Unfallrente. Sofern im Versicherungsschein ausgewiesen, gilt:
Unfallrente. 2.3 Sofortleistung bei einem oder mehreren Wirbelbrüchen der Wirbelsäule
Unfallrente. 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung:
Unfallrente a) Voraussetzungen für die Leistung
Unfallrente. Was gilt bei vereinbarter Leistung Unfallrente?
Unfallrente. 2.3 Unfallrente SeniorenPLUS mit Rentengarantie
Unfallrente. 1. Führt der Unfall zu einer dauernden Invalidität gem. Art. 8 von mindestens 50 %, wird unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person die Unfallrente bezahlt.
Unfallrente. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 %
Unfallrente. 2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer körper- lichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) mindestens zu 50 % (Invaliditätsgrad) beeinträchtigt.
Unfallrente. Art. 10: Unfall plus+ Art. 11: