Leistungen der Versicherung und Vollmacht der Barmenia. A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz- ansprüche und c) Ihre Freistellung von berechtigten Schaden- ersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur- teils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschä- digung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben oder ge- schlossen worden sind, binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu- stellen. A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden- ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- rungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen. A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- digers. A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus- übung dieses Rechts bevollmächtigt.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung
Leistungen der Versicherung und Vollmacht der Barmenia. A1A4-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst
a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz- Schadensersatz- ansprüche und
c) Ihre Freistellung von berechtigten Schaden- Schadens- ersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur- teilsUrteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschä- digung Ent- schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden ge- bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben oder ge- schlossen geschlossen worden sind, binden uns nur, soweit so- weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb von binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu- stellen.
A1A4-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden- Schadens- ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- rungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche gegen Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen.
A1A4-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines SchadenereignissesSchadensereignisses, das einen unter den Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- digers.
A1A4-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- son die versicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus- übung bevollmäch- tigt, dieses Rechts bevollmächtigtRecht auszuüben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung
Leistungen der Versicherung und Vollmacht der Barmenia. A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst
a) umfasst – die Prüfung der Haftpflichtfrage,
b) , – die Abwehr unberechtigter Schadenersatz- ansprüche und
c) Schadenersatzan- sprüche und – Ihre Freistellung von berechtigten Schaden- ersatzverpflichtungenSchadener- satzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur- teils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschä- digung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben oder ge- schlossen geschlos- sen worden sind, binden uns nur, soweit der Anspruch An- spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden be- standen hätte. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu- stellen.
A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden- ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- rungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen.
A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- digers.
A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus- übung dieses Rechts bevollmächtigt.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Leistungen der Versicherung und Vollmacht der Barmenia. A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst
a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz- ansprüche und
c) Ihre Freistellung von berechtigten Schaden- ersatzverpflichtungenSchadener- satzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur- teils, Anerkenntnisses oder Vergleichs Vergleiches zur Entschä- digung Ent- schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden ge- bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben oder ge- schlossen o- der geschlossen worden sind, binden uns nur, soweit so- weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb von binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu- stellenfreizustel- len.
A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden- ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- rungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen.
A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders beson- ders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- digersVerteidigers.
A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus- übung bevoll- mächtigt, dieses Rechts bevollmächtigtRecht auszuüben.
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Samples: Insurance Agreement
Leistungen der Versicherung und Vollmacht der Barmenia. A1A5-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst
a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz- Schadensersatz- ansprüche und
c) Ihre Freistellung von berechtigten Schaden- Schadens- ersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur- teilsUrteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschä- digung Ent- schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden ge- bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben oder ge- schlossen geschlossen worden sind, binden uns nur, soweit so- weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb von binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu- stellen.
A1A5-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden- Schadens- ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- rungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche gegen Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen.
A1A5-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines SchadenereignissesSchadensereignisses, das einen unter den Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- digers.
A1A5-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- son die versicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus- übung bevollmäch- tigt, dieses Rechts bevollmächtigtRecht auszuüben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Leistungen der Versicherung und Vollmacht der Barmenia. A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst
a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz- ansprüche und
c) Ihre Freistellung von berechtigten Schaden- ersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur- teilsUrteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschä- digung Ent- schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden ge- bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben oder ge- schlossen geschlossen worden sind, binden uns nur, soweit so- weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu- stellen.
A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden- ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- rungen in Ihrem Namen abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Sie, Sie sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen.
A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- digers.
A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus- übung dieses Rechts bevollmächtigt.
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Samples: Barmenia Haftpflichtversicherung Für Gewerbliche Bauherren