Leistungsbausteine Baustein Schutzbrief Musterklauseln

Leistungsbausteine Baustein Schutzbrief. Über unseren Notrufservice nehmen wir rund um die Uhr Notrufe entgegen und leiten diese an die zuständigen Organisationen (zum Beispiel Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Abschleppunternehmen, Werkstätten) weiter. Wir vermitteln Ihnen und den berechtigten Insassen je- derzeit die bei Panne und Notfall notwendigen Informationen und Adressen. Hinweis: Die aktuellen Rufnummern finden Sie in Ihrem Kundenportal oder auch auf unserer Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx .
Leistungsbausteine Baustein Schutzbrief. Erkranken oder verletzen Sie oder eine mitversicherte Person sich auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug, informieren wir auf Wunsch Familienangehörige und Arbeitgeber. Können Sie oder mitversicherte Personen infolge einer Erkrankung oder Verletzung mitgeführte Haustiere nicht mehr versorgen, sorgen wir für deren Heimtransport. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir in voller Höhe. Als Haustiere gelten Hunde, Katzen und andere heimische Kleintiere, jedoch keine exotischen Tiere.
Leistungsbausteine Baustein Schutzbrief. Haben Sie auf einer Auslandsreise ein für die Reise benötigtes Dokument verloren, helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung und über- nehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir vermitteln einen Dolmetscher und beauftragen einen Rechtsanwalt. Falls erforderlich, schalten wir zusätzlich die zuständige Bot- schaft bzw. das zuständige Konsulat ein.
Leistungsbausteine Baustein Schutzbrief. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Kein Versicherungsschutz besteht zudem für jegliche Fahrten auf Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwin- digkeit ankommt (zum Beispiel Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Als Rennstrecken gelten: Versicherungsschutz besteht jedoch für nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. organisierte und anerkannte Fahr- sicherheitstrainings.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.