Common use of Leistungen der DHL Clause in Contracts

Leistungen der DHL. (1) DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger ab. DHL unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch we- der garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. DHL schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte in Einzelvereinbarungen oder in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen etwas anderes geregelt ist. DHL ist es unter Berücksichtigung der Interessen des Ab- senders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen. (2) DHL nimmt die Ablieferung („Zustellung“) durch Aushändigung gegen Emp- fangsbestätigung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten („Empfangsbevollmäch- tigter“) vor. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. X. Xxxx- anstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person („Empfangsbeauftragter“) zugestellt werden. Satz 1 und Satz 2 gelten nur, soweit für DHL Paket nichts Anderweitiges, wie z. B. Lagerung in einer Filiale/Paketshop, Nachsendung, Zustellung durch Ablage an einem vereinbarten Ort oder durch Einlegen in eine DHL Packstation, mit dem Empfänger bzw. Empfangsbeauftrag- ten vereinbart wurde und der Absender keine entgegenstehende Weisung erteilt hat. Sendungen, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern sind und Express-Sendungen mit dem Service Transport- versicherung 25.000,- Euro werden außer dem Empfänger selbst nur einem von ihm hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Sendungen, die mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind, werden nur an den Empfänger persönlich gegen besondere Identifikation ausgehändigt. Der Express-Brief ohne die Services Eigenhändig, Zustellung gegen Unterschrift und/ oder Transportversicherung kann auch durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Einrichtung am Bestimmungsort (Hausbriefkasten), nicht jedoch in ein Postfach abgeliefert werden. (3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, an einen Ersatzempfänger abliefern. Dies gilt nicht für Sendun- gen, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern und/oder mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind und nicht für Express-Sendungen mit dem Service Transportversicherung 25.000,- Euro und Express Briefe mit dem Service Transportversicherung 2.500,- Euro. Ersatz- empfänger sind

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Regelungen Für Die Beförderung Von Gefährlichen Stoffen Und Gegenständen

Leistungen der DHL. (1) DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie dort an den Empfänger ab. DHL unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch we- der weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. DHL schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte in Einzelvereinbarungen oder in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen etwas anderes geregelt ist. DHL ist es unter Berücksichtigung der Interessen des Ab- senders Absenders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche sämt- liche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen. Deutsche Post AG – Kenn-Nr.: 70 – Mat.-Nr.: 000-000-000 – Stand: 03/2021 – 1 von 2 (2) DHL nimmt die Ablieferung („Zustellung“) durch Aushändigung gegen Emp- fangsbestätigung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten („Empfangsbevollmäch- tigterEmpfangsbevollmächtigter“) vor. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. X. Xxxx- anstaltenB. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person („EmpfangsbeauftragterEmpfangsbe- auftragter“) zugestellt werden. Satz 1 und Satz 2 gelten nur, soweit für DHL Paket nichts AnderweitigesAnder- weitiges, wie z. B. Lagerung in einer Filiale/Paketshop, Nachsendung, Zustellung durch Ablage an einem vereinbarten Ort oder durch Einlegen in eine DHL PackstationPack- station, mit dem Empfänger bzw. Empfangsbeauftrag- ten Empfangsbeauftragten vereinbart wurde und der Absender keine entgegenstehende Weisung erteilt hat. Sendungen, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern sind und Express-Sendungen mit dem Service Transport- versicherung Transportversicherung 25.000,- Euro werden wer- den außer dem Empfänger selbst nur einem von ihm hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Sendungen, die mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden Identitätsprüfung ver- bunden sind, werden nur an den Empfänger persönlich gegen besondere Identifikation Identi- fikation ausgehändigt. Der Express-Brief ohne die Services Eigenhändig, Zustellung gegen Unterschrift und/ und/oder Transportversicherung kann sowie Pakete, deren Abmes- sungen und vereinbarte Services (Zusatzleistungen) dies erlauben, können auch durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige aufnahme- fähige Einrichtung am Bestimmungsort (Hausbriefkasten), nicht jedoch in ein Postfach Post- fach, abgeliefert werden. (3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, an einen Ersatzempfänger abliefern. Dies gilt nicht für Sendun- genSendungen, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern abzu- liefern und/oder mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung Identitätsprüfung verbunden sind und nicht für Express-Express- Sendungen mit dem Service Transportversicherung 25.000,- Euro und Express Briefe mit dem Service Transportversicherung 2.500,- Euro. Ersatz- empfänger Ersatzempfänger sind: 1. Angehörige des Empfängers 2. andere, auch in den Räumen des Empfängers anwesende Personen sowie 3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern - den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind; - DHL den Empfänger unverzüglich mittels physischer oder elektronischer Mitteilung (z. B. Benachrichtigungskarte, E-Mail) an die dafür von ihm vor- gesehene Empfangseinrichtung (Hausbriefkasten bzw. elektronisches Post- fach) über die Sendungen und die Person des Ersatzempfängers (Name und Anschrift des Hausbewohners bzw. Nachbarn) informiert; und - der Absender – soweit zulässig – keine entgegenstehende Weisung erteilt und auch der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung nicht untersagt hat. (4) DHL hält Sendungen, deren Ablieferung nach den Absätzen 2 und 3 nicht erfolgt