eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ende der Erstlaufzeit jeweils um 12 Monate, wenn dieser nicht mit einer Frist von acht Wochen auf das Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wurde. 3.4. Eine Kündigung ist ausschließlich in Textform möglich. 3.5. Wenn in Tarifen mit monatlich wechselnden Preisen, auch Ökosmart oder Li- tion Ökostrombörse genannt, explizit die Möglichkeit des Vertragswechsels an- gegeben ist, können die Kunden mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsers- ten in einen bei Vertragsabschluss definierten Tarif mit nach 7.7 definierter „eingeschränkter Preisgarantie“ wechseln. Die Laufzeit und Kündigungsfrist bleiben davon unberührt.

Related to Laufzeit und Kündigungsfristen

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Kündigungsfristen 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den. 2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab. 3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen. 4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend). 5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. 6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen. 7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- den. In diesem Fall sind Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.

  • Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung a) Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht - aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist. b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. c) Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

  • Laufzeit und Beendigung 9.1 Die Services werden für den in Ihrem Auftrag festgelegten Leistungszeitraum erbracht. 9.2 Wir sind berechtigt, den Zugriff oder die Nutzung der Services für Sie oder Ihre Nutzer auszusetzen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass (a) eine erhebliche Bedrohung für die Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services oder von Inhalten, Daten oder Applikationen in den Services besteht; (b) Sie oder Ihre Nutzer zum Begehen rechtswidriger Handlungen auf die Services zugreifen oder diese nutzen, oder (c) gegen die Acceptable Use Policy verstoßen wird. Sofern angemessen durchführbar und rechtlich zulässig, kündigen wir Ihnen eine solche Aussetzung im Voraus an. Wir werden uns angemessen anstrengen, die Services unverzüglich wiederherzustellen, sobald wir festgestellt haben, dass das für die Aussetzung ursächliche Problem behoben wurde. Während des Aussetzungszeitraums stellen wir Ihnen Ihre Inhalte (wie zum Datum der Aussetzung vorhanden) zur Verfügung. Eine Aussetzung im Rahmen dieses Abschnitts entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Zahlungen im Rahmen des Rahmenvertrags zu leisten. 9.3 Sollte einer von uns gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrags oder eines Auftrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Eingang der schriftlichen Abmahnung beheben, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, (a) im Fall eines Verstoßes gegen einen Auftrag, den betreffenden Auftrag zu kündigen, oder (b) im Fall eines Verstoßes gegen den Rahmenvertrag, den Rahmenvertrag und etwaige auf Grundlage des Vertrags erteilten Aufträge zu kündigen. Wenn Oracle Aufträge wie in dem vorstehenden Satz vorgesehen kündigt, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen alle Beträge zu bezahlen, die bis zu einer solchen Kündigung angefallen sind, sowie alle noch nicht bezahlten Beträge für die gemäß den betreffenden Aufträgen bestellten Services zuzüglich Steuern und Spesen. Außer bei der Nichtzahlung von Gebühren kann die nicht vertragsbrüchige Partei im eigenen Ermessen zustimmen, den Zeitraum von 30 Tagen so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige Partei weiterhin angemessene Anstrengungen zur Abhilfe des Verstoßes unternimmt. Sie stimmen zu, dass Sie keine bestellten Services nutzen dürfen, wenn Sie vertragsbrüchig sind.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Kündigungsrechte Des Kunden Der Kunde kann die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Ikano Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Jederzeitiges Kündigungsrecht Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.