Common use of Leistungen des Landes Clause in Contracts

Leistungen des Landes. Das Land Rheinland-Pfalz stellt der Hochschule Worms im Rahmen dieser Vereinba- rung für das Jahr 2015 und für die darauffolgenden Jahren folgende zusätzliche Leis- tungen bereit: a) 5,8 Personalstellen mit folgender Wertigkeit: Wertigkeit W2 E13 E9 Gesamt Stellen 2 3,5 0,3 5,8 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Lan- des Rheinland-Pfalz (im Folgenden: MBWWK) erstattet im Jahr 2015 die tat- sächlichen Personalausgaben, die nach Unterzeichnung der Vereinbarung entstehen. Die genannten Stellen sollen ab dem Jahr 2016 im Stellenplan des Kapitels 09 67 veranschlagt werden. Das Land stellt sicher, dass vom Land gewährte Mittel für befristete Stellen, die im Rahmen dieser Vereinbarung in unbefristete Stellen umgewandelt werden, der Hochschule Worms bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Befris- tungsdauer zur Verfügung stehen. Werden umgewandelte Stellen aus Mitteln Dritter finanziert, erfolgt eine dauerhafte Stellenabsicherung durch Zuweisung von Stellenhülsen. Eventuell zu diesem konkreten Zweck geschaffene Drittmit- telstellen sind im Gegenzug gesperrt. Um einen Nachteil der Hochschule zu vermeiden, erhält diese dauerhaft eine entsprechende finanzielle Kompensati- on. Zusätzliche Mittel, die aus Stellenumwandlungen resultieren, sind in vollem Umfang für Maßnahmen zur unmittelbaren Stärkung von Forschung und Lehre einzusetzen. Die Hochschule berichtet über die Verwendung der Mittel im Rahmen der gemäß Nummer 3 festgelegten Berichtspflicht. b) 144.534 Euro, die ausschließlich zur Finanzierung von Sachkosten dienen. Die- se Sachmittel werden erstmals zum 01. April 2015 der Hochschule Worms zu- gewiesen. Ab dem Jahr 2016 sollen diese Mittel im Hochschulkapitel etatisiert werden. Bei der Mittelbewirtschaftung sind die haushaltrechtlichen Bestimmungen zu beach- ten. Die Mittelbereitstellung ist an die Bedingung geknüpft, dass die in dieser Verein- barung (Nummer 2, Anlage) von der Hochschule eingegangenen Verpflichtungen mit ihren zeitlichen Festlegungen eingehalten werden. Werden die Verpflichtungen nicht erfüllt, kann dies zu einer Reduzierung der Landesleistungen führen.

