Verrechnung von Leistungen Musterklauseln

Verrechnung von Leistungen. 4.1 Wenn nicht anders vereinbart, werden die Leistungen nach Zeit und Auf- wand (Regie) verrechnet. Nach schriftlicher Vereinbarung ist auch eine Ver- rechnung zu einem Pauschalpreis möglich. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Leistungen zu den normalen Geschäfts- zeiten des Auftragnehmers erbracht.
Verrechnung von Leistungen. Für die Erbringung von Wien Kanal Arbeitsleistungen sowie die Beistellung von Fahrzeugen und Gerä- ten gelten die „SGB-V “ i.d.g.F. (Verrechnung der Abwassergebühr sowie der Entgelte für Leistungen Wien Kanal).