Lieferschein. Die an die Prüfdienste der Krankenversicherung übermittelten Daten und Unterlagen sind von der Datenstelle durch einen Lieferschein zu dokumentieren. Der Lieferschein wird der anfordernden Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Der Lieferschein umfasst folgende Mindestangaben: - KV-Bereich; - Diagnose; - Kostenträgerkennung; - Krankenversichertennummer; - Name des Versicherten; - Vorname des Versicherten; - Geburtsdatum des Versicherten; - Belegart (Erst- oder Folgedokumentation); - Datensatz-ID; - Belegform (Image, Datensatz, Papieroriginal, Papierkopie); - Image-Name; - LANR/BSNR; - Datum der Erstellung der Dokumentation; - Doku-ID der Datenstelle.
Lieferschein. Jeder Lieferung – auch Teillieferung– ist ein Lieferschein (ggf. mit Wiegezettel) beizufügen, aus dem auch die Fabrik- bzw. Artikelnummern der gelieferten Gegenstände ersichtlich sein müssen. Auf dem Lieferschein sind in jedem Fall das im Auftragsschreiben angegebene Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung, der Liefertag sowie ggf. die Auftragsnummer die aus dem Auftragsschreiben entnommen werden können. Sofern der Lieferant das Geschäftszeichen und ggf. die Auftragsnummer im Lieferschein nicht angibt, behält sich das Auswärtige Amt die Abweisung der Lieferung vor. Die hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Lieferschein. Unvollständige Lieferungen/bestellte, doch nicht gelieferte Produkte sind Miraclon innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Lieferung der Produkte gemäß den Bestimmungen in diesem Absatz zu melden. Jeder Lieferung liegt ein Lieferschein bei. Es liegt in der Verantwortung des Kunden oder seines Vertreters, den Lieferschein zur Bestätigung des Auftragseingangs zu unterzeichnen und darin seinen Namen anzugeben. Mängel oder Beschädigungen sind vor dem Abschluss der Lieferung klar und deutlich auf dem Lieferschein anzugeben. Ansprüche werden Mängeln oder Beschädigungen, die nicht auf dem Lieferschein angegeben sind, werden nicht akzeptiert.
Lieferschein. Die an die Prüfdienste übermittelten Daten und Unterlagen sind von der Datenstelle durch einen Lieferschein zu dokumentieren. Der Lieferschein wird der anfordernden Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Der Lieferschein umfasst folgende Mindestangaben: - KV-Bereich, - Diagnose, - Kassen-IK, - Krankenversichertennummer, - Name des Versicherten, - Vorname des Versicherten, - Geburtsdatum des Versicherten, - Belegart (Erst- oder Folgedokumentation), - Datensatz-ID, - Belegform (Image, Datensatz, eDMP), - Image-Name, - Arztnummer/Betriebsstättennummer, - Jüngstes Arztunterschriftsdatum des Arztes auf der Dokumentation sowie, - Doku-ID der Datenstelle.
Lieferschein. Jede Lieferung hat mit Lieferschein unter genauer Angabe unserer Bestellnummer, Identnummer, Anlieferungsstelle, der Stückzahl und des Gewichts mit genauer Bezeichnung der Gegenstände zu erfolgen. Ist der vorbesagte Lieferschein der Lieferung nicht beigefügt, so läuft die Untersuchungs- und Rügepflicht erst vom Zeitpunkt des Eingangs des vorbesagten Lieferscheins bei uns.
Lieferschein. Der Lieferant ist verpflichtet, die versandte Lieferung mit einem Lieferschein zu versehen. AH ist unverzüglich eine Kopie des Lieferscheins separat zuzustellen. Der Lieferant hat AH über allfällige Ausfuhrrestriktionen oder ähnliche Beschränkungen hinsichtlich des Endempfängerlandes zu unterrichten, denen die Lieferung unterworfen ist. Er hat ferner allfällig bestehende nationale Listennummern anzugeben.
Lieferschein. Über das gelieferte Produkt stellt die Verkäuferin einen Lieferschein aus, der folgende Angaben enthält:
Lieferschein. 8.1 Xxxxx Xxxxxxxxx ist ein detaillierter Lieferschein bei- zulegen. Wo der Lieferschein nicht beigelegt werden kann, ist dieser der Käuferin umgehend per Post, Fax oder Email zuzustellen.
Lieferschein. 6.1 Bei Lieferungen an den Besteller ist jeder Lieferung ein Lieferschein beizufügen, auf dem die gelieferte Ware textlich entsprechend der Bestellung aufgeführt ist und aus dem im übrigen zumindest folgende Angaben ersichtlich sind: Inhalt / Menge und Lieferung, Nummer und Datum der Bestellung und Positionsnummer des Bestellers sowie Herstellungs- / Chargennummer des Lieferanten.
Lieferschein. Zur Abfertigung der gelieferten Waren im Wareneingang benötigt POLYTEC einen Lieferschein, welcher die Lieferung eindeutig beschreibt. Der Lieferschein ist in zweifacher Ausführung der Lieferung beizufügen. Ihm müssen nachstehende Informationen direkt zu entnehmen sein: . LIEFERANTENdaten (LIEFERANTENnummer, Name, Anschrift, Telefon, Sachbearbeiter) . POLYTEC Bestellnummer - und Positionsnummer . POLYTEC Sachnummer . Artikelbezeichnung . Chargennummer (wenn anwendbar) . Haltbarkeitsdatum (wenn anwendbar) . Gefahrgutlabel und Sicherheitsdatenblatt bei Gefahrgut . Stückzahl (tatsächliche Anliefermenge/ Menge pro Behälter) . Gesamte Palettenanzahl und gesamte Anzahl der losen Packstücke . Anlieferadresse . Lieferscheinnummer des LIEFERANTEN . Warentarifnummer pro Sachnummer . Kumuliertes Nettogewicht pro Sachnummer . Bruttogewicht pro Anlieferpackstück . Soll-Liefertermin laut Abruf