Common use of Leistungen nach Regie Clause in Contracts

Leistungen nach Regie. Die Leistungen des Auftragnehmers werden wie folgt in Rechnung gestellt: Entgelt für Personal: Der Auftraggeber bescheinigt dem Personal des Auf- tragnehmers die aufgewendete Arbeitszeit durch Arbeitszeitbestätigungen. Die Arbeitszeit beginnt mit Eintreffen und endet mit Verlassen des Perso- nals beim Auftraggeber vor Ort. Bescheinigt der Auftraggeber dies ohne ausreichenden Grund nicht, so gelten die Aufzeichnungen des Auftragneh- mers als Abrechnungsgrundlage. Für die aufgewendete Arbeitszeit gelten die vereinbarten bzw. im Angebot festgelegten Verrechnungssätze. Für mittels Fernzugangs durchgeführte Wartungen führt der Auftragnehmer eine Arbeitszeitaufzeichnung selbst durch.

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Leistungen nach Regie. Die Leistungen des Auftragnehmers werden wie folgt in Rechnung gestellt: Entgelt für Personal: Der Auftraggeber bescheinigt dem Personal des Auf- tragnehmers Auftragnehmers die aufgewendete Arbeitszeit durch ArbeitszeitbestätigungenArbeitszeitbestätigun- gen. Die Arbeitszeit beginnt mit Eintreffen und endet mit Verlassen des Perso- nals beim Auftraggeber vor Ort. Bescheinigt der Auftraggeber dies ohne ausreichenden Grund nicht, so gelten die Aufzeichnungen des Auftragneh- mers Auftrag- nehmers als Abrechnungsgrundlage. Für die aufgewendete Arbeitszeit gelten gel- ten die vereinbarten bzw. im Angebot festgelegten Verrechnungssätze. Für mittels Fernzugangs durchgeführte Wartungen führt der Auftragnehmer eine Arbeitszeitaufzeichnung selbst durch.

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Leistungen nach Regie. Die Leistungen des Auftragnehmers werden wie folgt in Rechnung gestellt: Entgelt für Personal: Der Auftraggeber bescheinigt dem Personal des Auf- tragnehmers Auftragnehmers die aufgewendete Arbeitszeit durch Arbeitszeitbestätigungen. Die Arbeitszeit beginnt mit Eintreffen und endet mit Verlassen des Perso- nals Personals beim Auftraggeber vor Ort. Bescheinigt der Auftraggeber dies ohne ausreichenden Grund nicht, so gelten die Aufzeichnungen des Auftragneh- mers Auftragnehmers als Abrechnungsgrundlage. Für die aufgewendete Arbeitszeit gelten die vereinbarten bzw. im Angebot festgelegten Verrechnungssätze. Für mittels Fernzugangs durchgeführte Wartungen führt der Ersatzteile: Vom Auftragnehmer eine Arbeitszeitaufzeichnung selbst durcheingebaute Ersatzteile werden nach Auf- wand verrechnet.

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Leistungen nach Regie. Die Leistungen des Auftragnehmers werden wie folgt in Rechnung gestellt: Entgelt für Personal: Der Auftraggeber bescheinigt dem Personal des Auf- tragnehmers Auftragnehmers die aufgewendete Arbeitszeit durch Arbeitszeitbestätigungen. Die Arbeitszeit beginnt mit Eintreffen und endet mit Verlassen des Perso- nals Personals beim Auftraggeber vor Ort. Bescheinigt der Auftraggeber dies ohne ausreichenden Grund nicht, so gelten die Aufzeichnungen des Auftragneh- mers Auftragnehmers als Abrechnungsgrundlage. Für die aufgewendete Arbeitszeit gelten die vereinbarten bzw. im Angebot festgelegten Verrechnungssätze. Für mittels Fernzugangs durchgeführte Wartungen führt der Auftragnehmer eine Arbeitszeitaufzeichnung selbst durch.

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Leistungen nach Regie. Die Leistungen des Auftragnehmers werden wie folgt in Rechnung gestellt: Entgelt für Personal: Der Auftraggeber bescheinigt dem Personal des Auf- tragnehmers Auftragnehmers die aufgewendete Arbeitszeit durch Arbeitszeitbestätigungen. Die Arbeitszeit beginnt mit Eintreffen und endet mit Verlassen des Perso- nals Personals beim Auftraggeber vor Ort. Bescheinigt der Auftraggeber dies ohne ausreichenden Grund nicht, so gelten die Aufzeichnungen des Auftragneh- mers Auftragnehmers als Abrechnungsgrundlage. Für die aufgewendete Arbeitszeit gelten die vereinbarten bzw. im Angebot festgelegten Verrechnungssätze. Für mittels Fernzugangs durchgeführte Wartungen führt der Ersatzteile: Vom Auftragnehmer eine Arbeitszeitaufzeichnung selbst durcheingebaute Ersatzteile werden nach Aufwand verrechnet.

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Leistungen nach Regie. Die Leistungen des Auftragnehmers werden wie folgt in Rechnung gestellt: Entgelt für Personal: Der Auftraggeber bescheinigt dem Personal des Auf- tragnehmers die aufgewendete Arbeitszeit durch Arbeitszeitbestätigungen. Die Arbeitszeit beginnt mit Eintreffen und endet mit Verlassen des Perso- nals beim Auftraggeber vor Ort. Bescheinigt der Auftraggeber dies ohne ausreichenden Grund nicht, so gelten die Aufzeichnungen des Auftragneh- mers Auftrag- nehmers als Abrechnungsgrundlage. Für die aufgewendete Arbeitszeit gelten gel- ten die vereinbarten bzw. im Angebot festgelegten Verrechnungssätze. Für mittels Fernzugangs durchgeführte Wartungen führt der Auftragnehmer eine Arbeitszeitaufzeichnung selbst durch.

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