Common use of Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonde- rer Verwahrungsvertrag Clause in Contracts

Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonde- rer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschä- den, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmäch- tigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigen- macht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Ver- sicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Her- stellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt. Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Drit- te im Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben.

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonde- rer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden frem- den Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschä- denVermögens- schäden, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmäch- tigter Bevoll- mächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigen- macht Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen besonde- ren Verwahrungsvertrags sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Her- stellungHerstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften man- gelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt. Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Drit- te Dritte im Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben.

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Samples: Ver Wahrungsvertrag

Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonde- rer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschä- denVermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmäch- tigter Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigen- macht Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags Ver- wahrungsvertrags sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Her- stellungHerstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften man- gelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt. Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Drit- te Dritte im Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben.

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Samples: rechner.prokundo.de

Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonde- rer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschä- den, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmäch- tigter Bevollmächtig- ter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigen- macht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Her- stellungHerstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften man- gelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt. Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Drit- te Dritte im Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben.

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Samples: rechner.prokundo.de

Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonde- rer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden frem- den Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschä- denVermögens- schäden, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmäch- tigter Be- vollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigen- macht Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen besonde- ren Verwahrungsvertrags sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Her- stellungHerstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften mangel- haften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung Teil- leistung liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt. Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Drit- te Dritte im Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben.

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Samples: www.brokerport.de