Common use of Leistungen bei Tod der versicherten Person Clause in Contracts

Leistungen bei Tod der versicherten Person. 2.2.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tung, deren Höhe das 18fache der vereinbarten Unfallrente beträgt. 2.2.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.2.1.1 entstanden,‌ zahlen wir das 18fache der vereinbarten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.2.1.2.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Leistungen bei Tod der versicherten Person. 2.2.1.4.1 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, zahlen wir eine Todesfall-Leis- tungLeistung, deren Höhe das 18fache 12fache der vereinbarten Unfallrente beträgt. 2.2.1.4.2 Stirbt die versicherte Person, gleichgültig aus welcher Ursache, – später als ein Jahr nach dem Unfall und – war ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer 2.2.1.1 entstanden,‌ entstanden, zahlen wir das 18fache 12fache der vereinbarten Unfallrente als Einmalzahlung. Die Höhe der Unfallrente bestimmt sich nach Ziffer 2.2.1.2.

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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung