Verrechnung von Leistungen Musterklauseln

Verrechnung von Leistungen. 4.1 Wenn nicht anders vereinbart, werden die Leistungen nach Zeit und Auf- wand (Regie) verrechnet. Nach schriftlicher Vereinbarung ist auch eine Ver- rechnung zu einem Pauschalpreis möglich. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Leistungen zu den normalen Geschäfts- zeiten des Auftragnehmers erbracht.
Verrechnung von Leistungen. Für die Erbringung von Wien Kanal Arbeitsleistungen sowie die Beistellung von Fahrzeugen und Gerä- ten gelten die „SGB-V “ i.d.g.F. (Verrechnung der Abwassergebühr sowie der Entgelte für Leistungen Wien Kanal).

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  • Verrechnung (1) Im Geschäft mit Unternehmern kann das Kreditinstitut abweichend von den Bestimmungen des § 1416 ABGB Zahlungen zunächst insoweit auf Forderungen des Kreditinstituts anrechnen, als für diese keine Sicherheit bestellt wurde oder der Wert der bestellten Sicherheit die Forderungen nicht deckt. Dabei ist es ohne Bedeutung, wann die Fälligkeit der einzelnen Forderungen eingetreten ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses. (2) Im Geschäft mit Verbrauchern kann das Kreditinstitut zur Tilgung einer bestimmten Forderung gewidmete Zahlungen zunächst auf die unbesicherten Teile dieser Forderung anrechnen, auch wenn insofern von der Widmung durch den Kunden abgewichen wird. Das Kreditinstitut darf von diesem Recht nur Gebrauch machen, wenn andernfalls die Einbringlichkeit seiner Forderungen gefährdet wäre.