Common use of Leistungsbeginn Clause in Contracts

Leistungsbeginn. Mit dem Beginn der Versicherungsperiode, die auf den Ein- tritt der bedingungsgemäßen Berufs- / Erwerbsunfähigkeit folgt, haben Sie Anspruch auf die Beitragsbefreiung. Mit Ab- lauf des Monats, in dem die bedingungsgemäße Berufs- / Er- werbsunfähigkeit eingetreten ist, haben Sie Anspruch auf die Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeitsrente (siehe jedoch Stichwort Karenzzeit). ☞ BUZ / EUZ Abschnitt A Während der Leistungsdauer besteht Anspruch auf die versi- cherten Leistungen, solange Berufs- / Erwerbsunfähigkeit vor- liegt, und diese während der Versicherungsdauer eingetreten ist. Die Leistungsdauer kann auch über die Versicherungs- dauer hinausgehen. ☞ BUZ / EUZ Abschnitte A und F Ist die Leistungsdynamik vereinbart, erfolgt eine jährliche Er- höhung der versicherten Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfä- higkeitsrente während einer Berufs- / Erwerbsunfähigkeit ent- sprechend dem vereinbarten Prozentsatz (siehe zusätzlich Stichwort Leistungserhöhung aus Überschüssen). ☞ BUZ / EUZ Abschnitt A Im Falle einer Berufs- / Erwerbsunfähigkeit erhöht sich die Be- rufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeitsrente jährlich schrittweise durch die Überschussbeteiligung. Die Höhe der Überschuss- beteiligung wird Jahr für Jahr neu festgelegt; sie kann auch Null betragen. ☞ BUZ / EUZ Abschnitt B

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Leistungsbeginn. Mit dem Beginn der Versicherungsperiode, die auf den Ein- tritt der bedingungsgemäßen Berufs- / Erwerbsunfähigkeit folgt, haben Sie Anspruch auf die Beitragsbefreiung. Mit Ab- lauf des Monats, in dem die bedingungsgemäße Berufs- / Er- werbsunfähigkeit eingetreten ist, haben Sie Anspruch auf die Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeitsrente (siehe jedoch Stichwort Karenzzeit). ☞ BUZ / EUZ Abschnitt A Während der Leistungsdauer besteht Anspruch auf die versi- cherten Leistungen, solange Berufs- / Erwerbsunfähigkeit vor- liegt, liegt und diese während der Versicherungsdauer eingetreten ist. Die Leistungsdauer kann auch über die Versicherungs- dauer hinausgehen. ☞ BUZ / EUZ Abschnitte A und F Ist die Leistungsdynamik vereinbart, erfolgt eine jährliche Er- höhung der versicherten Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfä- higkeitsrente während einer Berufs- / Erwerbsunfähigkeit ent- sprechend dem vereinbarten Prozentsatz (siehe zusätzlich Stichwort Leistungserhöhung aus Überschüssen). ☞ BUZ / EUZ Abschnitt A Im Falle einer Berufs- / Erwerbsunfähigkeit erhöht sich die Be- rufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeitsrente jährlich schrittweise durch die Überschussbeteiligung. Die Höhe der Überschuss- beteiligung wird Jahr für Jahr neu festgelegt; sie kann auch Null betragen. ☞ BUZ / EUZ Abschnitt B

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