Leistungen zu Pauschalpreisen Musterklauseln

Leistungen zu Pauschalpreisen. Der Pauschalpreis deckt die schriftlich vereinbarten, vom Auftragnehmer re- gelmäßig zu erbringenden Leistungen ab. Er setzt einen ungehinderten Ar- beitsablauf und die rechtzeitige Beendigung aller allenfalls notwendigen Vorleistungen des Auftraggebers voraus. Mehraufwendungen, die dem Auf- tragnehmer durch von ihm nicht zu vertretende Umstände wie durch nach- trägliche Änderungen des Inhalts oder Umfangs der Leistungen, durch War- tezeiten etc. entstehen, trägt der Auftraggeber.
Leistungen zu Pauschalpreisen. Der Pauschalpreis deckt die schriftlich vereinbarten vom Auftragnehmer zu er- bringenden Leistungen. Er setzt entsprechend den Ausführungen in Punkt 3 die rechtzeitige Beendigung aller allenfalls notwendigen Vorleistungen des Auftraggebers und einen ungehinderten Ablauf der Leistungserbringung vo- raus. Leistungsänderungen und Mehraufwände werden jeweils gemäß den einschlägigen Regelungen dieser Lieferbedingungen behandelt.