Leasingentgelt Musterklauseln

Leasingentgelt. 6.1 Zahlungen sind im Antrag festgehalten. Das Leasingentgelt inkl. eines allfälligen Teilentgeltes für die Nutzung des Fahrzeuges vor Beginn der Laufzeit lt. Kalkulation ist erstmals am Beginn des Leasingverhältnisses und das Leasingentgelt in weiterer Folge dann jeweils vorschüssig zum Monatsersten fällig. Es ist abzugsfrei, im Voraus und ausschließlich an die von Alphabet angegebene Zahlstelle zu leisten. Im Falle der Bezahlung des Leasingentgeltes im Wege des SEPA- Lastschriftverfahrens werden die Lastschriften durch die BMW AG München vorgenommen und erfolgen selbige mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber Alphabet. 6.2 Das Leasingentgelt ist auch während der Dauer einer Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, aus welchem Grunde immer oder eines sonstigen Nichtgebrauches zu bezahlen. 6.3 Basis für die Berechnung des Leasingentgeltes sind die Nettoinvestitionskosten von Alphabet einschließlich allfälliger Fracht- und Transportversicherungskosten sowie der Kosten einer allfälligen Sonderausstattung samt deren Montage. Das laufende Leasingentgelt kann von Alphabet angepasst werden: a) wenn sich zwischen der Bestellung des Fahrzeuges durch Alphabet und der behördlichen Anmeldung (in der Folge „Bestellphase“) der Kaufpreis, welchen der Kunde an den Händler zu zahlen hat, ändert, auf Wunsch des Kunden Ausstattung oder Übergabeort einvernehmlich geändert werden oder sich in der Bestellphase die Refinanzierungskosten von Alphabet ändern; b) wenn sich während der Laufzeit die Nutzung des Fahrzeuges gegenüber der (dem Leasingentgelt zugrunde liegenden) gewöhnlichen betrieblichen Nutzung ändert (z.B. Verwendung zu Fahrschul- oder Sportzwecken oder Einsatz unter besonders schweren Bedingungen) oder die vereinbarte Fahrleistung um mehr als 10 % über- oder unterschritten bzw. die Laufzeit lt. Kalkulation um mehr als sechs Monate überschritten wird; c) wenn sich die der Berechnung des Leasingentgeltes bei Angebotslegung zugrunde gelegten Steuern (einschließlich objektbezogener Sondersteuern), Gebühren oder Abgaben ändern. Wird die dem Einzel-Leasingvertrag zugrunde gelegte Fahrleistung um mehr als 10 % über- oder unterschritten bzw. die Laufzeit lt. Kalkulation um mehr als sechs Monate überschritten, so steht es Alphabet frei, statt oder zusätzlich zu einer Anpassung des Leasingentgeltes die Laufzeit lt. Kalkulation und/oder die Kilometerleistung der tatsächlichen Fahrleistung anzupassen. Jede Änderung wird nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden mit der nächsten Vorsch...

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  • Entgelte Der Transportkunde zahlt für die Leistungen des Netzbetreibers die Entgelte nach Maßgabe der geltenden auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlichten Preisblätter. Die in den Preisblättern enthaltenen Netzentgelte werden auf Grundlage der festgelegten Erlösobergrenze entsprechend den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 2 und 3 der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) gebildet. In diesen sind die Kosten für die Inanspruchnahme der vorgelagerten Netzebenen enthalten. Darüber hinaus stellt der Netzbetreiber dem Transportkunden die jeweils gültigen gesetzlich vorgesehenen Steuern und sonstige hoheitlich veranlasste oder gesetzliche Belastungen wie Abgaben und Umlagen mit dem Netzentgelt in Rechnung.

  • Entgelt 7.1 Das Entgelt richtet sich nach den veröffentlichten Preisen der Grund- und Zusatzleistungen sowie der ggf. offerierten Serviceleistungen gemäss den Angaben des Leistungskatalogs (siehe Ziff. 6.1) in der jeweils aktuellen Fassung. 7.2 Die Rechnungsstellung durch die DB Netz AG, GE Infrastruktur Schweiz, erfolgt monatlich in Schweizerfranken (CHF). Ein EVU kann jedoch vereinbaren, dass die Rechnungsstellung in Euro er- folgt. Die Umrechnung erfolgt dann mit dem jeweiligen Monatsmittelkurs des Leistungsmonats, der von der Schweizerischen Nationalbank veröffentlicht wird. Fällige Zahlungen leistet das EVU innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Beanstandungen der Rechnungen müssen spätestens 45 Tage nach Rechnungsstellung bei der DB Netz AG, GE Infrastruktur Schweiz, eintreffen. 7.3 Für regelmässig wiederkehrende Leistungen (insbesondere Zusatzleistungen) können periodische Ab- schlagszahlungen und/oder Pauschalansätze vereinbart werden. 7.4 Die DB Netz AG, GE Infrastruktur Schweiz, kann von dem EVU eine angemessene Sicherheitsleis- tung für das Entgelt verlangen. 7.5 Die DB Netz AG, GE Infrastruktur Schweiz, ist gegenüber dem EVU berechtigt, aber nicht verpflichtet, Zahlungen oder Sicherheitsleistungen in anderer Valuta anzunehmen. Die DB Netz AG, GE Infrastruk- tur Schweiz, kann für die dadurch entstehenden Umtriebe und/oder allfälligen Wechselkursdifferenzen einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 2 % des jeweils fälligen Rechnungsbetrages, mindes- tens aber 20.- CHF, beanspruchen; der Nachweis, dass im Einzelfall ein Schaden nicht oder in ande- rer Höhe entstanden ist, bleibt unbenommen. 7.6 Bei nicht rechtzeitigem oder unvollständigem Ausgleich einer fälligen Rechnung gelten die Bestim- mungen des Obligationenrechts (SR 220), Erste Abteilung, Zweiter Titel, Zweiter Abschnitt, mit der Massgabe, dass die DB Netz AG, GE Infrastruktur Schweiz, für die durch jede Mahnung entstehenden Umtriebe einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15.- CHF beanspruchen kann. Der Nach- weis, dass im Einzelfall ein Schaden nicht oder in anderer Höhe entstanden ist, bleibt unbenommen.

  • Tabellenentgelt 1Die/Der Beschäftigte erhält monatlich ein Tabellenentgelt. 2Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe.

  • Verwahrstelle Die Verwaltungsgesellschaft hat für das Fondsvermögen eine Bank oder Wertpapierfirma nach Bankengesetz mit Sitz oder Niederlassung im Fürstentum Liechtenstein als Verwahrstelle bestellt. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem UCITSG, dem Verwahrstellenvertrag und diesem Treuhandvertrag.

  • Leistungsentgelt 1Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öf- fentlichen Dienstleistungen zu verbessern. 2Zugleich sollen Motivation, Eigenver- antwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.