Variable Verzinsung Musterklauseln

Variable Verzinsung. Als Basis für die Berechnung der Zinsen können als Basiswert, einschließlich Körben von Basis- werten, herangezogen werden: ▪ Index/Indizes, Körbe ▪ Zinssatz/Zinssätze/Kombination von Zinssätzen Dazu zählen z.B.: - EURIBOR für eine bestimmte Laufzeit („Geldmarkt-Floater“ oder „Floating Rate No- tes“) oder - LIBOR für eine bestimmte Laufzeit („Geldmarkt-Floater“ oder „Floating Rate Notes“) oder - EUR-Swap-Satz für eine bestimmte Laufzeit („Kapitalmarkt-Floater“) oder - ein anderer Referenzzinssatz. „EURIBOR“ und „LIBOR“ sind wie folgt definiert: „der am Zinsberechnungstag um eine bestimmte Uhrzeit auf einer bestimmten Reuters- oder anderen Bildschirm-Seite genannte Satz für Interbank-Einlagen mit einer bestimmten Laufzeit.“
Variable Verzinsung a) Der vereinbarte Sollzinssatz ist an den von der Österreichischen Nationalbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR gebunden. Basis ist hierbei der dem Monat des vom Kunden unterfertigten Leasingantrages vorangegangene Monatswert. Schwankungen dieses Indikators von bis zu 0,25 Prozentpunkten zum Vergleichsstichtag bleiben unberücksichtigt. Überschreitet die Veränderung seit der letzten Zinsanpassung jedoch 0,25 Prozentpunkte, so wird die gesamte Veränderung berücksichtigt und der Sollzinssatz sowie die vereinbarten Kreditraten entsprechend nach oben oder unten angepasst. Der aus Der Veränderung errechnete Sollzinssatz wird auf volle 0,125 Prozentpunkte aufgerundet und stellt so die Ausgangsbasis für die Berechnung weiterer Änderungen dar. Vergleichsstichtag für die Feststellung der Schwankungen des Indikators ist jeweils der letzte Bankarbeitstag der Monate November/Februar/Mai/August. Allfällige Änderungen des Sollzinssatzes erfolgen jeweils am 1.1./ 1.4./1.7./1.10. Bei neuen Verträgen wird eine Änderung des Sollzinssatzes frühestens zwei Monate nach Beginn der Laufzeit vorgenommen.
Variable Verzinsung. Als Basis für die Berechnung der Zinsen können als Basiswert, einschließlich Körben von Basiswerten, herangezogen werden: - Index/Indizes, Körbe - Zinssatz/Zinssätze/Kombination von Zinssätzen Dazu zählen z.B.: - EURIBOR für eine bestimmte Laufzeit ("Geldmarkt-Floater" oder "Floating Rate Notes") oder - LIBOR für eine bestimmte Laufzeit ("Geldmarkt-Floater" oder "Floating Rate Notes") oder - EUR-Swap-Satz für eine bestimmte Laufzeit ("Kapitalmarkt-Floater") oder ein anderer Referenzzinssatz. "EURIBOR" und "LIBOR" sind wie folgt definiert: "der am Zinsberechnungstag um eine bestimmte Uhrzeit auf einer bestimmten Reuters- oder anderen Bildschirm-Seite genannte Satz für Interbank-Einlagen mit einer bestimmten Laufzeit."
Variable Verzinsung. Neben der festen Verzinsung gibt es, bezogen auf 25 % des Nennbetrags der Teilschuldverschreibungen eine variable Verzinsung. Sollte die Emittentin von ihrem Recht zur vorzeitigen Rückzahlung von 25 % des Nennbetrags am Netto-Erträge aus Sachwertprojekten sind Brutto-Erträge abzüglich Aufwand. Brutto-Erträge im zuvor genannten Sinne erfassen Aufwand im zuvor genannten Sinne erfasst sämtlichen externen (nicht innerhalb der Gruppe entstandenen) Aufwand (zzgl. nicht abzugsfähiger Vorsteuer) der gemäß der Kostenrechnung der Aquila-Gruppe dem entsprechenden Ertrag direkt zurechenbar ist und der Aquila-Gruppe auch im jeweiligen, der Abrechnung zugrunde liegenden Zeitraum abgeflossen ist.
Variable Verzinsung. Neben der festen Verzinsung wird eine variable, erfolgsabhängige Ver- zinsung gezahlt. Grundlage der Berechnung der variablen Verzinsung ist der Jahresüberschuss im Einzelabschluss der Emittentin für jedes während der Laufzeit einer Schuldverschreibung abgeschlossene Geschäftsjahr vor Abzug ertragsabhängiger Steuern (der „Jahresüber- schuss“). Der Anspruch des Anleihegläubigers auf variable Verzinsung entspricht dem Anteil der von ihm zum Abschlussstichtag gehaltenen Schuldverschreibungen an den am Abschluss- stichtag insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen am Jahresüberschuss bis maximal eine Verzinsung von 10 % in Summe aus fester und variabler Verzinsung für das entsprechende Geschäftsjahr erreicht wurde. Die bis zum Rückzahlungstag aufgelaufene variable Verzinsung ist insgesamt am Rückzahlungstag fällig. Die Emittentin hat nach Ihrer Xxxx die Möglichkeit die variable Verzinsung für einzelne Geschäftsjahre an die Anleger auszuschütten. Sollte die Emit- tentin von diesem Recht für ein Geschäftsjahr Gebrauch machen, so teilt sie dies den Anlei- hegläubigern durch Bekanntmachung gemäß § 9 der Anleihebedingungen bis zum 31. Xxxx eines Geschäftsjahres mit. In diesem Fall wird die variable Verzinsung für das jeweilige Ge- schäftsjahr zum 1. Mai fällig.
Variable Verzinsung. Neben der festen Verzinsung wird eine variable, erfolgsabhängige Verzinsung gezahlt. Grundlage der Berechnung der variablen Verzinsung ist der Jahres- überschuss im Einzelabschluss der Emittentin für jedes während der Laufzeit einer Schuld- verschreibung abgeschlossene Geschäftsjahr vor Abzug ertragsabhängiger Steuern (der

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.