ist, innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (einschl. Samstage), beginnend mit dem Tag, der auf die versuchte Erstablieferung folgt, zur Abholung durch den Emp- fänger oder einen Empfangsbevollmächtigten in einer Filiale/Paketshop, DHL Pack- station oder einer anderen geeigneten Einrichtung bereit. Dies gilt auch, wenn DHL eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, unverhältnismäßiger Schwierigkeiten oder besonderer Gefahren am Bestimmungsort nicht zumutbar ist. (5) DHL kann zur Empfangsbestätigung elektronische Mittel einsetzen. Mit Hilfe dieser Mittel wird entweder der gedruckte Name in Verbindung mit der digitalisier- ten oder elektronischen Unterschrift oder eine andere Identifikation des Empfän- gers oder der empfangsberechtigten Person (z. B. PIN) dokumentiert. (6) DHL wird unzustellbare Sendungen zum Absender im Inland zurückbefördern, soweit dies gemäß den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen für das jewei- lige Produkt nicht ausgeschlossen ist; eine (Rück-)Beförderung in das Ausland kann der Absender nicht beanspruchen. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person im Sinne der Absätze 2 und 3 angetroffen wird und die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, die Annahme durch den Empfänger oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Abliefe- rung über eine vorhandene Empfangseinrichtung (z. B. Zukleben/Einwurfverbot am Hausbrief- oder Paketkasten), die Weigerung zur Zahlung einer offenen Fracht oder Nachnahme oder die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung. (7) Kann eine unzustellbare Sendung nach der Rückbeförderung nicht entspre- chend der in den Absätzen 2 bis 5 für die Zustellung geregelten Weise an den Absender zurückgegeben werden, ist DHL zur Öffnung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter auch dadurch nicht zu ermitteln oder ist eine Ablie- ferung bzw. Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar, ist DHL nach Ablauf einer angemessenen Frist zu deren Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. DHL darf Sendungen nach den gesetzli- chen Vorschriften sofort verwerten, wenn Empfänger und Absender die Annahme bzw. Rücknahme der Sendung verweigern. Unverwertbares oder verdorbenes Gut oder Sendungen im Sinne des Abschnitts 2 Abs. 2 Ziffer 2 und 4 kann DHL sofort vernichten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen der DHL. Deutsche Post AG – Kenn-Nr.: 72 – Mat.-Nr.: 000-000-000 – Stand: 06/2018 – 1 von 2 (14.1) DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Auftraggeber genannten Anschrift ab. DHL unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren ihrer eigenen Qualitätszielen Qualitätsziele (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch we- der weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. h., DHL schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist. Soweit Laufzeiten in Broschüren, soweit nicht für spezielle Produkte in Einzelvereinbarungen oder in den in Abschnitt 1 AbsLeistungsbeschrei- bungen usw. 2 genannten Bedingungen etwas anderes geregelt ist. DHL ist angegeben werden, handelt es unter Berücksichtigung der Interessen des Ab- senders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassensich um unverbindliche Regellaufzeiten. (24.2) DHL nimmt Die Sendungen werden dem Empfänger gegen schriftliche Empfangsquittung zuge- stellt. Ist der Empfänger bei der Zustellung nicht anwesend, so werden die Ablieferung („Zustellung“) durch Aushändigung Sendungen gegen Empfangsquittung an Personen ausgeliefert, die vom Empfänger dazu bevollmächtigt sind oder von denen zumindest nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zum Empfang berechtigt sind; dazu zählen insbesondere Personen, die in den Räumen des Emp- fangsbestätigung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht fängers angetroffen werden. Dabei dürfen auch elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung eingesetzt werden, wobei der Auftraggeber damit einverstanden ist, dass der gedruckte Name des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten („Empfangsbevollmäch- tigter“) vor. Sendungen an Empfänger oder der empfangsberechtigten Person in Gemeinschaftseinrichtungen (z. X. Xxxx- anstaltenVerbindung mit der digitalisierten oder elektronischen Unterschrift als Nachweis für die Zustellung ausreicht und der Auftraggeber ausdrücklich darauf verzichtet, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von einen Mangel in der Leitung Zustellung mit der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person („Empfangsbeauftragter“) zugestellt werdenBerufung auf den Einsatz elektronischer Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung zu begrün- den. Satz 1 und Satz 2 gelten nur, soweit für DHL Paket Europaket nichts Anderweitiges, wie z. B. Lagerung in einer Filialeeinem Paketshop/Paketshop, Nachsendung, Service Point oder Zustellung durch Ablage an einem vereinbarten verein- barten Ort oder durch Einlegen in eine DHL Packstationohne Zustellnachweis, mit dem Empfänger bzw. Empfangsbeauftrag- ten vereinbart wurde und der Absender keine entgegenstehende Weisung erteilt hat. (4.3) Xxxxxx eine Sendung nicht im ersten Versuch zugestellt werden, wird der Empfänger schriftlich davon in Kenntnis gesetzt und der Zeitpunkt eines weiteren Zustellversuchs angekündigt. Sendungen, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern sind und Express-Sendungen Ein von diesem Zeitpunkt abweichender Zustelltermin kann von DHL separat mit dem Service Transport- versicherung 25.000,- Euro werden außer dem Empfänger selbst nur einem von ihm hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Sendungen, die mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind, werden nur an den Empfänger persönlich gegen besondere Identifikation ausgehändigt. Der Express-Brief ohne die Services Eigenhändig, Zustellung gegen Unterschrift und/ oder Transportversicherung kann auch durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Einrichtung am Bestimmungsort (Hausbriefkasten), nicht jedoch in ein Postfach abgeliefert vereinbart werden. (4.4) Bleibt der zweite Zustellversuch erfolglos, hat der Auftraggeber – sofern er keine entsprechende Vorausverfügung getroffen hat – nach Mitteilung der Unzustellbarkeit durch DHL unverzüglich schriftliche Instruktionen über die weitere Behandlung der Sendung zu erteilen, ob • ein 3. Zustellversuch vorgenommen, • die Sendung verwertet oder zurückbefördert, • die Sendung nachgesendet oder an eine alternative Adresse befördert werden soll. Sämtliche Kosten gehen dabei zulasten des Auftraggebers. Meldet sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 (sieben) DHL darf SendungenKalendertagen nach Mitteilung der Unzustellbarkeit, so wird die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, Sendung an einen Ersatzempfänger abliefernihn auf seine Kosten zurückbefördert. Dies gilt nicht für Sendun- gen, die aufgrund der Weisung Die Sendung wird während des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern und/oder mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind und nicht für Express-Sendungen mit dem Service Transportversicherung 25.000,- Euro und Express Briefe mit dem Service Transportversicherung 2.500,- Euro. Ersatz- empfänger sindgesam- ten Zeitraums ordnungsgemäß aufbewahrt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen der DHL. (1) Mit der „Paketankündigung“ informiert DHL befördert den Kunden via E-Mail oder per Post & DHL App (Push-Nachricht) über den voraussichtlichen Zustellzeitpunkt von an ihn gerichteten Paketen Dritter, die unter seiner im Kundenkonto hinter- legten Hausanschrift zugestellt werden sollen. Paketankündigungen sind nicht bindend und verpflichten DHL nicht, den avisierten Zustelltag/Zustellzeitraum einzuhalten. Stellt DHL die Sendungen unter Nutzung einer der nachfolgenden vom Kunden vorgegebenen Empfangsoption (Packstation, Ablageort, Nachbar, Filiale, Paket- kasten) zu, erhält der Kunde stets eine Nachricht über die Zustellung (inkl. Zeit- punkt, Ort und ggf. Person) seiner Sendung. Diese erfolgt in aller Regel elektro- nisch, kann aber auch per Einwurf einer Benachrichtigungskarte in den Briefkas- ten des Kunden erfolgen. (2) Mit der „Digitalen Annahmeverweigerung“ hat der Empfänger die Möglich- keit, die Annahme jeweils zu bestimmender Sendung zu verweigern, sobald die Sendung im Sendungsverfolgungssystem erfasst und für den Kunden sichtbar ist. Die digitale Annahmeverweigerung kann nicht storniert werden. Nach Xxxxx- lung der Weisung wird DHL die Sendung zurück zum Bestimmungsort Absender befördern. (3) Darüber hinaus erbringt DHL die weiteren von ihr auf der Internetplattform angebotenen und liefert sie vom Kunden nach seiner Registrierung dort ausgewählten und von ihm nach seinen individuellen Bedürfnissen verwalteten Leistungen („Emp- fangsoptionen“), die nachfolgend spezifiziert werden. (4) Im Rahmen der Empfangsoption „Packstation“ befördert DHL an den Empfänger abKunden unter einer Packstation-Adresse gerichtete Sendungen einschließlich Express- Sendungen Dritter zum vereinbarten Ort und legt sie dort in den Paketautomaten („Packstation“) ein. Von der Einlage durch DHL unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungenausgeschlossen sind Pakete mit den Services „Transportversicherung 2.500,- EURO“, um „Transportversicherung 25.000,- EURO“, „Eigenhändig“, Sendungen aus Nicht-EU-Ländern, die Sendung innerhalb zollrecht- lich anmeldepflichtig sind, Sendungen mit dem Service „Nachnahme“ sowie nachentgeltpflichtige Sendungen. Der Kunde erhält von DHL zur Nutzung dieser Empfangsoption über die Post & DHL App eine – ggf. zeitlich oder auf bestimmte Sendungen beschränkt gültige – Legitimationsbescheinigung (z. B. Abholcode) als Empfangsberechtigungsnach- weis bei der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefernAbholung an der Packstation. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch we- der garantiert noch in sonstiger Weise VertragsbestandteilEine Annahmeverweigerung, d. h. Rückgabe an DHL schuldet ohne Abschluss eines neuen Frachtvertrages oder einer Retou- renvereinbarung, ist nach dem Öffnen der Packstation ausgeschlossen. Ist die Ka- pazität einer Packstation erschöpft oder passt eine Sendung aus anderen Grün- den (z. B. Überschreitung der Maße) nicht dort hinein, wird die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte Sendung entweder in Einzelvereinbarungen eine andere nahe gelegene Packstation eingelegt oder in eine nahe gelegene Postfiliale transportiert und dort zur Abholung gegen Legitimation durch amtli- xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx, bei Dritten zusätzlich durch Vollmacht, bereitgehalten. Der Kunde kann ferner Retourenpakete, Rücknahmepakete und mit Versandmar- ken ausreichend freigemachte Pakete oder Päckchen je nach Fächerverfügbar- keit der Packstation bis zu den Maßen 75 x 60 x 40 cm, mindestens aber 15 x 11 x 1 cm und einem Höchstgewicht von 31,5 kg, zur Abholung und Beförderung durch DHL gemäß den in Abschnitt 1 Abs. 2 5 genannten Bedingungen etwas anderes geregelt AGB in die Packstation einstellen. Vor der Einstellung wird der Kunde den Identcode und gegebenenfalls weitere Codes der Versandmarke scannen. Dies gilt nur, soweit ausreichend Ka- pazität zur Einstellung vorhanden ist. DHL ist es unter Berücksichtigung Von der Interessen des Ab- senders freigestellt, Art, Weg Einstellung durch den Kunden (und Mittel der Beförderung durch DHL) ausgeschlossen sind Pakete mit den Services „Transportversicherung 2.500,- EURO“ und „Transportversicherung 25.000,- EURO“. Ist die Sendung nicht zustellbar, weil sich beispielsweise kein korrekter Identcode auf der Sendung befindet oder die Sendung nicht ausreichend verpackt oder adressiert ist, wird der Kunde von DHL benachrichtigt und ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von vier Kalendertagen aus der Packstation zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassenentnehmen. (25) Im Rahmen der Empfangsoption „Liefertag“ informiert DHL den Kunden über die bevorstehende Ablieferung von an ihn gesandten Paketen Dritter über den vom Kunden gewählten Benachrichtigungskanal (z. B. E-Mail oder Push-Nach- richt). DHL nimmt die Ablieferung („Zustellung“) durch Aushändigung gegen Emp- fangsbestätigung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten („Empfangsbevollmäch- tigter“) vor. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. X. Xxxx- anstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person („Empfangsbeauftragter“) zugestellt werden. Satz 1 und Satz 2 gelten nur, soweit für DHL Paket nichts Anderweitiges, wie z. B. Lagerung in einer Filiale/Paketshop, Nachsendung, Zustellung durch Ablage an einem vereinbarten Ort oder durch Einlegen in eine DHL Packstation, mit dem Empfänger bzw. Empfangsbeauftrag- ten vereinbart wurde und der Absender keine entgegenstehende Weisung erteilt hat. Sendungen, die aufgrund der daraufhin nach Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern sind und Express-Sendungen mit dem Service Transport- versicherung 25.000,- Euro werden außer dem Empfänger selbst nur Kunden einen Zustellversuch, in der Regel zu einem von ihm hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigtgewünschten Termin, sog. Sendungen, die mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind, werden nur an den Empfänger persönlich gegen besondere Identifikation ausgehändigt. Der Express-Brief ohne die Services Eigenhändig, Zustellung gegen Unterschrift und/ oder Transportversicherung kann auch durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Einrichtung am Bestimmungsort „Liefertag“ (HausbriefkastenMontag bis Samstag), nicht jedoch in ein Postfach abgeliefert werdenunter der auf der Sendung angegebenen Anschrift vor. (36) Im Rahmen der Empfangsoption „Paketumleitung“ wird DHL darf auf Wunsch des Kunden alle oder einzelne Sendungen für den Kunden als Empfänger bestimmten Pakete Dritter zu der von ihm im Kundenkonto angewiesenen Filiale oder Pack- station befördern und dort zur Abholung bereithalten. Die Paketumleitung erfolgt ohne vorherige Beförderung an den vom Absender angegebenen Bestimmungs- ort der Pakete und dortigen Zustellversuch durch DHL. Im Falle der Beförderung in eine Filiale gelten die Bestimmungen des Absatzes 9, im Falle der Einlage in eine Packstation gelten die Regelungen des Absatzes 4 entsprechend. (7) Im Rahmen der Empfangsoption „Ablageort“ wird DHL die für den Kunden als Empfänger bestimmten Sendungen Dritter entgegennehmen und – sofern die Zustellung einer Sendung gegen Nachweis erfolgt – den Empfang gegenüber dem Absender im Namen des Kunden in Textform bestätigen. Kleinere (pas- sende) Sendungen dürfen in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Größere Sendungen, die nicht in den Hausbriefkasten passen, sollen in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, Regel ohne den Versuch einer persönlichen Übergabe an einen Empfangsberechtigten („ohne Klingeln“) an einer im Ablageort-Auftrag vom Kunden genannten Stelle abgelegt werden (z. B. Garage, Paketkasten, Paketkastenanlage, Empfangsbox). Der Abla- geort soll sich in der Regel auf dem Grundstück des Kunden befinden, trocken und wettergeschützt, für Dritte von öffentlich zugänglichen Bereichen (z.B. Straßen, öffentlichen Fußwegen) nicht einsehbar und für den Zusteller frei zugänglich sein. Wenn als Ablageort eine Paketkastenanlage oder Empfangsbox von Drittan- bietern (nicht DHL) angegeben wird, kann diese auch links oder rechts neben dem Grundstück des Kunden oder auf dem Grundstück direkt gegenüberstehen. Der Kunde muss dazu die Anschrift der Paketkastenanlage oder Empfangsbox sowie die notwendigen Informationen zu deren Öffnung angeben. Die Zustellung der Sendungen an andere empfangsberechtigte Personen (Ersatzempfänger etc.) so- wie das Bereithalten zur Abholung in einer örtlichen Agentur oder Filiale bleiben der DHL ausdrücklich vorbehalten. DHL wird von dieser Option zumindest dann Gebrauch machen, wenn die Ablieferung an den Ablageort nicht möglich ist, weil der Ablageort nicht den AGB entspricht oder nicht auffindbar ist. Hält der Kunde die vorgenannten Vorgaben zum Ablageort nicht ein, behält sich DHL vor, den Weisungen des Kunden nicht Folge zu leisten. Der Kunde kann im Kundenkonto beauftragen, dass der Ablage am Ablageort re- gelmäßig der (erfolglose) Versuch einer persönlichen Übergabe an einen Emp- fangsberechtigten („Klingeln“) vorausgehen muss. Der Kunde kann ferner ausreichend frankierte Pakete und Päckchen am Ablage- ort zur Abholung durch DHL bereitstellen, indem er das Retourenlabel bzw. die Versandmarke auf das Paket bzw. Päckchen aufklebt und DHL über die Internet- plattform einen Abholauftrag erteilt. Ist die Sendung nicht zustellbar, weil sich beispielsweise kein korrekter Identcode auf der Sendung befindet oder die Sen- dung nicht ausreichend verpackt oder adressiert ist, wird der Kunde benachrich- tigt und ist verpflichtet, die Sendung vom Ablageort zu entfernen. (8) Im Rahmen der Empfangsoption „Nachbar“ wird DHL die für den Kunden als Empfänger bestimmten Sendungen Dritter im Falle von dessen Abwesenheit in der Regel an den angegebenen Ersatzempfänger („Nachbar“) abliefern. Dieser Ersatzempfänger muss sich in der unmittelbaren Nachbarschaft des Kunden be- finden. Der Kunde ist bei Beauftragung des Zustellservices „Nachbar“ selbst dafür verantwortlich, von seinem Nachbarn das Einverständnis mit der Entgegen- nahme von Sendungen sowie mit der Angabe und Speicherung von dessen not- wendigen (Adress-)Daten in den Systemen der DHL einzuholen. Der Empfänger hat DHL auf deren Anforderung ein solches Einverständnis des Nachbarn nachzu- weisen. DHL geht im Fall der Beauftragung dieser Empfangsoption davon aus, dass ein solches Einverständnis vorliegt. Die Zustellung der Sendungen an andere empfangsberechtigte Personen (andere Ersatzempfänger etc.) sowie das Bereit- halten zur Abholung in einer örtlichen Agentur oder Filiale bleiben der DHL aus- drücklich vorbehalten. DHL wird von dieser Option zumindest dann Gebrauch ma- chen, wenn die Ablieferung an den Nachbarn aus Gründen nicht möglich ist, die sie selbst nicht zu vertreten hat (z. B. bei Abwesenheit des Nachbarn). (9) Im Rahmen der Empfangsoption „Filiale“ wird DHL die für den Kunden als Empfänger bestimmten Pakete Dritter in die vom Kunden gewünschte Postfiliale, Agentur oder den DHL Paketshop befördern und dort zur Abholung innerhalb ei- ner Frist von sieben Werktagen (einschl. Samstage) bereithalten. Die Abholung kann durch den Empfänger selbst oder einen von ihm bestimmten Empfangsbe- vollmächtigten erfolgen. Zur Auswahl stehen nur solche Filialen, die im Postfinder auf der Internetplattform mit diesem Serviceangebot aufgelistet sind. Sollte eine Lagerung in der gewünschten Filiale nicht möglich sein (z. B. aufgrund von Reno- vierung, kurzfristiger Schließung, fehlender technischer Voraussetzungen, Aus- stattung, Sortiment etc.), ist die Deutsche Post berechtigt, die Pakete des Kunden zu einer anderen, nahe gelegenen und geeigneten Filiale zu transportieren und dort zur Abholung durch den Kunden bereithalten zu lassen. Zur Abholung ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, bei der Abholung durch Dritte (Be- vollmächtigte) zusätzlich eine Bevollmächtigung vom Kunden vorzulegen. Von der Empfangsoption „Filiale“ ausgeschlossen sind Sendungen aus Nicht-EU-Län- dern, die zollrechtlich anmeldepflichtig sind. (10) Im Rahmen der Empfangsoption „Paketkasten“ wird DHL die für den Kunden als Empfänger bestimmten Sendungen Dritter in seinem DHL Paketkasten able- gen. Dies gilt nicht nur für Sendun- gen„Paketkästen“, die aufgrund von DHL oder in ihrem Auftrag bzw. mit ihrer Autorisierung vertrieben und unter Angabe der Weisung Paketkasten-ID aktiviert wurden. Ein Zustellversuch in den Paketkasten erfolgt vor dem Versuch einer Zu- stellung an der Haustüre. Die Zustellung der Sendungen an andere empfangsbe- rechtigte Personen (Ersatzempfänger etc.) sowie das Bereithalten zur Abholung in einer örtlichen Agentur oder Filiale bleiben der DHL in Ausnahmefällen aus- drücklich vorbehalten. DHL wird von diesen Optionen zumindest dann Gebrauch machen, wenn die Ablage aus Gründen nicht möglich ist, die sie selbst nicht zu vertreten hat (z. B. Defekt des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern Paketkastens). Der Kunde kann ferner ausreichend per Retourenlabel oder Versandmarke fran- kierte Pakete und Päckchen im Paketkasten zur Abholung durch DHL bei Gele- genheit der nächsten Zustellung bereitstellen und/oder einen Abholauftrag auf der Internetplattform einstellen. Ist eine Sendung nicht abholbar, weil sich bei- spielsweise kein korrekter Identcode auf der Sendung befindet oder die Sendung nicht ausreichend verpackt, frankiert oder adressiert ist, ist der Kunde verpflich- tet, die Sendung aus dem DHL Paketkasten zu entfernen. Die Schlüsselverwal- tung obliegt dem Verwalter des Paketkastens. Der Verwalter eines Paketkastens ist derjenige, der den Paketkasten erstmalig unter Angabe der Paketkasten-ID ak- tiviert. Jede weitere Aktivierung mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind gleicher Paketkasten-ID führt zu der Rolle des Nutzers und nicht muss vom Verwalter des Paketkastens bestätigt werden, um der DHL für Expressdiese Kunden ebenfalls einen Ablageauftrag in den DHL Paketkasten zu erteilen. (11) Im Rahmen der entgeltpflichtigen Empfangsoption „GoGreen Plus“ bietet DHL den klimaneutralen Empfang von Paketen und Warenpost-Sendungen mit an. Er findet Anwendung auf alle Sendungen, für die nicht bereits der Service „GoGreen Plus“ durch den Absender gebucht wurde. Mit dem Service Transportversicherung 25.000,- Euro „GoGreen Plus“ wer- den die durch den Transport der Sendungen entstehenden CO2-Emissionen ver- mieden (Insetting). Dies erfolgt durch Investitionen in zusätzliche Klimaschutz- maßnahmen innerhalb des DPDHL Logistiknetzes in Deutschland. Weitere Details hierzu sind unter xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxx abrufbar. Die Emp- fangsoption wird über einen Zeitraum von 12 Monaten erbracht. Die Emp- fangsoption gilt unabhängig davon, wie viele betroffene Sendungen innerhalb dieses Zeitraums empfangen wurden. (12) Der Kunde erhält für die Abholung bzw. Entgegennahme der Sendungen so- wie zur Nutzung der Sendungsverfolgungssysteme von DHL („Track & Trace“ – „T&T“) Sendungsnummern von Paketen, Einschreiben, Warensendungen und Express Briefe Ex- press-Sendungen sowie ggf. weitere Informationen und Daten („Zugangsinfor- mationen“). Dies gilt sowohl für entsprechende Sendungen, die an den Kunden als Empfänger gerichtet sind, als auch für Sendungen, die der Kunde als Absender im Rahmen der Empfangsoptionen Packstation oder Paketkasten an DHL zur Be- förderung übergibt. Für den sorgfältigen Umgang mit den erhaltenen Zugangsi- nformationen ist der Kunde verantwortlich, insbesondere ist er verantwortlich dafür, die Zugangsinformationen nur solchen Personen zugänglich zu machen, die Informationen zu diesen Sendungen erhalten sollen bzw. diese in Empfang nehmen dürfen. Der Kunde trägt das Risiko ihres Missbrauchs und anderer Fol- gen der Nutzung, insbesondere im Falle der Weitergabe an Dritte, soweit DHL kein Verschulden trifft. DHL ist berechtigt, dem Service Transportversicherung 2.500,- EuroAbsender der jeweiligen Sendung den aufgrund der Nut- zung von Empfangsoptionen vom Kunden geänderten Bestimmungs- bzw. Ersatz- empfänger sindAblie- ferungsort mitzuteilen und diesen Ort in „Track & Trace“ sichtbar zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen der DHL. (1) DHL erbringt die vom Kunden nach seiner Registrierung auf der Internetplatt- form ausgewählten und von ihm nach seinen individuellen Bedürfnissen verwal- teten Leistungen („Empfangsoptionen“), die nachfolgend spezifiziert werden. (2) Im Rahmen der Empfangsoption „Packstation“ befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie DHL an den Empfänger abKunden unter einer Packstation-Adresse gerichtete Sendungen einschließlich Express- Sendungen Dritter zum vereinbarten Ort und legt sie dort in den Paketautomaten („Packstation“) ein. Von der Einlage durch DHL unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungenausgeschlossen sind Pakete mit den Services „Transportversicherung 2.500,- EURO“, um „Transportversicherung 25.000,- EURO“, „Eigenhändig“, Sendungen aus dem Ausland, für die Sendung innerhalb Zollge- bühren zu entrichten sind, Sendungen für Selbstverzoller, Sendungen mit dem Service „Nachnahme“ sowie nachentgeltpflichtige Sendungen. Der Kunde erhält von DHL zur Nutzung dieser Empfangsoption eine personalisier- te Kundenkarte mit individueller Postnummer sowie eine oder mehrere – ggf. zeitlich oder auf bestimmte Sendungen beschränkt gültige – Geheimzahl(en) (mTAN oder PIN) als Empfangsberechtigungsnachweis bei der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefernAbholung an der Packstation. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch we- der garantiert noch in sonstiger Weise VertragsbestandteilEine Annahmeverweigerung, d. h. Rückgabe an DHL schuldet ohne Abschluss eines neuen Frachtvertrages oder einer Retourenvereinbarung, ist nach dem Öffnen der Packstation ausgeschlossen. Ist die Kapazität einer Packstation er- schöpft oder passt eine Sendung aus anderen Gründen (z. B. Überschreitung der Maße) nicht dort hinein, wird die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte Sendung entweder in Einzelvereinbarungen eine andere nahe gele- gene Packstation eingelegt oder in eine nahe gelegene Postfiliale transportiert und dort zur Abholung bereitgehalten. Der Kunde kann ferner Retourenpakete, Rücknahmepakete und mit Versandmar- ken ausreichend freigemachte Pakete oder Päckchen bis zu den Maßen 60 x 35 x 35 cm, mindestens aber 15 x 11 x 1 cm, zur Abholung und Beförderung durch DHL gemäß den in Abschnitt 1 Abs. 2 5 genannten Bedingungen etwas anderes geregelt istAGB in die Packstation einstel- len. DHL ist es unter Berücksichtigung Vor der Interessen des Ab- senders freigestellt, Art, Weg Einstellung wird der Kunde den Identcode und Mittel gegebenenfalls den Leitcode der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen. (2) DHL nimmt die Ablieferung („Zustellung“) durch Aushändigung gegen Emp- fangsbestätigung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten („Empfangsbevollmäch- tigter“) vorVersandmarke scannen. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. X. Xxxx- anstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person („Empfangsbeauftragter“) zugestellt werden. Satz 1 und Satz 2 gelten Dies gilt nur, soweit für DHL Paket nichts Anderweitiges, wie z. B. Lagerung in einer Filiale/Paketshop, Nachsendung, Zustellung ausreichend Kapazität zur Einstellung vorhanden ist. Von der Einstellung durch Ablage an einem vereinbarten Ort oder durch Einlegen in eine DHL Packstation, mit dem Empfänger bzw. Empfangsbeauftrag- ten vereinbart wurde den Kunden (und der Absender keine entgegenstehende Weisung erteilt hatBeförderung durch DHL) ausgeschlossen sind Pakete mit den Services „Transport- versicherung 2.500,- EURO“ und „Transportversicherung 25.000,- EURO“. SendungenIst die Sendung nicht zustellbar, weil sich beispielsweise kein korrekter Identcode auf der Sendung befindet oder die Sendung nicht ausreichend verpackt oder adressiert ist, wird der Kunde von DHL benachrichtigt und ist verpflichtet, die aufgrund Sendung innerhalb einer Frist von vier Kalendertagen aus der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern sind und Express-Sendungen mit dem Service Transport- versicherung 25.000,- Euro werden außer dem Empfänger selbst nur einem von ihm hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Sendungen, die mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind, werden nur an den Empfänger persönlich gegen besondere Identifikation ausgehändigt. Der Express-Brief ohne die Services Eigenhändig, Zustellung gegen Unterschrift und/ oder Transportversicherung kann auch durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Einrichtung am Bestimmungsort (Hausbriefkasten), nicht jedoch in ein Postfach abgeliefert werdenPackstation zu entnehmen. (3) Im Rahmen der Empfangsoption „Wunschtag“ informiert DHL darf den Kunden über die bevorstehende Ablieferung von an ihn gesandten Paketen Dritter über den vom Kunden gewählten Benachrichtigungskanal (z. B. E-Mail, SMS oder Push-Notification). DHL nimmt daraufhin nach Weisung des Kunden einen Zustellversuch, in der Regel zu einem von ihm gewünschten Termin, sog. „Wunschtag“ (Werktag, Montag bis Samstag), unter der auf der Sendung angegebenen Anschrift vor. (4) Im Rahmen der Empfangsoption „Wunschzeit“, die vom Kunden in Kombina- tion mit der Empfangsoption „Wunschtag“ entgeltpflichtig beauftragt wird, wird DHL Pakete in dem von Kunden gewünschten Zeitraum innerhalb eines Werkta- ges (Tages- oder Abendzeitfenster) zustellen. (5) Im Rahmen der Empfangsoption „Wunschort“ wird DHL die für den Kunden als Empfänger bestimmten Sendungen Dritter entgegennehmen und – sofern die Zustellung einer Sendung gegen Nachweis erfolgt – den Empfang gegenüber dem Absender im Namen des Kunden in Textform bestätigen. Kleinere (passen- de) Sendungen dürfen in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Größere Sendungen, die nicht in den Hausbriefkasten passen, sollen in der Regel an einer im Wunschort-Auftrag vom Kunden genannten Stelle abgelegt werden (Ablage- stelle, z. B. Garage, Kofferraum eines PKW, PaketButler). Diese Ablagestelle soll sich in Absatz der Regel auf dem Grundstück des Kunden befinden, trocken und wetter- geschützt, für Dritte nicht einsehbar und für den Zusteller frei zugänglich sein. Der Kunde kann ferner ausreichend frankierte Pakete und Päckchen am Wun- schort zur Abholung durch DHL bereitstellen, indem er das Retourenlabel bzw. die Versandmarke auf das Paket bzw. Päckchen aufklebt und DHL über die Internetplattform einen Abholauftrag erteilt. Ist die Sendung nicht zustellbar, weil sich beispielsweise kein korrekter Identcode auf der Sendung befindet oder die Sendung nicht ausreichend verpackt oder adressiert ist, wird der Kunde benach- richtigt und ist verpflichtet, die Sendung vom Wunschort zu entfernen. (6) Im Rahmen der Empfangsoption „Wunschnachbar“ wird DHL die für den Kunden als Empfänger bestimmten Sendungen Dritter im Falle von dessen Abwesenheit in der Regel an den angegebenen Ersatzempfänger („Wunsch- nachbar“) abliefern. Dieser Ersatzempfänger muss sich in der unmittelbaren Nachbarschaft des Kunden befinden. Der Kunde ist bei Beauftragung des Zu- stellservices „Wunschnachbar“ selbst dafür verantwortlich, von seinem Nachbarn das Einverständnis mit der Entgegennahme von Sendungen sowie mit der Anga- be und Speicherung von dessen notwendigen (Adress-)Daten in den Systemen der DHL einzuholen. DHL geht im Falle der Beauftragung dieser Empfangsoption davon aus, dass ein solches Einverständnis vorliegt. Die Zustellung der Sendungen an andere empfangsberechtigte Personen (andere Ersatzempfänger etc.) sowie das Bereithalten zur Abholung in einer örtlichen Agentur oder Filiale bleiben der DHL ausdrücklich vorbehalten. DHL wird von dieser Option zumindest dann Gebrauch machen, wenn die Ablieferung an den Wunschnachbarn aus Gründen nicht möglich ist, die sie selbst nicht zu vertreten hat (z. B. bei Abwesenheit des Wunschnachbarn). (7) Im Rahmen der Empfangsoption „Filiale“ wird DHL die für den Kunden als Empfänger bestimmten Paketsendungen Dritter in die vom Kunden gewünschte Postfiliale, Agentur oder den Paketshop („Filiale“) befördern und dort zur Abho- lung innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (einschl. Samstage) bereithalten. Die Abholung kann durch den Empfänger selbst oder einen von ihm bestimmten Empfangsbevollmächtigten erfolgen. Zur Auswahl stehen nur solche Filialen, die im Postfinder auf der Internetplattform mit diesem Serviceangebot aufgelistet sind. Sollte eine Lagerung in der gewünschten Filiale nicht möglich sein (z. B. aufgrund von Renovierung, kurzfristiger Schließung, fehlender technischer Voraussetzungen, Ausstattung, Sortiment etc.), ist die Deutsche Post berechtigt, die Pakete des Kunden zu einer anderen, nahe gelegenen und geeigneten Filiale zu transportieren und dort zur Abholung durch den Kunden bereithalten zu lassen. Zur Abholung der Pakete ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildauswei- ses, bei der Abholung durch Dritte (Bevollmächtigte) zusätzlich eine Bevollmäch- tigung vom Kunden vorzulegen. (8) Im Rahmen der Empfangsoption „Paketankündigung“ informiert DHL den Kunden via E-Mail über den bevorstehenden Zustellzeitpunkt von an ihn gerichte- ten Paketen Dritter, die unter seiner Hausanschrift zugestellt werden sollen. Ist der Kunde zum Zustellzeitpunkt nicht anwesend, erhält er zudem eine Nachricht über den Verbleib seiner Sendung. Paketankündigungen sind nicht bindend und verpflichten DHL nicht, den avisierten Zustelltag/Zustellzeitraum einzuhalten. (9) DHL wird – unabhängig von der Beauftragung von Empfangsoptionen gemäß vorstehender Absätze 1 bis 8 –, dem Kunden nach einem erfolglosen Zustellver- such eine E-Mail über die Behandlung des Paketes (z. B. Ersatzzustellung, Lage- rung in einer Packstation oder Postfiliale) zukommen lassen. Dies ersetzt das Hinterlassen einer Benachrichtigungskarte durch den Zusteller. DHL Paket GmbH, für die vertragsschließenden Unternehmen des Konzerns Deutsche Post DHL – Kenn-Nr.: 234 – Stand: 09/2017 – 2 genannten Weise abgeliefert werden können, an einen Ersatzempfänger abliefernvon 4 (10) Im Rahmen der Empfangsoption „Paketkasten“ wird DHL die für den Kun- den als Empfänger bestimmten Paket- und Briefsendungen Dritter in seinem DHL Paketkasten ablegen. Dies gilt nicht nur für Sendun- gen„Paketkästen“, die aufgrund von DHL oder in ihrem Auftrag bzw. mit ihrer Autorisierung vertrieben und auf der Weisung Internetplattform durch DHL unter Eingabe der Paketkasten-ID aktiviert wurden. Ein Zustellversuch in den Paketkasten erfolgt vor dem Versuch einer Zustellung an der Haustüre. Die Zustellung der Sendungen an andere empfangsberechtigte Personen (Ersatzemp- fänger etc.) sowie das Bereithalten zur Abholung in einer örtlichen Agentur oder Filiale bleiben der DHL in Ausnahmefällen ausdrücklich vorbehalten. DHL wird von diesen Optionen zumindest dann Gebrauch machen, wenn die Ablage aus Gründen nicht möglich ist, die sie selbst nicht zu vertreten hat (z. B. Defekt des Absenders nur an Paketkastens). Der Kunde kann ferner ausreichend frankierte Pakete und Päckchen im Paketkas- ten zur Abholung durch DHL bereitstellen, indem er das Retourenlabel bzw. die Versandmarke auf das Paket aufklebt und einen Abholauftrag auf der Internet- plattform einstellt. Ist eine Sendung nicht abholbar, weil sich beispielsweise kein korrekter Identcode auf der Sendung befindet oder die Sendung nicht ausrei- chend verpackt, xxxxxxxxx oder adressiert ist, wird der Kunde benachrichtigt und ist verpflichtet, die Sendung aus dem DHL Paketkasten zu entfernen. Die Schlüs- selverwaltung obliegt dem Verwalter des Paketkastens. Der Verwalter eines Paketkastens ist derjenige, der den Empfänger persönlich abzuliefern und/oder Paketkasten erstmalig unter Angabe der Paketkasten-ID auf der Internetplattform aktiviert. Jede weitere Aktivierung mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind gleicher Paketkasten-ID führt zu der Rolle des Nutzers und nicht muss vom Verwalter des Paketkastens auf der Internetplattform bestätigt werden, um der DHL für Express-Sendungen mit dem Service Transportversicherung 25.000,- Euro und Express Briefe mit dem Service Transportversicherung 2.500,- Euro. Ersatz- empfänger sinddiese Kunden ebenfalls einen Ablageauftrag in den DHL Paketkasten zu erteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen der DHL. (1) DHL befördert erbringt die vom Kunden als Empfänger von Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger abauf der Landing- page nach seinen individuellen Bedürfnissen ausgewählten Leistungen („Emp- fangsoptionen“), die nachfolgend spezifiziert werden. DHL unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um informiert den Kun- den per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse über die (bevorste- hende) Zustellung der jeweiligen Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch we- der garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. DHL schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte in Einzelvereinbarungen oder in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen etwas anderes geregelt ist. DHL ist es unter Berücksichtigung der Interessen von ihm beauftragten Empfangsoption („Paketankündigung“). Stellt DHL die Sendungen unter Nutzung einer der nachfolgenden vom Kunden vorgegebenen Empfangsoption zu, erhält der Kunde stets eine Nachricht über die Zustellung (inkl. Zeitpunkt, Ort und ggf. Person) seiner Sendung. Diese erfolgt in aller Regel elektronisch, kann aber auch per Einwurf einer Benachrichtigungs- karte in den Briefkasten des Ab- senders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.Kunden erfolgen (2) DHL nimmt Mit der „Digitalen Annahmeverweigerung“ hat der Empfänger die Ablieferung („Zustellung“) durch Aushändigung gegen Emp- fangsbestätigung an Möglich- keit, die Annahme einer Sendung zu verweigern, sobald die Sendung im Sen- dungsverfolgungssystem erfasst und für den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten („Empfangsbevollmäch- tigter“) vorKunden sichtbar ist. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. X. Xxxx- anstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person („Empfangsbeauftragter“) zugestellt Die digitale An- nahmeverweigerung kann nicht storniert werden. Satz 1 und Satz 2 gelten nur, soweit für DHL Paket nichts Anderweitiges, wie z. B. Lagerung in einer Filiale/Paketshop, Nachsendung, Zustellung durch Ablage an einem vereinbarten Ort oder durch Einlegen in eine DHL Packstation, mit dem Empfänger bzw. Empfangsbeauftrag- ten vereinbart wurde und der Absender keine entgegenstehende Weisung erteilt hat. Sendungen, die aufgrund Nach Erteilung der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern sind und Express-Sendungen mit dem Service Transport- versicherung 25.000,- Euro werden außer dem Empfänger selbst nur einem von ihm hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Sendungen, wird DHL die mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind, werden nur an den Empfänger persönlich gegen besondere Identifikation ausgehändigt. Der Express-Brief ohne die Services Eigenhändig, Zustellung gegen Unterschrift und/ oder Transportversicherung kann auch durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Einrichtung am Bestimmungsort (Hausbriefkasten), nicht jedoch in ein Postfach abgeliefert werdenSendung zurück zum Absender befördern. (3) Im Rahmen der Empfangsoption „Liefertag ändern“ nimmt DHL darf nach Weisung des Kunden einen Zustellversuch, in der Regel zu einem von ihm gewünschten Termin, sog. „Wunschtag“ (Montag bis Samstag), unter der auf einem Paket an- gegebenen Anschrift vor. DHL Paket GmbH– Kenn-Nr.: 69 – Stand: 10/2022 – 1 von 2 (4) Im Rahmen der Empfangsoption „Ablageort wählen“ wird DHL die für den Kunden als Empfänger bestimmten Sendungen Dritter entgegennehmen und – sofern die Zustellung einer Sendung gegen Nachweis erfolgt – den Empfang ge- genüber dem jeweiligen Absender im Namen des Kunden in Textform bestätigen. Kleinere (passende) Sendungen dürfen in den Hausbriefkasten eingeworfen wer- den. Größere Sendungen, die nicht in den Hausbriefkasten passen, sollen in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, Regel ohne den Versuch einer persönlichen Übergabe an einen Empfangsberech- tigten („ohne Klingeln“) an einer vom Kunden genannten Stelle abgelegt werden (z. B. Garage, Paketkasten, Paketkastenanlage, Empfangsbox). Der Ablageort soll sich in der Regel auf dem Grundstück des Kunden befinden, trocken und wettergeschützt, für Dritte von öf- fentlich zugänglichen Bereichen (z.B. Straßen, öffentlichen Fußwegen) nicht ein- sehbar und für den Zusteller frei zugänglich sein. Wenn als Ablageort eine Paket- kastenanlage oder Empfangsbox von Drittanbietern (nicht DHL) angegeben wird, kann diese auch links oder rechts neben dem Grundstück des Kunden oder auf dem Grundstück direkt gegenüberstehen. Der Kunde muss dazu die Anschrift der Paketkastenanlage oder Empfangsbox sowie die notwendigen Informationen zu deren Öffnung angeben. Die Zustellung der Sendungen an andere empfangsbe- rechtigte Personen (Ersatzempfänger abliefernetc.) sowie das Bereithalten zur Abholung in einer örtlichen Agentur oder Filiale bleiben der DHL ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt DHL wird von dieser Option zumindest dann Gebrauch machen, wenn die Ablie- ferung an den Ablageort nicht möglich ist, weil der Ablageort nicht den AGB ent- spricht oder nicht auffindbar ist. Hält der Kunde die vorgenannten Vorgaben zum Ablageort nicht ein, behält sich DHL vor, den Weisungen des Kunden nicht Folge zu leisten. Der Kunde kann beauftragen, dass der Ablage am Ablageort der (erfolglose) Ver- such einer persönlichen Übergabe an einen Empfangsberechtigten („Klingeln“) vorausgehen muss. (5) Im Rahmen der Empfangsoption „An Nachbarn liefern“ wird DHL die für Sendun- genden Kunden als Empfänger bestimmten Sendungen Dritter im Falle von dessen Ab- wesenheit in der Regel an den angegebenen Ersatzempfänger („Nachbarn“) ab- liefern. Dieser Ersatzempfänger muss sich in der unmittelbaren Nachbarschaft des Kunden befinden. Der Kunde ist bei Beauftragung der Zustellservices „An Nachbarn liefern“ selbst dafür verantwortlich, von seinem betreffenden Nach- barn das Einverständnis mit der Entgegennahme von Sendungen sowie mit der Angabe und Speicherung von dessen notwendigen Adressdaten in den Systemen von DHL einzuholen. Der Empfänger hat DHL auf deren Anforderung im Einzelfall ein solches Einverständnis des Nachbarn nachzuweisen. DHL geht im Fall der Be- auftragung dieser Empfangsoption davon aus, dass ein solches Einverständnis vorliegt. Die Zustellung der Sendungen an andere empfangsberechtigte Perso- nen (andere Ersatzempfänger etc.) sowie das Bereithalten zur Abholung in einer örtlichen Agentur oder Filiale bleiben DHL in Ausnahmefällen ausdrücklich vor- behalten. DHL wird von dieser Option zumindest dann Gebrauch machen, wenn die Ablieferung an den angegebenen Nachbarn aus Gründen nicht möglich ist, die sie selbst nicht zu vertreten hat (z. B. bei Abwesenheit des angegebenen Nach- barn). (6) Der Kunde erhält für die Abholung bzw. Entgegennahme der Sendungen so- wie zur Nutzung der Sendungsverfolgungssysteme von DHL („Track & Trace“ – „T&T“) Sendungsnummern von Paketen sowie ggf. weitere Informationen und Daten („Zugangsinformationen“). Für den sorgfältigen Umgang mit den erhalte- nen Zugangsinformationen ist der Kunde verantwortlich, insbesondere ist er ver- antwortlich dafür, die Zugangsinformationen nur solchen Personen zugänglich zu machen, die Informationen zu diesen Sendungen erhalten sollen bzw. diese in Empfang nehmen dürfen. Der Kunde trägt das Risiko ihres Missbrauchs und an- derer Folgen der Nutzung, insbesondere im Falle der Weitergabe an Dritte, soweit DHL kein Verschulden trifft. DHL ist berechtigt, dem Absender der jeweiligen Sendung den aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern und/oder mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind Nut- zung von Empfangsoptionen vom Kunden geänderten Bestimmungs- bzw. Ablie- ferungsort mitzuteilen und nicht für Express-Sendungen mit dem Service Transportversicherung 25.000,- Euro und Express Briefe mit dem Service Transportversicherung 2.500,- Euro. Ersatz- empfänger sinddiesen Ort in „Track & Trace“ sichtbar zu machen.

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Samples: Agb Für Die Einmalige Weisung Von Empfangsoptionen