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Samples: Zielvereinbarung

Leistungen des Landes. Das Land Rheinland-Pfalz stellt 1.Innovationsfonds (1) Zur Unterstützung der Hochschule Worms im Rahmen profilbildenden Vorhaben dieser Vereinba- rung für das Jahr 2015 Zielvereinbarung und der Ausstattung der Berufungsverhandlungen bei der Nachbesetzung der Professuren er- hält die Fachhochschule Köln für die darauffolgenden Jahren folgende zusätzliche Leis- tungen bereit: a) 5,8 Personalstellen mit folgender Wertigkeit: Wertigkeit W2 E13 E9 Gesamt Stellen 2 3,5 0,3 5,8 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Lan- des Rheinland-Pfalz (im Folgenden: MBWWK) erstattet Laufzeit dieser Vereinbarung aus dem Innovati- onsfond im Jahr 2015 die tat- sächlichen Personalausgaben, die nach Unterzeichnung der Vereinbarung entstehen2002 Euro 938.000 im Jahr 2003 Euro 831.400 im Jahr 2004 Euro 724.800. Die genannten Stellen sollen ab interne Mittelverteilung obliegt dem Jahr 2016 im Stellenplan Rektorat. (2) Aus dem Anteil der Fachhochschulen am Innovationsfond (2002-2004 jährlich Euro 4.400.000) werden 2003 € 500.000 und 2004 € 1.000.000 entnommen. Mit diesen Mitteln wird das Förderprogramm Kompetenzplattform "KOPF" des Kapitels 09 67 veranschlagt werdenMSWF verstärkt. Das Land stellt sicherSollten sich die Programmmittel durch Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers verringern, dass vom Land gewährte Mittel für befristete Stellen, die im Rahmen dieser Vereinbarung in unbefristete Stellen umgewandelt werden, der Hochschule Worms bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Befris- tungsdauer zur Verfügung stehen. Werden umgewandelte Stellen aus Mitteln Dritter finanziert, erfolgt eine dauerhafte Stellenabsicherung durch Zuweisung von Stellenhülsen. Eventuell zu diesem konkreten Zweck geschaffene Drittmit- telstellen sind im Gegenzug gesperrt. Um einen Nachteil der Hochschule zu vermeiden, erhält diese dauerhaft eine entsprechende finanzielle Kompensati- on. Zusätzliche Mittel, die aus Stellenumwandlungen resultieren, sind in vollem Umfang für Maßnahmen zur unmittelbaren Stärkung von Forschung und Lehre einzusetzen. Die Hochschule berichtet wird mit den Fachhochschulen über die Verwendung des genannten Anteils aus dem Innovationsfonds neu verhandelt. (3) Die Fachhochschulen können sich mit in dieser Zielvereinbarung benannten Pro- jekten unter den für dieses Programm geltenden Voraussetzungen bewerben. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Zielvereinbarung noch nicht bekannte Vorhaben können nachträglich in die Zielvereinbarung aufgenommen werden, wenn sie dem in dieser Vereinbarung festgelegten Profil entsprechen. (4) Andere hier genannte Vorhaben wird die Fachhochschule aus eigenen Mitteln bzw. in eigener Verantwortung durchführen. Dies schließt die Möglichkeit ein, aufgrund von abgestimmten Konzepten sich um andere beim MSWF zentral etatisierten Mittel (wie z.B. Forschungsförderung, Internationales, Gleichstellung, u.a.) zu bewerben. (5) Für die Realisierung der Innovationen im Rahmen Bereich Neue Medien/Multimedia erhält die FH Köln zusätzlich Mittel aus dem "Landesprogramm Multimedia für die Hochschul- lehre": Im Haushaltsjahr 2002 werden daraus für die weitere finanzielle Unterstützung der gemäß Nummer 3 festgelegten Berichtspflicht. b) 144.534 Euro, die ausschließlich Multiplikatorenausbildung und zur anteiligen Finanzierung von Sachkosten dienen. Die- se Sachmittel werden erstmals zum 01. April 2015 der Hochschule Worms zu- gewiesen. Ab dem Jahr 2016 sollen diese Mittel im Hochschulkapitel etatisiert werdenZentrum für In- formationstechnologie eingerichteten Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters Mittel in Höhe von 00.000 € bereit gestellt. Bei Beide Maßnahmen werden im Haushaltsjahr 2003 in gleichem Umfang mit Mitteln der Mittelbewirtschaftung Fachhochschule fortgesetzt. Über eine weitere fi- nanzielle Unterstützung des Qualifizierungsprogramms und des Zentrums für Informa- tionstechnologie mit Landesmitteln im Haushaltsjahr 2004 sind die haushaltrechtlichen Bestimmungen zu beach- ten. Die Mittelbereitstellung ist an die Bedingung geknüpft, dass die in dieser Verein- barung (Nummer 2, Anlage) von auf der Hochschule eingegangenen Verpflichtungen mit ihren zeitlichen Festlegungen eingehalten werden. Werden die Verpflichtungen nicht erfüllt, kann dies zu einer Reduzierung der Landesleistungen führenGrundlage des fortgeschriebenen Medienkonzeptes gesonderte Vereinbarungen möglich.

