Leistungsbeschränkung bei Verzicht oder eingeschränkter Qualitätssicherungsumgebung‌ Musterklauseln

Leistungsbeschränkung bei Verzicht oder eingeschränkter Qualitätssicherungsumgebung‌. Wenn der Auftraggeber neben der Produktionsumgebung keinen Betrieb einer Qualitätssicherungs- umgebung (Abnahmeumgebung) beauftragt hat, ist ein ITIL konformer IT-Betrieb nur eingeschränkt möglich. Des Weiteren gilt ein eingeschränkter ITIL konformer IT-Betrieb dann, wenn die QS-Umgebung in Ihren wesentlichen Merkmalen (Struktur und Aktualität der Datensätze –Ausnahme sind anonymisierte Daten) nicht mit der Produktionsumgebung übereinstimmt. Die in Auftrag gegebenen verfahrensbezogenen Patches oder Updates werden direkt, ohne weitere technische Tests, in die Produktionsumgebung eingespielt. Für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie beispielsweise Erstellung eines Images, bedarf es der gesonderten Beauftragung, welche dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Lauffähigkeit des Backendverfahrens, nach dem Einspielen eines nicht in der Qualitätssicherungsumgebung getesteten Backendverfahrens-Patches oder Backendverfahrens-Updates. Ein Produktionsausfall aufgrund fehlerhafter Backendverfahrens-Updates oder Backendverfahrens- Patches wird nicht auf die vereinbarte Zielverfügbarkeit des definierten Services (Servicelevel) angerechnet. Dies gilt auch für die Ausfälle, die aufgrund von freigebenden Systempatchen des Betriebssystems oder andere Systemkomponenten auftreten. Der Auftragnehmer stellt in diesen Fällen den evtl. notwendigen Rollback sicher.
Leistungsbeschränkung bei Verzicht oder eingeschränkter Qualitätssicherungsumgebung‌. Wenn der Auftraggeber neben der Produktionsumgebung keinen Betrieb einer Qualitätsicherungsumgebung (Abnahmeumgebung) beauftragt hat, ist ein ITIL konformer IT-Betrieb nur eingeschränkt möglich. Des Weiteren gilt ein eingeschränkter ITIL konformer IT-Betrieb dann, wenn die QS-Umgebung in Ihren wesentlichen Merkmalen (Struktur und Aktualität der Datensätze –Ausnahme sind anonymisierte Daten) nicht mit der Produktionsumgebung übereinstimmt. Die in Auftrag gegebenen verfahrensbezogenen Patches oder Updates werden direkt, ohne weitere technische Tests, in die Produktionsumgebung eingespielt.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.