Lieferschein. Die an die Prüfdienste der Krankenversicherung übermittelten Daten und Unterlagen sind von der Datenstelle durch einen Lieferschein zu dokumentieren. Der Lieferschein wird der anfordernden Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Der Lieferschein umfasst folgende Mindestangaben: - KV-Bereich; - Diagnose; - Kostenträgerkennung; - Krankenversichertennummer; - Name des Versicherten; - Vorname des Versicherten; - Geburtsdatum des Versicherten; - Belegart (Erst- oder Folgedokumentation); - Datensatz-ID; - Belegform (Image, Datensatz, Papieroriginal, Papierkopie); - Image-Name; - LANR/BSNR; - Datum der Erstellung der Dokumentation; - Doku-ID der Datenstelle.
Lieferschein. Jeder Lieferung – auch Teillieferung– ist ein Lieferschein (ggf. mit Wiege- zettel) beizufügen, aus dem auch die Fabrik- bzw. Artikelnummern der gelieferten Gegenstände ersichtlich sein müssen. Auf dem Lieferschein sind in jedem Fall das im Auftragsschreiben angegebene Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung, der Liefertag sowie ggf. die Auftragsnummer die aus dem Auftragsschreiben entnommen werden können. Sofern der Liefe- rant das Geschäftszeichen und ggf. die Auftragsnummer im Lieferschein nicht angibt, behält sich das Auswärtige Amt die Abweisung der Lieferung vor. Die hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Lieferschein. Die an die Prüfdienste übermittelten Daten und Unterlagen sind von der Datenstelle durch einen Lieferschein zu dokumentieren. Der Lieferschein wird der anfordernden Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Der Lieferschein umfasst folgende Mindestangaben: - KV-Bereich, - Diagnose, - Kassen-IK, - Krankenversichertennummer, - Name des Versicherten, - Vorname des Versicherten, - Geburtsdatum des Versicherten, - Belegart (Erst- oder Folgedokumentation), - Datensatz-ID, - Belegform (Image, Datensatz, eDMP), - Image-Name, - Arztnummer/Betriebsstättennummer, - Jüngstes Arztunterschriftsdatum des Arztes auf der Dokumentation sowie, - Doku-ID der Datenstelle.
Lieferschein. Unvollständige Lieferungen/bestellte, doch nicht gelieferte Produkte sind Miraclon innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Lieferung der Produkte gemäß den Bestimmungen in diesem Absatz zu melden. Jeder Lieferung liegt ein Lieferschein bei. Es liegt in der Verantwortung des Kunden oder seines Vertreters, den Lieferschein zur Bestätigung des Auftragseingangs zu unterzeichnen und darin seinen Namen anzugeben. Mängel oder Beschädigungen sind vor dem Abschluss der Lieferung klar und deutlich auf dem Lieferschein anzugeben. Ansprüche werden Mängeln oder Beschädigungen, die nicht auf dem Lieferschein angegeben sind, werden nicht akzeptiert.
Lieferschein. Jede Lieferung hat mit Lieferschein unter genauer Angabe unserer Bestellnummer, Identnummer, Anlieferungsstelle, der Stückzahl und des Gewichts mit genauer Bezeichnung der Gegenstände zu erfolgen. Ist der vorbesagte Lieferschein der Lieferung nicht beigefügt, so läuft die Untersuchungs- und Rügepflicht erst vom Zeitpunkt des Eingangs des vorbesagten Lieferscheins bei uns.
Lieferschein. Der Lieferschein ist am letzten Karton bzw. an der letzten Griffeinheit in einer Lieferscheintasche außen anzubringen. Folgende Angaben müssen Bestandteil des Lieferscheines sein: - Vollständige Adresse des Absenders - Vollständige Adresse des Empfängers - Frachtführer bzw. Spediteur - Lieferschein-Nummer - Lieferschein-Datum (Ausstellungsdatum) - Frankierung: frei/unfrei Auf Warenrechnungen erscheinende Frachtbeträge, Nebenkosten, Versicherungskosten, etc. u.ä. werden nicht akzeptiert. Rechnungen sind je Aufwandart separat zu stellen. 8.Teillieferungen / Frühlieferungen Teil- und Frühlieferungen sind nicht erlaubt.
Lieferschein. Zur Abfertigung der gelieferten Waren im Wareneingang benötigt POLYTEC einen Lieferschein, welcher die Lieferung eindeutig beschreibt. Der Lieferschein ist in zweifacher Ausführung der Lieferung beizufügen. Ihm müssen nachstehende Informationen direkt zu entnehmen sein: . LIEFERANTENdaten (LIEFERANTENnummer, Name, Anschrift, Telefon, Sachbearbeiter) . POLYTEC Bestellnummer - und Positionsnummer . POLYTEC Sachnummer . Artikelbezeichnung . Chargennummer (wenn anwendbar) . Haltbarkeitsdatum (wenn anwendbar) . Gefahrgutlabel und Sicherheitsdatenblatt bei Gefahrgut . Stückzahl (tatsächliche Anliefermenge/ Menge pro Behälter) . Gesamte Palettenanzahl und gesamte Anzahl der losen Packstücke . Anlieferadresse . Lieferscheinnummer des LIEFERANTEN . Warentarifnummer pro Sachnummer . Kumuliertes Nettogewicht pro Sachnummer . Bruttogewicht pro Anlieferpackstück . Soll-Liefertermin laut Abruf
Lieferschein. In zweifacher Ausfertigung für Warenanlieferung • Inkl. Vermerk des Mindesthaltbarkeitsdatums (Food) • Inkl. Vermerk der Chargen- oder Losnummer(n) • Inkl. Vermerk, des EAN-Codes (GTIN13 oder GTIN14) • Bei Bio-Produkten muss die Öko-Kontrollstellen-Nummer des Versenders mit aufgeführt sein
Lieferschein. 13.1. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizulegen. Dieser hat insbesondere zu enthalten,
a) eine genaue Aufschlüsselung des Inhalts der Sendung sowie
b) sämtliche Bestelldaten der Dural.
Lieferschein. Jeder Sendung sind ausführliche, unseren Bestelltext einschließlich unserer firmenspezifischen Sachnummern und der Bestellnummer sowie Datum wiedergebende Lieferscheine beizufügen. Unsere Einkaufsbestellnummer ist darüber hinaus in der Versandanschrift der Packstücke anzugeben.