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Samples: Zielvereinbarung

Leistungen des Landes. Das Land Rheinland-Pfalz stellt der Hochschule Worms Kaiserslautern im Rahmen dieser Vereinba- rung Vereinbarung für das Jahr 2015 und für die darauffolgenden Jahren folgende zusätzliche Leis- tungen zusätz- liche Leistungen bereit: a) 5,8 12,5 Personalstellen mit folgender Wertigkeit: Wertigkeit W2 E13 E9 E8 Gesamt Stellen 2 3,5 0,3 5,8 10 0,5 12,5 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Lan- des Rheinland-Pfalz (im Folgenden: MBWWK) erstattet im Jahr 2015 die tat- sächlichen Personalausgaben, die nach Unterzeichnung der Vereinbarung entstehen. Die genannten Stellen sollen ab dem Jahr 2016 im Stellenplan des Kapitels 09 67 62 veranschlagt werden. Das Land stellt sicher, dass vom Land gewährte Mittel für befristete Stellen, die im Rahmen dieser Vereinbarung in unbefristete Stellen umgewandelt werden, der Hochschule Worms Kaiserslautern bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Befris- tungsdauer Be- fristungsdauer zur Verfügung stehen. Werden umgewandelte Stellen aus Mitteln Mit- teln Dritter finanziert, erfolgt eine dauerhafte Stellenabsicherung durch Zuweisung Zuwei- sung von Stellenhülsen. Eventuell zu diesem konkreten Zweck geschaffene Drittmit- telstellen Drittmittelstellen sind im Gegenzug gesperrt. Um einen Nachteil der Hochschule zu vermeiden, erhält diese dauerhaft eine entsprechende finanzielle Kompensati- onKompensa- tion. Zusätzliche Mittel, die aus Stellenumwandlungen resultieren, sind in vollem Umfang für Maßnahmen zur unmittelbaren Stärkung von Forschung und Lehre einzusetzen. Die Hochschule berichtet über die Verwendung der Mittel im Rahmen der gemäß Nummer 3 festgelegten Berichtspflicht. b) 144.534 445.497 Euro, die ausschließlich zur Finanzierung von Sachkosten dienen. Die- se Sachmittel werden erstmals zum 01. April 2015 der Hochschule Worms zu- gewiesenKaiserslau- tern zugewiesen. Ab dem Jahr 2016 sollen diese Mittel im Hochschulkapitel etatisiert eta- tisiert werden. Bei der Mittelbewirtschaftung sind die haushaltrechtlichen Bestimmungen zu beach- ten. Die Mittelbereitstellung ist an die Bedingung geknüpft, dass die in dieser Verein- barung (Nummer 2, Anlage) von der Hochschule eingegangenen Verpflichtungen mit ihren zeitlichen Festlegungen eingehalten werden. Werden die Verpflichtungen nicht erfüllt, kann dies zu einer Reduzierung der Landesleistungen führen.

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Samples: Zielvereinbarung

Leistungen des Landes. Das Land Rheinland-Pfalz stellt der Hochschule Worms Universität Koblenz-Landau im Rahmen dieser Vereinba- rung Vereinbarung für das Jahr 2015 und für die darauffolgenden Jahren folgende zusätzliche Leis- tungen zusätz- liche Leistungen bereit: a) 5,8 20 Personalstellen mit folgender Wertigkeit: Wertigkeit W2 Xxxxxxxxxx X0 X0 E14 E13 E9 Gesamt Stellen 4 5 2 3,5 0,3 5,8 5 4 20 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Lan- des Rheinland-Pfalz (im Folgenden: MBWWK) erstattet im Jahr 2015 die tat- sächlichen Personalausgaben, die nach Unterzeichnung der Vereinbarung entstehen. Die genannten Stellen sollen ab dem Jahr 2016 im Stellenplan des Kapitels 09 67 09 veranschlagt werden. Das Land stellt sicher, dass vom Land gewährte Mittel für befristete Stellen, die im Rahmen dieser Vereinbarung in unbefristete Stellen umgewandelt werden, der Hochschule Worms Universität Koblenz-Landau bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Befris- tungsdauer Befristungsdauer zur Verfügung stehen. Werden umgewandelte Stellen aus Mitteln Mit- teln Dritter finanziert, erfolgt eine dauerhafte Stellenabsicherung durch Zuweisung Zuwei- sung von Stellenhülsen. Eventuell zu diesem konkreten Zweck geschaffene Drittmit- telstellen Drittmittelstellen sind im Gegenzug gesperrt. Um einen Nachteil der Hochschule zu vermeiden, erhält diese dauerhaft eine entsprechende finanzielle Kompensati- onKompensa- tion. Zusätzliche Mittel, die aus Stellenumwandlungen resultieren, sind in vollem Umfang für Maßnahmen zur unmittelbaren Stärkung von Forschung und Lehre einzusetzen. Die Hochschule berichtet über die Verwendung der Mittel im Rahmen der gemäß Nummer 3 festgelegten Berichtspflicht. b) 144.534 997.404 Euro, die ausschließlich zur Finanzierung von Sachkosten dienen. Die- se Sachmittel werden erstmals zum 01. April 2015 der Hochschule Worms zu- gewiesenUniversität Koblenz- Landau zugewiesen. Ab dem Jahr 2016 sollen diese Mittel im Hochschulkapitel etatisiert werden. Bei der Mittelbewirtschaftung sind die haushaltrechtlichen Bestimmungen zu beach- ten. Die Mittelbereitstellung ist an die Bedingung geknüpft, dass die in dieser Verein- barung (Nummer 2, Anlage) von der Hochschule eingegangenen Verpflichtungen mit ihren zeitlichen Festlegungen eingehalten werden. Werden die Verpflichtungen nicht erfüllt, kann dies zu einer Reduzierung der Landesleistungen führen.

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Samples: Zielvereinbarung

Leistungen des Landes. Das (1) 1Das Land Rheinland-Pfalz stellt zahlt den Kirchen anstelle früher geleisteter Zahlungen für Zwecke des Kirchenregiments, der Hochschule Worms im Rahmen dieser Vereinba- rung Pfarrbesoldung und -versorgung sowie anstelle anderer, früher auf besonderen Rechtstiteln beruhender Zahlungen einen Gesamtzuschuss als Leistungen des Landes an die Kirchen nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 Abs. 1 Satz 1 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sowie Artikel 37 Abs. 2 der Verfassung des Landes Brandenburg. 2Die Gesamtleistung beträgt jährlich 17 Millio- nen Deutsche Mark und wird zum 31. Xxxx eines jeden Jahres gezahlt, erstmals für das Jahr 2015 1997. Ändert sich in der Folgezeit die Besoldung der Beamten im Staatsdienst, so ändert sich die in Satz 2 festgesetzte Summe in entsprechender Höhe. 3Zugrunde gelegt wird das Eingangsamt für den höheren nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst, Besoldungsgruppe A 13 der Bundesbesoldungsordnung, siebente Dienstaltersstufe, ver- heiratet, 2 Kinder. 4Unbeschadet der Regelung nach Satz 3 und 4 werden die Vertragspar- teien nach fünf Jahren eine Erhöhung des Betrages nach Satz 2 prüfen. (2) 1Zur Sicherung des Bestandes des Domstiftes Brandenburg – insbesondere für die darauffolgenden Jahren folgende zusätzliche Leis- tungen bereit: a) 5,8 Personalstellen mit folgender Wertigkeit: Wertigkeit W2 E13 E9 Gesamt Stellen 2 3,5 0,3 5,8 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung Er- haltung der Gebäude und Kultur des Lan- des Rheinland-Pfalz (im Folgenden: MBWWK) erstattet im Jahr 2015 die tat- sächlichen Personalausgabender Gegenstände, die nach Unterzeichnung einen geschichtlichen, wissenschaftlichen oder Kunstwert haben – zahlt das Land einen Betrag von jährlich 2 Millionen Deutsche Mark. 2Der Betrag wird jeweils auf Anforderung der Vereinbarung entstehenKirche gezahlt, erstmals für das Jahr 1997. Die genannten Stellen sollen ab dem Jahr 2016 im Stellenplan Nach fünf Jahren werden die Vertragsparteien diesen Bedarf überprüfen. (3) 1Das Land unterstützt die Unterhaltung der Bausubstanz kirchlicher Gebäude, insbe- sondere des Kapitels 09 67 veranschlagt werdenKlosters Lehnin und der Stifte Lindow, Marienfließ und Zehdenick, durch Bereitstellung eines Betrages von jährlich 3 Millionen Deutsche Mark. Das Land stellt sicher, dass vom Land gewährte Mittel für befristete Stellen, die im Rahmen dieser Vereinbarung in unbefristete Stellen umgewandelt werden, der Hochschule Worms bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Befris- tungsdauer zur Verfügung stehen. Werden umgewandelte Stellen aus Mitteln Dritter finanziert, erfolgt eine dauerhafte Stellenabsicherung durch Zuweisung von Stellenhülsen. Eventuell zu diesem konkreten Zweck geschaffene Drittmit- telstellen sind im Gegenzug gesperrt. Um einen Nachteil der Hochschule zu vermeiden, erhält diese dauerhaft eine entsprechende finanzielle Kompensati- on. Zusätzliche Mittel, die aus Stellenumwandlungen resultieren, sind in vollem Umfang für Maßnahmen zur unmittelbaren Stärkung von Forschung und Lehre einzusetzen. Die Hochschule berichtet über die Verwendung 2Die Vergabe der Mittel im Rahmen erfolgt durch das für die Angelegenheiten der gemäß Nummer Kirchen zuständige Ministerium. 3Absatz 2 Satz 3 festgelegten Berichtspflichtgilt entsprechend. b) 144.534 Euro, die ausschließlich zur Finanzierung von Sachkosten dienen. Die- se Sachmittel werden erstmals zum 01. April 2015 der Hochschule Worms zu- gewiesen. Ab dem Jahr 2016 sollen diese Mittel im Hochschulkapitel etatisiert werden. Bei der Mittelbewirtschaftung sind die haushaltrechtlichen Bestimmungen zu beach- ten. Die Mittelbereitstellung ist an die Bedingung geknüpft, dass die in dieser Verein- barung (Nummer 2, Anlage) von der Hochschule eingegangenen Verpflichtungen mit ihren zeitlichen Festlegungen eingehalten werden. Werden die Verpflichtungen nicht erfüllt, kann dies zu einer Reduzierung der Landesleistungen führen.

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Samples: Evangelischer Kirchenvertrag Brandenburg