Kündigung durch Sie Musterklauseln

Kündigung durch Sie. (1) Sie können die Versicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündi- gen. (2) Sie können die Versicherung auch nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife kündigen. (3) In folgenden Fällen können Sie die Versicherung für eine versicherte Person kündigen: • Durch eine Vereinbarung im Vertrag hat sich der Beitrag bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters geän- dert. Es gilt dann der Beitrag für ein anderes Lebensalter oder eine andere Altersgruppe. • Der Beitrag hat sich wegen einer vertraglich vereinbarten Umstellung auf Beiträge mit Alterungsrückstellung geändert. Ein Beispiel: Die versicherte Person setzt die Versicherung nach dem Ausscheiden aus der betrieblichen Kranken- versicherung in einem Tarif mit Alterungsrückstellungen fort. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn sich der Beitrag für die versicherte Person durch die Änderung erhöht. Sie müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung kündigen. Der Vertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam wird. (4) Sie können die Versicherung für eine betroffene versicherte Person innerhalb von 2 Monaten kündigen, nach- dem wir Sie informiert haben, dass wir • die Beiträge auf Grund der Beitragsanpassungsklausel im versicherten Tarif erhöhen oder • unsere Leistungen nach Abschnitt F.3. Absatz 1 mindern. Die Kündigung ist dann ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gültig. Bei einer Erhöhung des Beitrags können Sie die Versicherung kündigen, bis die Erhöhung wirksam wird. (5) Wir haben die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife erklärt. Dann haben Sie folgendes Recht: Sie können verlangen, dass wir die übrigen Teile der Versicherung aufhe- ben. Dafür gilt eine Frist von 2 Wochen, nachdem Sie unsere Erklärung über die Vertragsänderung erhalten haben. Die Aufhebung ist dann zu folgenden Zeitpunkten wirksam: • Bei Anfechtung oder Rücktritt: Zum Ende des Monats, in dem Sie unsere Erklärung erhalten haben. • Bei Kündigung: Ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung wirksam wird. (6) Kündigen Sie die Versicherung insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, haben die versicherten Per- sonen das Recht, den Vertrag fortzusetzen. Dabei müssen die versicherten Personen den künftigen Versicherungs- nehmer nennen. Die versicherten Personen müssen diese Erklärung innerhalb von 3 Monaten nach der Kündigung abgeben. Als bisheriger Versicherungsnehmer müssen Sie nachweisen, dass die ...
Kündigung durch Sie. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Sie. Die Kündigung Ihres finleap connect Nutzerkontos kann formlos durch Sie erfolgen; z. B. durch eine E-Mail an xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxxx.xxx.
Kündigung durch Sie. Sie können den Vertrag nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich kündigen. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tags wirksam, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Kündigung durch Sie. Sie sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Kündigung durch Sie. Wenn Sie ausziehen wollen, dann können Sie den Vertrag jederzeit, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende, kündigen. Dafür brauchen Sie keine Gründe angeben. Es genügt ein Schreiben, das wir Ihnen unverzüglich bestätigen. Mit sofortiger Wirkung können Sie kündigen, wenn Ihnen die Fortsetzung des Heimvertrags bis zum Ablauf der Küdigungsfrist nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten ist Ihnen die Einhaltung der Kündigungsfrist beispielsweise wenn • ihr Wohnraum nicht mehr bewohnbar ist • sich der Wohnraum für Sie gesundheitsschädlich auswirkt • ein Sachverständiger (zum Beispiel ein Arzt/eine Ärztin) feststellt, dass die Betreuung und Pflege, die wir anbieten können, nicht mehr Ihrem Gesundheitszustand entspricht. • gravierende Pflegemängel vorliegen • die Heimaufsichtsbehörde eine sofortige Schließung des Seniorenwohnhauses verfügt.

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  • Kündigung durch Versicherer Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

  • Kündigung nach Mahnung Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Beendigung des Vertrages Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Versi- cherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschwei- gend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweili- gen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden.

  • Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahr- schule nur aus wichtigem Grund ge- kündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesonde- re vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprü- fung nach jeweils zweimaliger Wie- derholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung des Ausbildungsver- trages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt,

  • Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

  • Kündigungsfrist Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Abweichend davon gilt im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen • nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, • nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder • nachdem wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

  • Entschädigungsgrenzen Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens a) bis zu der je Position vereinbarten Versicherungssumme; b) bis zu den zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenzen; c) bis zu der vereinbarten Jahreshöchstentschädigung; Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Maßgebend ist der niedrigere Betrag.

  • Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.