Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache der vereinbarten Unfallrente beträgt. 2.8.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 entstanden, zahlen wir das 12fache der vereinbarten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.2.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 2.4.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache 18fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.8.4.2 2.4.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 2.4.1.1 entstanden, zahlen wir das 12fache 18fache der vereinbarten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.22.4.1.2.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 2.3.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache 18fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.8.4.2 2.3.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 2.3.1.1 entstanden, zahlen wir das 12fache 18fache der vereinbarten zuletzt erreichten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.22.3.1.2.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 2.4.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.8.4.2 2.4.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 2.4.1.1 entstanden, zahlen wir das 12fache der vereinbarten Unfallrente 12 Unfallrenten als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.22.4.1.2.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 2.6.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache 18fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.8.4.2 2.6.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 2.6.1.1 entstanden, zahlen wir das 12fache 18fache der vereinbarten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.22.6.1.2.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 2.5.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache 18fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.8.4.2 2.5.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 2.5.1.1 entstanden, zahlen wir das 12fache 18fache der vereinbarten zuletzt erreichten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.22.5.1.2.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 2.7.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Unfall, zahlen wir wie eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache 18fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.8.4.2 2.7.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 2.7.1.1 entstanden, zahlen wir das 12fache 18fache der vereinbarten zuletzt erreichten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.22.7.1.2.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 2.7.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Unfall, zahlen wir wie eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.8.4.2 2.7.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 2.7.1.1 entstanden, zahlen wir das 12fache der vereinbarten zuletzt erreichten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.22.7.1.2.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 2.5.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.8.4.2 2.5.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 2.5.1.1 entstanden, zahlen wir das 12fache der vereinbarten zuletzt erreichten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.22.5.1.2.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 2.6.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.8.4.2 2.6.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 2.6.1.1 entstanden, zahlen wir das 12fache der vereinbarten Unfallrente 12 Unfallrenten als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.22.6.1.2.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 2.9.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache 18fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.8.4.2 2.9.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 2.9.1 entstanden, zahlen wir das 12fache 18fache der vereinbarten zuletzt erreichten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.22.9.2.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 2.3.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.8.4.2 2.3.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 2.3.1.1 entstanden, zahlen wir das 12fache der vereinbarten zuletzt erreichten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.22.3.1.2.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung bei Tod der versicherten Person. 2.8.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 12fache 18fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.8.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.8.1 entstanden, entstanden, zahlen wir das 12fache 18fache der vereinbarten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.8.2.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung