Leasingentgelt. 6.1 Zahlungen sind im Antrag festgehalten. Das Leasingentgelt inkl. eines allfälligen Teilentgeltes für die Nutzung des Fahrzeuges vor Beginn der Laufzeit lt. Kalkulation ist erstmals am Beginn des Leasingverhältnisses und das Leasingentgelt in weiterer Folge dann jeweils vorschüssig zum Monatsersten fällig. Es ist abzugsfrei, im Voraus und ausschließlich an die von Alphabet angegebene Zahlstelle zu leisten. Im Falle der Bezahlung des Leasingentgeltes im Wege des SEPA- Lastschriftverfahrens werden die Lastschriften durch die BMW AG München vorgenommen und erfolgen selbige mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber Alphabet. 6.2 Das Leasingentgelt ist auch während der Dauer einer Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, aus welchem Grunde immer oder eines sonstigen Nichtgebrauches zu bezahlen. 6.3 Basis für die Berechnung des Leasingentgeltes sind die Nettoinvestitionskosten von Alphabet einschließlich allfälliger Fracht- und Transportversicherungskosten sowie der Kosten einer allfälligen Sonderausstattung samt deren Montage. Das laufende Leasingentgelt kann von Alphabet angepasst werden: a) wenn sich zwischen der Bestellung des Fahrzeuges durch Alphabet und der behördlichen Anmeldung (in der Folge „Bestellphase“) der Kaufpreis, welchen der Kunde an den Händler zu zahlen hat, ändert, auf Wunsch des Kunden Ausstattung oder Übergabeort einvernehmlich geändert werden oder sich in der Bestellphase die Refinanzierungskosten von Alphabet ändern; b) wenn sich während der Laufzeit die Nutzung des Fahrzeuges gegenüber der (dem Leasingentgelt zugrunde liegenden) gewöhnlichen betrieblichen Nutzung ändert (z.B. Verwendung zu Fahrschul- oder Sportzwecken oder Einsatz unter besonders schweren Bedingungen) oder die vereinbarte Fahrleistung um mehr als 10 % über- oder unterschritten bzw. die Laufzeit lt. Kalkulation um mehr als sechs Monate überschritten wird; c) wenn sich die der Berechnung des Leasingentgeltes bei Angebotslegung zugrunde gelegten Steuern (einschließlich objektbezogener Sondersteuern), Gebühren oder Abgaben ändern. Wird die dem Einzel-Leasingvertrag zugrunde gelegte Fahrleistung um mehr als 10 % über- oder unterschritten bzw. die Laufzeit lt. Kalkulation um mehr als sechs Monate überschritten, so steht es Alphabet frei, statt oder zusätzlich zu einer Anpassung des Leasingentgeltes die Laufzeit lt. Kalkulation und/oder die Kilometerleistung der tatsächlichen Fahrleistung anzupassen. Jede Änderung wird nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden mit der nächsten Vorschreibung wirksam;
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Leasingentgelt. 6.1 Zahlungen 6.1. Zahlungsmodalitäten sind im Antrag festgehaltenund in der Vertragsbestätigung vertraglich vereinbart. Das Leasingentgelt inkl. eines allfälligen Teilentgeltes für die Nutzung des Fahrzeuges vor Beginn der Laufzeit lt. Kalkulation ist erstmals am Beginn des Leasingverhältnisses und das Leasingentgelt in weiterer Folge dann jeweils vorschüssig zum Monatsersten gemäß Antrag bzw. Vertragsbestätigung fällig.
6.2. Es ist Zahlungen sind abzugsfrei, im Voraus und ausschließlich an die von Alphabet vom Leasinggeber angegebene Zahlstelle zu leisten. Im Falle der Bezahlung des Leasingentgeltes Zahlungen sind im Wege des SEPA- SEPA-Lastschriftverfahrens werden an die Lastschriften durch die Bayrischen Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG München vorgenommen AG) zu leisten und erfolgen selbige mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber Alphabetdem Leasinggeber.
6.2 Das 6.3. Nach vertragsgemäßer Übergabe des Fahrzeuges ist das Leasingentgelt ist auch während der Dauer einer Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, aus welchem Grunde immer Fahrzeuges (sofern nicht vom Leasinggeber verschuldet) oder eines sonstigen Nichtgebrauches zu bezahlen.
6.3 6.4. Das monatliche Leasingentgelt darf vom Leasinggeber in dem Ausmaß geändert werden, in dem sich eine Veränderung des Kaufpreises des Fahrzeuges bis zum Leasingbeginn (zum Beispiel durch Sonderausstattung, Erhöhung des Listenpreises, Transport- und Montagekosten usw.), eine Veränderung oder Neueinführung von Steuern und Gebühren sowie Versicherungsprämien für den Leasingvertrag bzw. das Fahrzeug, eine die betriebsgewöhnliche Nutzung des Fahrzeuges übersteigende oder vertragswidrige Nutzung ergibt. Basis für die Berechnung des Leasingentgeltes Leasing-Entgeltes sind die Nettoinvestitionskosten von Alphabet des Leasing-Gebers einschließlich allfälliger Fracht- und Transportversicherungskosten sowie der Kosten einer allfälligen Sonderausstattung samt deren Montage. Das laufende Leasingentgelt Leasing-Entgelt kann von Alphabet vom Leasing-Geber angepasst werden:
a) wenn sich zwischen der Bestellung des Fahrzeuges durch Alphabet den Leasing-Geber und der behördlichen Anmeldung (in der Folge „Bestellphase“) der Kaufpreis, welchen der Kunde an den Händler zu zahlen hat, ändert, auf Wunsch des Kunden Ausstattung oder Übergabeort einvernehmlich geändert werden haben, oder sich in der Bestellphase die Refinanzierungskosten von Alphabet des Leasing-Gebers ändern;.
b) wenn sich während der Laufzeit die Nutzung des Fahrzeuges gegenüber der (dem Leasingentgelt Leasing-Entgelt zugrunde liegenden) gewöhnlichen betrieblichen Nutzung ändert (z.B. Verwendung zu Fahrschul- oder Sportzwecken oder Einsatz unter besonders schweren Bedingungen) oder die vereinbarte Fahrleistung um mehr als 10 10% über- oder unterschritten bzw. die Laufzeit lt. Kalkulation um mehr als sechs drei Monate überschritten wird;.
c) wenn sich die der Berechnung des Leasingentgeltes Leasing-Entgeltes bei Angebotslegung Anbotlegung zugrunde gelegten Steuern (einschließlich objektbezogener Sondersteuern), Gebühren oder Abgaben ändern. Insbesondere ist der Leasing-Geber berechtigt, bei einem gänzlichen oder teilweisen Entfall der Zulassungssteuer (dzt. NoVA genannt) die kalkulierten Restwerte entsprechend zu reduzieren. Wird die dem Einzel-Leasingvertrag zugrunde gelegte Fahrleistung um mehr als 10 10% über- oder unterschritten bzw. die Laufzeit lt. Kalkulation um mehr als sechs drei Seite 1 von 4 Monate überschritten, so steht es Alphabet dem Leasing-Geber frei, statt oder zusätzlich zu einer Anpassung des Leasingentgeltes Leasing-Entgelt die Laufzeit lt. Kalkulation und/oder die Kilometerleistung der tatsächlichen Fahrleistung anzupassen. Jede Änderung wird nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden Leasing-Xxxxxx mit der nächsten Vorschreibung wirksam;.
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Samples: Leasing Agreement
Leasingentgelt. 6.1 Zahlungen sind im Antrag festgehalten. Das Leasingentgelt inkl. eines allfälligen Teilentgeltes für die Nutzung des Fahrzeuges vor Beginn der Laufzeit lt. Kalkulation ist erstmals am Beginn des Leasingverhältnisses und das Leasingentgelt in weiterer Folge dann jeweils vorschüssig zum Monatsersten fällig. Es ist abzugsfrei, im Voraus und ausschließlich an die von Alphabet vom Leasinggeber angegebene Zahlstelle zu leisten. Im Falle der Bezahlung des Leasingentgeltes im Wege des SEPA- SEPA-Lastschriftverfahrens werden die Lastschriften durch die BMW AG München vorgenommen und erfolgen selbige mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber Alphabetdem Leasinggeber.
6.2 Das Leasingentgelt ist auch während der Dauer einer Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, aus welchem Grunde immer oder eines sonstigen Nichtgebrauches zu bezahlen.
6.3 Basis für die Berechnung des Leasingentgeltes sind die Nettoinvestitionskosten von Alphabet des Leasinggebers einschließlich allfälliger Fracht- und Transportversicherungskosten sowie der Kosten einer allfälligen Sonderausstattung samt deren Montage. Das laufende Leasingentgelt kann von Alphabet vom Leasinggeber angepasst werden:
a) wenn Wenn sich zwischen der Bestellung des Fahrzeuges durch Alphabet den Leasinggeber und der behördlichen Anmeldung (in der Folge „Bestellphase“) der Kaufpreis, welchen der Kunde Leasingnehmer an den Händler zu zahlen hat, ändert, auf Wunsch des Kunden Leasingnehmers Ausstattung oder Übergabeort einvernehmlich geändert werden werden, oder sich in der Bestellphase die Refinanzierungskosten von Alphabet des Leasinggebers ändern;.
b) wenn Wenn sich während der Laufzeit die Nutzung des Fahrzeuges gegenüber der (dem Leasingentgelt zugrunde liegenden) gewöhnlichen betrieblichen Nutzung ändert (z.B. Verwendung zu Fahrschul- oder Sportzwecken oder Einsatz unter besonders schweren Bedingungen) oder die vereinbarte Fahrleistung um mehr als 10 % über- oder unterschritten bzw. die Laufzeit lt. Kalkulation um mehr als sechs Monate überschritten wird;.
c) wenn Wenn sich die der Berechnung des Leasingentgeltes bei Angebotslegung zugrunde gelegten Steuern (einschließlich objektbezogener Sondersteuern), Gebühren oder Abgaben ändern. Wird die dem Einzel-Leasingvertrag zugrunde gelegte Fahrleistung um mehr als 10 % über- oder unterschritten bzw. die Laufzeit lt. Kalkulation um mehr als sechs Monate überschritten, so steht es Alphabet dem Leasinggeber frei, statt oder zusätzlich zu einer Anpassung des Leasingentgeltes Leasingentgelt die Laufzeit lt. Kalkulation und/oder die Kilometerleistung der tatsächlichen Fahrleistung anzupassen. Jede Änderung wird nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden Leasingnehmer mit der nächsten Vorschreibung wirksam;.
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