Unfallrente Musterklauseln

Unfallrente. Sofern im Versicherungsschein ausgewiesen, gilt:
Unfallrente. 2.3 Sofortleistung bei einem oder mehreren Wirbelbrüchen der Wirbelsäule
Unfallrente. Was gilt bei vereinbarter Leistung Unfallrente?
Unfallrente. 2.3 Unfallrente SeniorenPLUS mit Rentengarantie
Unfallrente. 1. Führt der Unfall zu einer dauernden Invalidität gem. Art. 8 von mindestens 50 %, wird unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person die Unfallrente bezahlt.
Unfallrente. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 %
Unfallrente. 2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer körper- lichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) mindestens zu 50 % (Invaliditätsgrad) beeinträchtigt.
Unfallrente. Art. 10: Unfall plus+ Art. 11: