Leistungen bei Tod der versicherten Person. 2.2.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 18fache der vereinbarten Unfallrente beträgt. 2.2.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.2.1.1 entstanden, zahlen wir das 18fache der vereinbarten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.2.1.2.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistungen bei Tod der versicherten Person. 2.2.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tungLeistung, deren Höhe das 18fache 12fache der vereinbarten Unfallrente beträgt.
2.2.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.2.1.1 entstanden, entstanden, zahlen wir das 18fache 12fache der vereinbarten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.2.1.2.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung