Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonde- rer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem- den Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schäden, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Be- vollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonde- ren Verwahrungsvertrags sind.
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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht
Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonde- rer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem- den fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schädenVermögensschä- den, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Be- vollmächtigter Bevollmächtig- ter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht Eigen- macht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonde- ren besonderen Verwahrungsvertrags sind.
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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht
Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonde- rer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem- den fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schädenVermögensschä- den, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Be- vollmächtigter Bevollmäch- tigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht Eigen- macht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonde- ren besonderen Verwahrungsvertrags sind.
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Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonde- rer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem- den Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schäden, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Be- vollmächtigter Bevoll- mächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonde- ren Verwahrungsvertrags sind.
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Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonde- rer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem- den fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schädenVermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Be- vollmächtigter Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonde- ren Verwahrungsvertrags besonderen Ver- wahrungsvertrags sind.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung