Leistungen bei Prüfungen gem. § 20 Abs. 4 RSAV. Nachfolgend werden die Aufgaben der Datenstelle zur Vorbereitung der Prüfung nach § 20 Abs. 4 RSAV beschrieben. Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Prüfbehörden des Bundes und/oder der Länder sowie die Beauftragung der Auftraggeber. 6.1 Anforderung der zur Durchführung der Prüfung nach § 20 Abs. 4 RSAV relevanten Unterlagen
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